Lieber
@EDGARallanPOE, dein Freizeitvergnügen in Ehren - ich würde gerne mal mitkommen
:) - dass sich das Augenlicht auch an Dunkelheit gewöhnt, ist klar. Doch darum geht es mE. nicht. Es geht doch hier um den
Entscheidungsweg der TG. Du beschreibst eine Aktivität, die du hin u. wieder verfolgst, weil es dir Spaß macht. Du verbindest mit deinem Freizeitsport ein Ziel, nämlich Leute zu treffen. Das ist ein wesentliches Argument GEGEN die Absicht von TG.
TG wollte in die Stadt. Es war IHRE Absicht! Nun stellen wir uns alle mal nicht dümmer, als es die Polizei erlaubt. TG muss ja einen Grund gehabt haben, zum Felsen zu gelangen. Es bringt auch nichts, TG in den Wald zu schicken, da es stockdunkel war u. sie eine andere Absicht verfolgte. Es sind ZWEI Argumente, die schon mal gegen die Entscheidung sprechen, alleine zum Felsen zu gehen.
Es muss einen Grund gegeben haben, dass sie dort hinging. Und wenn wir nur die Fakten nehmen, dass TG in die Stadt wollte, es der neue Bekannte so ausgesagt hatte, dann wäre TG auch in Richtung Stadt aufgebrochen. Da das aber nicht geschah, muss da etwas vorgefallen sein, was sie davon abhielt, zB. eine Verabredung.
Sofern TG in Wahrheit eine Absage erhalten haben sollte, was der Zeuge AH aber nicht bestätigte, jedenfalls haben wir darüber keine Kenntnis, dann muss die Frage gestellt werden, ob TG alleine in den unheimlich wirkenden finsteren Wald als junge Frau alleine gegangen wäre? Da scheiden sich offensichtlich die Geister. Ich sagte ja, ausschließen kann man es nicht, ABER die Wahrscheinlichkeit, dass sie im dunklen Wald alleine unterwegs war, ist geringer, als die These einer Begleitung, da die Telefonate u. die Sichtungen eine andere Sprache sprechen.
Und wie gesagt,
die Absturzstelle ist für mich
der entscheidened Hinweis, dass TG da nicht zufällig hingeraten ist. Man geht nicht als Vernunftsmensch zu einem Abgrund. Darüber muss man aus meiner Sicht nicht mehr diskutieren. Jeder, der diese These vertritt, dem empfehle ich nicht, es auszuprobieren, allerdings halte ich solche Unterstellung für fahrlässig auf dem bequemen Sofa.