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Der tragische Tod von Tanja Gräff

83.697 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Handy, Aktenzeichen Xy, Schreie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:17
@valadon

Entschuldige, vielleicht stehe ich gerade zu sehr auf dem Schlauch, aber was ist der Unterschied zwischen Hin- und Rueckfahrt ausser dem Takt? Ein Shuttle faehrt normalerweise immer hin und zurueck (wie das Webschiffchen), und da der Bus sowieso fuhr, haette er ja auch Fahrgaeste in beide Richtungen mitnehmen koennen. Aber wahrscheinlich denke ich hier zu viel nach...


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:17
@schreibblock
naja, auch wenn das nicht korrekt ist. Fragen diese Fotografen aber nie (also mir ist es zumindest noch nie aufgefallen) nach solchen Einverstndnissen. Die klicken gleich immer los und ich kanns auch irgendwie verstehen. Alles andere wäre auch der totale overkill was den Papierkrieg angeht. Von daher...


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:17
@Blondi23
Nein, denn wenn er nicht Janssen ist, dann verdächtige ich ihn auch nicht ein Serienmörder zu sein. Außerdem habe ich nie behauptet, dass das Janssen ist, sondern gesagt, dass diese Person Janssen ähnlich sieht.

Ich persönlich hab auch kein Problem damit, dass ich anscheinend Ähnlichkeit mit dem Killer aus "No Country for Old Men" oder Mohammed Atta habe. Ein Nachbar von meinem Kumpel hatte mal den Beifahresitz aus seinem VW-Golf ausgebaut. Seitdem nennen wir ihn Ted Bundy.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:19
@Schimpanski

Du verstehst es anscheinend nicht.
Es ist auch irrelevant, ob du Ähnlichkeiten mit bestimmten Personen hast und dich das nicht stört. Hier schreibst du aber über eine dir fremde Person, ohne zu wissen, ob sie diese Verdächtigung stört.

Im Übrigen solltest du dich, ungeachtet deiner persönlichen Meinung, wohl besser an die Meinung des Moderators halten. ;)


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:19
Ich denke die Sache mit den Fotos ist so gelagert, dass man nicht genau weiß, was TG auf der Fete zwischen den bekannten kurzen Treffen mit alten und neuen Klickenmitgliedern getan hat. Will meinen, evtl. hat sie ja abseits des Partygeschehens jemanden kennengelernt. M.E. war TG auch vor 4 Uhr schon mehrfach alleine unterwegs gewesen auf dem Fest. Vielleicht wäre diese Person später als " Tröster" eingesprungen, besonders nachdem (womöglich) AH ihr erklärt hat, dass seine Ex bei ihm pennt...


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:23
@treverer
Ich frag zumindest wenn ich Fotos mache... Und ich habe zum Beispiel mehrfach eine Erlaubnis Unterschrieben, dass meine Tochter gefilmt werden darf.
@northernstudio so ein Foto wäre zwar Bombe, aber, das nun ausgerechnet das dokumentiert ist, meinte ich wäre ein ziemlicher Zufall. Deswegen wollte ich ja anfangs so unbedingt und innig an den Pixelbrei von Mättai glauben. Tja mittlerweile bin ich ein wenig abgekühlt.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:25
@treverer
Es muss immer eine schriftliche Einverständniserklärung eingeholt werden; besser ein Vertrag.
Deine Feststellung ist so nicht richtig. Bei den fraglichen Fotos vom Fest trifft der u.a. § 23 (1) 3. zu.
§ 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.



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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:25
@Schimpanski
Nun Ja ... auch ein Serienkiller kann Wert auf Wahrheit legen, und möchte vielleicht nicht unbedingt mit einer Tat, die nicht seine Handschrift trägt, in verbindung gebracht werden. ;-)

Du kannst doch nicht einfach sagen, er könnte das gemacht haben, dann könnte man ja auch sagen, du könntest es gewesen sein ...wo warst du denn an dem Morgen???

@treverer
Auf den Veranstaltungen wo ich bisher war, wurde zumindest immer gefragt!!!!
a. ob geknipst werden darf und b. ob es veröffentlicht werden darf!!


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:27
@Blondi23
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Im Übrigen solltest du dich, ungeachtet deiner persönlichen Meinung, wohl besser an die Meinung des Moderators halten. ;)
Wollte ich ja auch, bis Du dann damit wieder Ankamst.😃

Ich hab kein Problem damit, dass Thema Janssen zu beenden und würde vorschlagen das damit auch zu Belassen.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:27
Hallo @AnnaKomnene
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Entschuldige, vielleicht stehe ich gerade zu sehr auf dem Schlauch, aber was ist der Unterschied zwischen Hin- und Rueckfahrt ausser dem Takt?
So wie von mir aufgeführt stehts halt in den offiziellen Unterlagen.
Daher habe ich es auch entsprechend geschrieben.
[...] und da der Bus sowieso fuhr, haette er ja auch Fahrgaeste in beide Richtungen mitnehmen koennen.
Was er ja auch zumindest einmal getan hat:
der 'Verpeilte' im falschen Bus nach Sirzenich fuhr ja mit diesem auch wieder Richtung FH zurück.
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Aber wahrscheinlich denke ich hier zu viel nach...
Das ist gut möglich; lässt sich aber im Fall Tanja manchmal (leider) nicht vermeiden ...


