Peggy Knobloch
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
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Peggy Knobloch
28.12.2013 um 10:57Für den Fall, dass es sich bei dem Mann mit dem Taxi um "S.K."s ehemaliger Lebensgefährte war, kann man ihn ja irgendwo namentlich benannt haben.
Was für eine Tätigkeit hat dieser Mann genau ausgeübt und wo war sein Arbeitsort?
Ich würde da jetzt, was diesen Mann betrifft, nicht allein auf die Informationen aus dem Buch vertrauen, da dort nicht nur Namen, sondern auch Orte und Abläufe verfremdet wurden.
Was für eine Tätigkeit hat dieser Mann genau ausgeübt und wo war sein Arbeitsort?
Ich würde da jetzt, was diesen Mann betrifft, nicht allein auf die Informationen aus dem Buch vertrauen, da dort nicht nur Namen, sondern auch Orte und Abläufe verfremdet wurden.
Peggy Knobloch
28.12.2013 um 21:21@Schneewi77chen
Du hast am 06.06.2013, um 15:26 Uhr auf Seite 932 geschrieben, dass Peggys Wunschpapa in der gleichen Stadt, wie "H.E.", also in Halle lebt.
"Mir geht nicht aus dem Kopf, dass es ja für den 17-jährigen Hallenser vielleicht sehr einfach gewesen sein könnte, sie zu einem Trip nach Halle zu überreden, schließlich wohnte ja ihr "Wunschpapa" in der gleichen Stadt....", war der genaue Wortlaut.
Woher stammt die Information, dass der sogenannte "Wunschpapa" in Halle lebt?
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Du hast am 06.06.2013, um 15:26 Uhr auf Seite 932 geschrieben, dass Peggys Wunschpapa in der gleichen Stadt, wie "H.E.", also in Halle lebt.
"Mir geht nicht aus dem Kopf, dass es ja für den 17-jährigen Hallenser vielleicht sehr einfach gewesen sein könnte, sie zu einem Trip nach Halle zu überreden, schließlich wohnte ja ihr "Wunschpapa" in der gleichen Stadt....", war der genaue Wortlaut.
Woher stammt die Information, dass der sogenannte "Wunschpapa" in Halle lebt?
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Peggy Knobloch
28.12.2013 um 21:31P.S.
Hast Du gesicherte Erkenntnisse, welchen Beruf dieser Mann ausübte und wo er seine Tätigkeit verrichtete?
Welcher Art war das Seminar, was er am 07.05.2001 in der Nähe von Lichtenberg besuchte?
Hast Du gesicherte Erkenntnisse, welchen Beruf dieser Mann ausübte und wo er seine Tätigkeit verrichtete?
Welcher Art war das Seminar, was er am 07.05.2001 in der Nähe von Lichtenberg besuchte?
Peggy Knobloch
29.12.2013 um 16:34Die offizielle Stellungnahme aus Bayreuth. Kannte ich noch nicht.
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2013/04165/
Allen Usern, einen guten Übergang in's neue Jahr und alles Gute für 2014
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2013/04165/
Allen Usern, einen guten Übergang in's neue Jahr und alles Gute für 2014
Peggy Knobloch
29.12.2013 um 16:58Peggy Knobloch
29.12.2013 um 17:07Berücksichtigt man auch den Artikel aus der Frankenpost, der von @gurkentoni am 27.12.2013 auf Seite 1629 um 13:50 Uhr verlinkt wurde, erkennt man eine durchaus erfreuliche Tendenz.
Es stimmt zuversichtlich, dass man sich bei den Ermittlungen nicht auf eine Richtung festlegt.
Wie es heisst, gilt das Interesse nicht allein "J.B." und vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung entschließt sich eventuell noch jemand aus eigenem Antrieb, die Aufklärung des Falles zu erleichtern.
Es stimmt zuversichtlich, dass man sich bei den Ermittlungen nicht auf eine Richtung festlegt.
