Der tragische Tod von Tanja Gräff
28.06.2017 um 18:47Beitrag von milinda (Seite 4.100)
TEIL III
-Es steht nahezu fest, dass TG in der Nacht ihres Verschwindens am Felsen abgetürzt war. - Es kann ausgeschlossen werden, dass TG dort hingebracht worden sein könnte.
-Es führt ein Wanderweg entlang des Felsens. Dieser Weg ist mit einem Metallzaun bis zum Anfang abgesichert. Der Zaun bestand bereits im Jahr 2007 u. ist 1,20 m hoch.
- Vom Zaun bis zur Felskante sind es ca. 3,50 m. Dieser Geländebereich vor dem Zaun ist relativ steil u. gefährlich. Hinter dem Zaun befanden sich im Bereich des Absturzortes Trampelpfade. Von der FH aus befindet sich der Zaun etwa 100m vor der Absturzstelle. Von dort sind bereits Trampelpfade zu erkennen, die entlang hinter dem Zaun bis zur Felskante führen. Es ist von daher auszugehen, dass der absturzgefährdete Bereich häufiger von Personen benutzt wurde.
- An der Bekleidung u. am Schmuck wurden keine gewaltsamen Beschädigungen festgestellt.
-Die Berentzen-Fläschchen wurden von TG mitgeführt. Die 9 Fläschchen waren zusammen aufgefunden worden, so dass die Fläschchen nicht durch fremde Hand hinuntergeworfen worden sein konnten, sondern in der inzwischen verrotteten Tasche aufbewahrt worden waren.
-Es konnten keine DNA-Spuren an den Fläschchen festgestellt werden. Es wurde ein Benzol-ähnlicher Stoff festgestellt.
-Viele Spuren waren mit dem Fundort nicht vereinbar u. bedurften so keiner weiteren Ermittlungen.
-Hinweise, dass TG in Begleitung gewesen wäre, haben sich nicht ergeben.
-Einigen Anregungen des RA B. sei intensiv nachgegangen worden, ohne dass sich daraus eine Aufklärung ergeben hat. Anderen Spuren sei man nicht nachgegangen, weil nach Auffassung der Ermittler sich kein neuer Ansatz ergeben hätte.
-FAZIT: Es sind einige Fragen offen geblieben. Ungeklärt ist,
-welchen Weg TG nach 4:13 Uhr genommen hatte?
-warum sie den Weg zur späteren Absturzstelle gegangen war?
-wie es genau zu dem Absturz kam?
Es hat sich keine Anhaltspunkte für ein Gewaltverbrechen ergeben.
Bei einem möglichen Kampfgeschehen wären vermutlich einzelne Gegenstände zurückgeblieben.
Die Ermittlungen haben auch keine Erkenntnisse zu einer Vortat erbracht, aus der ein mögliches Motiv hergeleitet werden konnte.
Es gab keinen Hinweis auf einen Streit auf dem Fest o. davor, keine Situation, aus der ein sexuelles Motiv entstanden sein könnte o. ein sonstiges Motiv.
Eine Psychologin des LKA, die seit 2011 in die Ermittlungen mit eingebunden worden war, wurde nach Auffinden der TG beauftragt, anhand der Aussagen von Angehörigen, Freunden u. Bekannten eine Analyse zur Person TG durchzuführen. Sie kam in der Analyse zum Ergebnis, dass sich TG insbesondere wegen ihrer Absicht mit dem Studenten A, mit dem sie zusammenkommen wollte, u. eine gefühlte Zurückweisung, in der er es vorgezogen hatte, die Nacht mit seinen Freunden ausklingen zu lassen, sich in einem psychisch labilen Zustand befunden haben dürfte. TG war allein u. angetrunken auf der FH-Fete zurückgeblieben.
Diese Zurückweisung bzw. diese Kränkung könnte als Anlass gewirkt haben, Richtung Roter Felsen zu gehen, um dort alleine zu sein. Hinzu komme die Alkoholisierung, die emotionssteigernd wirkt. Das Geländer an der Absturzstelle mit Blick auf die Stadt nach Osten wirkt anlockend auf Menschen, die den Sonnenaufgang erleben wollen. Mit Alkohol könnte es dazu geführt haben, mögliche Gefahrensituationen zu unterschätzen u. sich auf das Gelände jenseits des Zauns zu begeben...Die psychologische Expertise stellt selbstverständlich keinen Beleg dar, dass es so gewesen ist. Es zeigt aber auch, dass auf den ersten Blick fernliegende Handlungsweise vom FH-Fest aus in die "falsche" Richtung, psychologisch durchaus erklärbar ist.
Nach Bewertung aller Umstände ist nach Auffassung der Ermittler u. der STA mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich bei dem tragischen Tod der TG um ein tragisches Unfallgeschehen beruht. Es haben sich keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben. Es ergeben sich keine weiteren erfolgversprechenden Ermittlungsansätze.
