Slaterator schrieb:Ich halte es hier mit dem VT und gehe davon aus, dass jener Text die Kernaussage des offiziellen Ergebnisses der Untersuchungen wiedergibt. Untermauert wird diese Aussage auch durch das Verhalten der Soko. Sie hat weder auf der PK2, noch in sonst einem mir bekannten Statement von jener gefundenen Uhr gesprochen. Lediglich im Hintergrund war -neben anderen Fundstücken- eben auch ein Bild selbiger Uhr an der Pinwand erkennbar.
Das stimmt so nicht. Habe mir mal die Mühe gemacht, die getätigten Aussagen (ohne Gewähr für Vollständigkeit) zur Uhr auf der PK2 herauszusuchen:
[00:10:20] Peter Fritzen (Leitender Oberstaatsanwalt):
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Weiter durchgeführt worden sind kriminaltechnische Untersuchungen von Gegenständen die am Fundort aufgefunden worden waren. Und zwar der Uhr der Verstorbenen, des Mobiltelefons der Verstorbenen und von mehreren kleineren Likörfläschchen der Marke Berentzen Apfel, die am Fundort ebenfalls gelegen haben. Zur Uhr: Diese war beschädigt. Sie ist von einem Sachverständigen für das Uhrmacherwesen untersucht worden. Es wurde dabei versucht, zu prüfen, ob die Uhr möglicherweise unmittelbar nach einem möglichen Aufprall bei einem Sturzgeschehen stehen geblieben sein könnte. Hierdurch hätte sich möglicherweise der Zeitpunkt, des wie auch immer gearteten Geschehens, festlegen lassen. Das Ergebnis war jedoch, um es vorweg zu nehmen, negativ."
[1:08:02] Eric Samel (Staatsanwalt):
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Ich beginne noch einmal ganz kurz mit der Uhr, Sie sehen sie jetzt hier neben im Bild. Wir haben die Uhr untersuchen lassen, von einem entsprechenden Sachverständigen. Aber in der Summe muss man sagen, dass uns die Uhr leider, was den Todeszeitpunkt als solchen angeht, nicht weiterhilft. Es gibt teilweise Schäden an der Uhr selbst, allerdings konnte uns der Sachverständige nicht sagen, ob es letztlich durch den Sturz zu einer vollständigen Zerstörung der Uhr kam und ob sie aufgrund dessen stehen geblieben ist oder aber ob die Uhr nachher dann so lange die Batterie gehalten hat noch weitergelaufen ist. Insofern haben uns die Untersuchungen was die Uhr angeht leider nicht weitergeholfen."
Kern der Aussage in meinen Augen: Es konnte nicht sicher festgestellt werden, dass die Uhr direkt nach dem Sturz stehen blieb, daher ist ein Rückschluss auf den Sturzzeitpunkt aufgrund der Zeigerstellung unzulässig.
Das mag ja so korrekt sein. Einen Hinweis gibt die angezeigte Uhrzeit dennoch.
Slaterator schrieb:Um das an einem kleinen absolut fiktiven Beispiel zu verdeutlichen: Es steht eine Zeugenaussage im Raum, die einen Möglichen Täter beschreibt. Diese Aussage wird durch Experten überprüft und es stellt sich heraus, dass der Zeuge unzuverlässig ist und deshalb Rückschlüsse bzgl. seiner Aussage unzulässig sind. Würde diese Zeugenaussage trotzdem verwendet, nur weil sie zufällig zu anderen Indizien oder Hinweisen passt ? Nein. Denn allein die Tatsache, dass diese Aussage zu anderen Hinweisen möglicherweise passen kann, macht sie nicht glaubwürdig. Ähnlich ist das hier mit der Uhr.
Hier sind wir unterschiedlicher Meinung. Die alleinige Aussage eines potentiell unzuverlässigen Zeugen wird man sehr vorsichtig behandeln. Wenn sich eine solche Aussage als in Einklang stehend mit weiteren Aussagen von zuverlässigen Zeugen herausstellt, wird auch die Relevanz der Aussage des vermeindlich unzuverlässigen Zeugen steigen. Der Zeuge wird nicht auf einen Schlag voll glaubwürdig, aber sehr wohl glaubwürdiger, wenn seine Aussagen mit weiteren als gesichert angesehenen Fakten in Einklang gebracht werden können, sofern der Zeuge diese Fakten nicht selbst kannte und seine Aussage darauf hätte abstimmen können. Eins zu eins auf die Uhr lässt sich das jetzt nicht übertragen, hier gibt es noch den möglichen Zufall, der relativ, aber nicht vernachlässigbar klein ist.