Wie es heisst, gilt das Interesse nicht allein "J.B." und vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung entschließt sich eventuell noch jemand aus eigenem Antrieb, die Aufklärung des Falles zu erleichtern.
Peggy Knobloch
29.12.2013 um 18:31Mir stellt sich die Frage, ob man einen Helfer (Mitwisser) nach 12 Jahren noch als „dringend“ tatverdächtig einstufen würde, wenn dieser ggf. bei der Verschaffung eines Leichnams behilflich gewesen sein könnte? Die Vereitelung einer Straftat, wurde im Zusammenhang mit U.K. und dessen Vater ja bereits ausreichend diskutiert.
Herr K. wäre in dem Fall, dass er seinem Sohn tatsächlich bei der Verschaffung einer Leiche behilflich gewesen wäre, straffrei davon gekommen (§258 StGb.). Er ist ein Verwandter „gerader Linie“.
Wie sähe es aber aus, wenn man die Rollen mit H.E. als „Täter“ und J.B. als „Helfer“ besetzen würde?
Angehörige werden laut Gesetz so definiert (§ 11 I Nr. 1 StGB )
Weiß man wann die Adoption des H.E. durch die Großeltern stattfand?
Herr K. wäre in dem Fall, dass er seinem Sohn tatsächlich bei der Verschaffung einer Leiche behilflich gewesen wäre, straffrei davon gekommen (§258 StGb.). Er ist ein Verwandter „gerader Linie“.
Wie sähe es aber aus, wenn man die Rollen mit H.E. als „Täter“ und J.B. als „Helfer“ besetzen würde?
Angehörige werden laut Gesetz so definiert (§ 11 I Nr. 1 StGB )
Im Sinne dieses Gesetzes istH.E. ist ja tatsächlich nur der Adoptivbruder des J.B. und eigentlich sein Neffe.
Angehöriger:
wer zu den folgenden Personen gehört:
a)
Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist,
b)
Pflegeeltern und Pflegekinder;
Weiß man wann die Adoption des H.E. durch die Großeltern stattfand?
Tussinelda
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dabei seit 2011
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Peggy Knobloch
29.12.2013 um 18:49Peggy Knobloch
29.12.2013 um 18:56@Tussinelda
Das ist es, was ich eben nicht weiß. Sind Adoptivgeschwister in einem solchen Strafprozeß den leiblichen Geschwistern tatsächlich gleichgestellt?
Das ist es, was ich eben nicht weiß. Sind Adoptivgeschwister in einem solchen Strafprozeß den leiblichen Geschwistern tatsächlich gleichgestellt?
Peggy Knobloch
29.12.2013 um 19:09Ich betone ausdrücklich, dass es eine reine Hypothese ist!
Wäre es möglich, dass eine Adoption oder Pflegschaft, nur deshalb stattfindet, um einer Person nachträglich (nach dem Begehen einer Straftat), den Vorteil einer Straffreiheit nach §258 StGb. zu verschaffen?
@1947
Es ist eine Frage! Würde man eine Person dringend einer Tat verdächtigen, wenn diese Person die eigentliche Tat, "lediglich" vereitelt haben könnte?
Wäre es möglich, dass eine Adoption oder Pflegschaft, nur deshalb stattfindet, um einer Person nachträglich (nach dem Begehen einer Straftat), den Vorteil einer Straffreiheit nach §258 StGb. zu verschaffen?
@1947
Es ist eine Frage! Würde man eine Person dringend einer Tat verdächtigen, wenn diese Person die eigentliche Tat, "lediglich" vereitelt haben könnte?
Peggy Knobloch
29.12.2013 um 19:14Bezüglich des Mannes, der am 07.05.2001 mit dem Taxi vor dem "Blauen Haus" vor fuhr, wurde einmal hergeleitet, dass es sich bei dieser Person um Peggys sogenannten "Wunschpapa handelte.
Darüber hinaus nahm man an, er habe an diesem Tag in der Nähe von Lichtenberg einen Kurs oder ein Seminar besucht.
