@mabolini mabolini schrieb:sie kletterte über den Zaun und rutschte ab ... könnte aber auch sein das ein Verfolger sie entdeckt hatte und ihr einen Schubser gab ... man kann durchaus hinter dem Zaun noch gefahrlos stehen, erst 1-2 Meter weiter wird es richtig gefährlich, ein Verfolger würde also nicht zwangsläufig selbst mit abstürzen wenn er auch hinter den Zaun klettert
Genau so vermute ich es auch. Es kam vor dem Zaun zu einer Situation, die Tanja als bedrohlich empfand. Entweder ein handfester Streit, oder ein Übergriff. Instinktiv überwindet sie den Zaun, weil das ihr ein Gefühl der Distanz zum Täter gibt, nun ist eine Barriere zwischen beiden. Natürlich lässt sich der Täter von dem Zaun allein nicht aufhalten, er kommt näher, sie weicht zurück - dabei brauchen beide nicht einmal gewusst haben, was hinter Tanja liegt, beide können nur aufeinander fixiert sein und sie bemerkt nicht, dass sie zu weit zurückweicht... oder der Täter drängt sie absichtlich weiter zurück... oder gar er realisiert die Gefahr, will sie ergreifen und wieder zu sich, in Richtung Zaun ziehen, sie aber empfindet das erst Recht als Angriff und weicht zu weit zurück.
Da gibt es mehrere mögliche Versionen, aber ich denke, dass am Anfang das "freiwillige" Übersteigen des Zaunes steht, wobei freiwillig hier eben auch nicht wirklich freiwillig ist, weil sie sich verfolgt oder angegriffen fühlt. Gerade weil hinter dem Zaun noch ein paar Meter Boden sind, kann in dieser instinktiven Rektion ihr Bewusstsein zusehr auf die Gefahr von vorn, also vom Täter her konzentriert gewesen sein, als dass sie sich der Gefahr hinter ihr bewusst wurde. Ich gehe dabei davon aus, dass sie rückwärts den Abhang hinuntergestürzt ist. Dann macht auch die Beobachtung der Gerichtsmedizin Sinn, dass sie mit den Beinen zuerst gestürzt ist: sie weicht rückwärts vom Zaun zurück, verliert dann den Halt, fällt nach vorne auf den Bauch und rutscht dann mit den Füssen zuerst über die Kante.