Der tragische Tod von Tanja Gräff
02.07.2017 um 12:30@Svensvenson
Vorab, ich bin mit dir eigentlich völlig einer Meinung was den Fall TG betrifft.
In diesem Zusammenhang wäre die abschließende Fragerunde mit hoffentlich gut recherchiertem Nachhaken sicher um einiges interessanter als die abgelesenen Statements! Schade dass es davon keine Aufzeichnung gibt.
Stellt sich letzten Endes die Frage, ob es akzeptabel ist, dass der Schadensbegrenzung zuliebe die objektive Ermittlungstätigkeit und die letztendliche Aufklärung des Falles untergeordnet oder gar aufgegeben wird.
Um kurz Off topic zu werden, in der letzten Ausgabe der "Crime" wird über einen interessanten Serienmordfall berichtet, den eine engagierte Beamtin im Alleingang und gegen ausdrückliche Anordnung der Vorgesetzten, quasi nur durch Privatermittlungen in ihrer Freizeit, aufgedeckt hat. Wenn man das gelesen hat, hält man alles für möglich...
(Fall Lutz Reinstrom, Wikipedia: Lutz Reinstrom)
Vorab, ich bin mit dir eigentlich völlig einer Meinung was den Fall TG betrifft.
Svensvenson schrieb:man war gezwungen das Krisenmanagment in Gang zu setzen und dieses agierte wie immer in solchen Fällen, absolut vorhersehbar mit völlig klarem Ziel vor Augen und ermöglichte den handelnden Personen mit einem blauem Auge aus dem Desaster herauszukommenAus meiner Erfahrung mit Verwaltungen heraus glaube ich das sofort. Am Schluss müssen alle losen Enden irgendwie zu einem stimmigen Schlussbild zusammengefügt werden (hierzu gehört auch die jahrelange vorherige Einbindung der Psychologin). Was dann noch nicht passt, wird notfalls zur unerheblichen Fußnote abklassifiziert.
wichtig war es hierbei den Bürgern und der Presse ein Szenario zu liefern welches für viele schlüssig ist, bewies das die Ermittler alles menschenmögliche gemacht haben, ein Fund Tanjas überhaupt nicht möglich gewesen wäre
In diesem Zusammenhang wäre die abschließende Fragerunde mit hoffentlich gut recherchiertem Nachhaken sicher um einiges interessanter als die abgelesenen Statements! Schade dass es davon keine Aufzeichnung gibt.
Stellt sich letzten Endes die Frage, ob es akzeptabel ist, dass der Schadensbegrenzung zuliebe die objektive Ermittlungstätigkeit und die letztendliche Aufklärung des Falles untergeordnet oder gar aufgegeben wird.
Um kurz Off topic zu werden, in der letzten Ausgabe der "Crime" wird über einen interessanten Serienmordfall berichtet, den eine engagierte Beamtin im Alleingang und gegen ausdrückliche Anordnung der Vorgesetzten, quasi nur durch Privatermittlungen in ihrer Freizeit, aufgedeckt hat. Wenn man das gelesen hat, hält man alles für möglich...
(Fall Lutz Reinstrom, Wikipedia: Lutz Reinstrom)