d.fense schrieb:zählt ist was bei rauskommt.
Richtig, wenn bei unklaren Fällen dann ein Unschuldigetr hinter Gittern ist, zählt das dann ebenso (im negativen Sinne). Man muss eine "Aufklärung" nur der Aufklärung wegen unbeding verhindern.
d.fense schrieb:m von Dir angeführten Fall ging der Druck afaik gegen eine unschuldige benannte Person, das wäre kein medialer druck sondern eine illegale Hetzjagd.
Dem stehen imho weltweit etliche Dunkelzifferfälle gegenüber bei denen es keinen medialen Druck gibt, da heißt es dann "keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden" weil keine Angehörige existieren die Druck machen oder Anhaltspunkte geben können.
GM haben mal eine riesige Zahl von sich gegeben in diesem Zusammenhang...
In Emden war es so, dass die Ermittler viel zu früh jemanden festgenommen haben, obgleich die Untersuchungsergebnisse noch gar nicht vorlagen, welche ihn dann entlastet haben. Die Hetzjagd war dann nur sekundär.
Eine Dunkelziffer wird es immer geben, die kann meistens nicht durch medialen Druck reduziert werden. Vielmehr kann es durch diesen Druck eben auch Fälle, welche unklar sind doch als Tötungsdelikt angesehen werden, die in Wirklichkeit keine sind. Im ungünstigsten Fall landet dann ein Unschuldiger oder gar Unschuldige hinter Gittern. Hier besteht dann letztendlich kein Unterschied zu Emden.
Beispiele für solche Fälle gibt es, wobei manchmal nicht unbedingt medialer Druck dahinter steckt, sondern unbedingter Wille der Ermittler, einen Fall, der nicht lösbar ist zu lösen. Rupp oder insbesondere Knobloch, wo zusätzlich Druck von oberster Stelle ausgeübt wurde, sind solche Fälle. Es gibt sicherlich auch hier noch weitere Fälle. Es gibt mit Sicherheit auch hier eine unbekannte Dunkelziffer von unschuldig verurteilten Menschen.
Wesentlich ist, dass Obduktionen etc. genau ausgeführt werden und dabei nichts übersehen wird. Und das dürfte im vorliegenden Fall sicherlich erfolgt sein, mit dem uns bekannten Ergebnis. Wenn dann hier erstmal nichts auf ein Tötungsdelikt hindeutet, muss es erst andere sehr schwerwiegende Indizien geben, die das noch umwerfen können. Aber im vorliegenden Fall gibt es diese nicht wirklich. Tanja kann sich durchaus selber entschlossen haben nicht in die Stadt zu gehen und sich die Zeit anderweitig (mit oder ohne Begleiter) zu verbringen und es dann zum Unfall kam. Momentan gibt es nichts, was diese Theorie entkräften kann. Indizien dafür gäbe es wie beispielsweise, dass noch keine Busse nach Korlingen fuhren, Tanja nicht ausreichend Geld für ein Taxi hatte und auch die Truppe - iohne auf sie zu warten - weitergezogen war.
Sicherlich kann man immer behaupten, dass bei einem früheren Fund man vielleicht doch ein Verbrechen erkannt hätte. Hier gilt: Hätte, hätte, Fahrradkette. Solche Vermutungen helfen nicht weiter, den späten Fund kann man durch die Annahme eines Verbrechens nicht kompensieren,
Es gibt eben einfach Fälle, welche man nicht ausreichend aufklären kann, versucht man dies trotzdem, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Staat schweres Unrecht begeht und das ist mit hoher Priorität zu vermeiden, selbst wenn das nicht immer auszuschließen ist. Und bei medialen Druck oder Druck von oben (z.B. durch einen Ministerpräsidenten) ist die Gefahr groß, dass man hier doch meint etwas aufzuklären, was nicht aufzuklären ist.
Eine Dunkelziffer wird es und muss es im Sinne eines Rechtsstaates immer geben. Deren Höhe lässt sich in Wirklichkeit nicht überprüfen und selbst wenn, kann diese zu einer Lösung eines Falles nicht im Geringsten etwas beitragen.
Auch Fehlurteile gibt es, auch hierbei handelt es sich um eine Dunkelziffer, welche unbekannt ist, die ebenfalls nicht hilft, Fehlurteile zu vermeiden.