Das Verfahren ist deshalb nach §170 StPO eingestellt.
ENDE[/b]
TEIL III
-Es steht nahezu fest, dass TG in der Nacht ihres Verschwindens am Felsen abgetürzt war. - Es kann ausgeschlossen werden, dass TG dort hingebracht worden sein könnte.
-Es führt ein Wanderweg entlang des Felsens. Dieser Weg ist mit einem Metallzaun bis zum Anfang abgesichert. Der Zaun bestand bereits im Jahr 2007 u. ist 1,20 m hoch.
- Vom Zaun bis zur Felskante sind es ca. 3,50 m. Dieser Geländebereich vor dem Zaun ist relativ steil u. gefährlich. Hinter dem Zaun befanden sich im Bereich des Absturzortes Trampelpfade. Von der FH aus befindet sich der Zaun etwa 100m vor der Absturzstelle. Von dort sind bereits Trampelpfade zu erkennen, die entlang hinter dem Zaun bis zur Felskante führen. Es ist von daher auszugehen, dass der absturzgefährdete Bereich häufiger von Personen benutzt wurde.
- An der Bekleidung u. am Schmuck wurden keine gewaltsamen Beschädigungen festgestellt.
-Die Berentzen-Fläschchen wurden von TG mitgeführt. Die 9 Fläschchen waren zusammen aufgefunden worden, so dass die Fläschchen nicht durch fremde Hand hinuntergeworfen worden sein konnten, sondern in der inzwischen verrotteten Tasche aufbewahrt worden waren.
-Es konnten keine DNA-Spuren an den Fläschchen festgestellt werden. Es wurde ein Benzol-ähnlicher Stoff festgestellt.
-Viele Spuren waren mit dem Fundort nicht vereinbar u. bedurften so keiner weiteren Ermittlungen.
-Hinweise, dass TG in Begleitung gewesen wäre, haben sich nicht ergeben.
-Einigen Anregungen des RA B. sei intensiv nachgegangen worden, ohne dass sich daraus eine Aufklärung ergeben hat. Anderen Spuren sei man nicht nachgegangen, weil nach Auffassung der Ermittler sich kein neuer Ansatz ergeben hätte.
-FAZIT: Es sind einige Fragen offen geblieben. Ungeklärt ist,
-welchen Weg TG nach 4:13 Uhr genommen hatte?
-warum sie den Weg zur späteren Absturzstelle gegangen war?
-wie es genau zu dem Absturz kam?
Es hat sich keine Anhaltspunkte für ein Gewaltverbrechen ergeben.
Bei einem möglichen Kampfgeschehen wären vermutlich einzelne Gegenstände zurückgeblieben.
Die Ermittlungen haben auch keine Erkenntnisse zu einer Vortat erbracht, aus der ein mögliches Motiv hergeleitet werden konnte.
Es gab keinen Hinweis auf einen Streit auf dem Fest o. davor, keine Situation, aus der ein sexuelles Motiv entstanden sein könnte o. ein sonstiges Motiv.
Eine Psychologin des LKA, die seit 2011 in die Ermittlungen mit eingebunden worden war, wurde nach Auffinden der TG beauftragt, anhand der Aussagen von Angehörigen, Freunden u. Bekannten eine Analyse zur Person TG durchzuführen. Sie kam in der Analyse zum Ergebnis, dass sich TG insbesondere wegen ihrer Absicht mit dem Studenten A, mit dem sie zusammenkommen wollte, u. eine gefühlte Zurückweisung, in der er es vorgezogen hatte, die Nacht mit seinen Freunden ausklingen zu lassen, sich in einem psychisch labilen Zustand befunden haben dürfte. TG war allein u. angetrunken auf der FH-Fete zurückgeblieben.
Diese Zurückweisung bzw. diese Kränkung könnte als Anlass gewirkt haben, Richtung Roter Felsen zu gehen, um dort alleine zu sein. Hinzu komme die Alkoholisierung, die emotionssteigernd wirkt. Das Geländer an der Absturzstelle mit Blick auf die Stadt nach Osten wirkt anlockend auf Menschen, die den Sonnenaufgang erleben wollen. Mit Alkohol könnte es dazu geführt haben, mögliche Gefahrensituationen zu unterschätzen u. sich auf das Gelände jenseits des Zauns zu begeben...Die psychologische Expertise stellt selbstverständlich keinen Beleg dar, dass es so gewesen ist. Es zeigt aber auch, dass auf den ersten Blick fernliegende Handlungsweise vom FH-Fest aus in die "falsche" Richtung, psychologisch durchaus erklärbar ist.
Nach Bewertung aller Umstände ist nach Auffassung der Ermittler u. der STA mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich bei dem tragischen Tod der TG um ein tragisches Unfallgeschehen beruht. Es haben sich keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben. Es ergeben sich keine weiteren erfolgversprechenden Ermittlungsansätze.
Das Verfahren ist deshalb nach §170 StPO eingestellt.
ENDE[/b]