Daraus ergegeben sich mehrere Fragen:
1. Woher stammen diese Informationen?
2. Welche Tätigkeit übte dieser Mann aus?
3. Wo befand sich der Arbeitsort?
4. Kann man irgendwo den Namen dieses Mannes nachlesen?
Darüber hinaus nahm man an, er habe an diesem Tag in der Nähe von Lichtenberg einen Kurs oder ein Seminar besucht.
Daraus ergegeben sich mehrere Fragen:
1. Woher stammen diese Informationen?
2. Welche Tätigkeit übte dieser Mann aus?
3. Wo befand sich der Arbeitsort?
4. Kann man irgendwo den Namen dieses Mannes nachlesen?
Peggy Knobloch
29.12.2013 um 19:19@Xtralarge
Ich Frage mich, wessen man "J.B." verdächtigt.
Es wurde bekannt, dass er zum Zeitpunkt von Peggys Verschwinden keinen Führerschein besass.
Es es erscheint mir sehr risikoreich, in so einer Situation, als Tathelfer zu fungieren.
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Ich Frage mich, wessen man "J.B." verdächtigt.
Es wurde bekannt, dass er zum Zeitpunkt von Peggys Verschwinden keinen Führerschein besass.
Es es erscheint mir sehr risikoreich, in so einer Situation, als Tathelfer zu fungieren.
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Peggy Knobloch
29.12.2013 um 19:21Peggy Knobloch
29.12.2013 um 19:22@1947
Kannst du deine Beiträge nicht einfach zu einem Beitrag zusammenfassen?
@Xtralarge
Danke gleichfalls.
@all:
einen guten Rutsch =)
Kannst du deine Beiträge nicht einfach zu einem Beitrag zusammenfassen?
@Xtralarge
Danke gleichfalls.
@all:
einen guten Rutsch =)
Peggy Knobloch
29.12.2013 um 19:31@Xtralarge
Zum besseren Verständnis, das Bindeglied, bei dem so oft bemühten Verwandschaftsverhältnis "Bruderonkel", sind die Grosseltern von "H.E." und gleichzeitigen Eltern von "J.B.".
Auf diese Konstellation hatte "J.B." keinen Einfluss.
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Zum besseren Verständnis, das Bindeglied, bei dem so oft bemühten Verwandschaftsverhältnis "Bruderonkel", sind die Grosseltern von "H.E." und gleichzeitigen Eltern von "J.B.".
Auf diese Konstellation hatte "J.B." keinen Einfluss.
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Peggy Knobloch
29.12.2013 um 19:33Peggy Knobloch
29.12.2013 um 19:35@Xtralarge
Sei doch dankbar, dass dir jemand die Zusammenhänge nochmal in didaktisch reduzierter Fassung aufbereitet. Ist ja nicht so, als würdest du schon einige Zeit mitschreiben.... .
Sei doch dankbar, dass dir jemand die Zusammenhänge nochmal in didaktisch reduzierter Fassung aufbereitet. Ist ja nicht so, als würdest du schon einige Zeit mitschreiben.... .
Peggy Knobloch
29.12.2013 um 19:47@Xtralarge
Dann dürfte auch der Zeitpunkt der Adoption bekannt sein.
Wenn man diesen Aspekt noch zur Betrachtung heran zieht, wird deutlich, dass eine Adoption aus dem Grund des oben genannte Vorteils, unwahrscheinlich ist.
Du schriebst 19:09 Uhr:
Dann dürfte auch der Zeitpunkt der Adoption bekannt sein.
Wenn man diesen Aspekt noch zur Betrachtung heran zieht, wird deutlich, dass eine Adoption aus dem Grund des oben genannte Vorteils, unwahrscheinlich ist.
Du schriebst 19:09 Uhr:
Ich betone ausdrücklich, dass es eine reine Hypothese ist!
Wäre es möglich, dass eine Adoption oder Pflegschaft, nur deshalb stattfindet, um einer Person nachträglich (nach dem Begehen einer Straftat), den Vorteil einer Straffreiheit nach §258 StGb. zu verschaffen?
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