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:31
@bonnie99
Das war nicht Ernst gemeint.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:34
@Seefahrer
Deine Feststellung ist so nicht richtig. Bei den fraglichen Fotos vom Fest trifft der u.a. § 23 (1) 3. zu.


§ 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Der Glaube, dass man bei Gruppenbildern keine Einwilligung bräuchte, lässt sich wohl auf die Ausnahmen in § 23 KUG zurückführen. Dort wird aufgezählt, wann Fotos ohne vorherige Einwilligung der abgelichteten Personen gemacht und verwertet werden können.

Für unseren Fall sind insbesondere Absatz I Nr. 2 und 3 zu nennen:

2. die abgebildeten Personen nur als Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen

3. das Bildnis Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge darstellt, an denen der Abgebildete teilgenommen hat

Diese Ausnahmen kommen jedoch überhaupt erst in Betracht, wenn man eigentlich nicht genau diese eine Gruppe fotografieren möchte, sondern etwas ganz anderes (z.B. den Ort wo sich die Gruppe grade aufhält) und die Personengruppe „nur zufällig vor Ort ist“. Auf Versammlungen und Veranstaltungen bzw. den Aufzählungen gem. Nr. 3 möchte man auch nicht direkt die Personen sondern das Event an sich darstellen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass man Leute nicht „aus der Masse herausheben“ darf. Sobald bestimmte Personen besonders hervorgehoben oder im Vordergrund des Bildes stehen, kann dies schon eine Rechtsverletzung begründen. Dies wird damit begründet, dass dann angenommen wird, dass der Bildzweck auf den Personen liegt und nicht die Veranstaltung o.ä. das Motiv sein soll.

Und selbst wenn diese Ausnahmen greifen, bleiben noch die Einschränkungen des § 23 Abs. 2 KUG.

Anders kann es unter anderem aussehen, wenn die Personen erkennen, dass sie fotografiert werden und dabei lächelnd oder gar posierend in die Kamera blicken. Dann lässt dies auf eine konkludente Einwilligung schließen (vgl. aber auch LG Münster, Urt. v. 24.03.2004).

Fazit

Möchten man also eine Gruppe fotografieren bleibt festzuhalten, dass diese Aufnahmen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung jeder einzelnen abgelichteten Personen verwertet oder veröffentlicht werden dürfen. Auch wenn dies im Zweifel bedeutet, dass man 20 oder gar mehr Zustimmungen braucht. Denn im Notfall muss man beweisen, dass diese Einwilligungen eingeholt worden sind, es sich um eine der vier Ausnahmen aus § 23 KUG handelt, oder gar andere einzelfallbezogene Ausnahmen gelten könnten.

QUelle: Florian Wagenknecht (Rechtsanwalt)


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:47
@Schimpanski

Ich habe lediglich auf dein Unverständnis reagiert, da ich es nicht mag, wenn Menschen verdächtigt werden, die höchstwahrscheinlich nichts damit zu tun haben.
Dass Janssen keine Rolle spielt, wird daran ersichtlich, dass die Beamten ihn aufgrund verschiedener Aspekte ausschließen konnten.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 13:56
@Schimpanski
Wenn du der Meinung bist, dass es Janssen sein könnte, dann mach die Soko darauf aufmerksam und die werden dann schauen, wer es wirklich ist. Falls es dann demnächst eine Veröffentlichung des Fotos inklusive Fahndungsaufruf gibt, und sich niemand meldet, der dieses auffällige Shirt angehabt hat, oder der denjenigen kennt, müssen halt Profis einen genauen Abgleich machen. Bestenfalls kassierst du 30.000,- €, schlechtestenfalls nichts. ;-)


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 14:02
@Bandini
Zitat von BandiniBandini schrieb: TG könnte an der Talstation Bus gefahren sein. Ich glaube, dass in dem Bereich einer, wenn nicht sogar mehrere Shuttle-Busse führen. Das ergibt vermutlich mehr Sinn, wenn sie dort jemanden traf, wobei die Busse dort unten wegen den Parkmöglichkeiten evtl. schon etwas leerer wurden. Allerdings fällt ein später einsteigender Fahrgast vielleicht sogar eher auf.
könnte sie wie h. irrtümlich in einen falschen bus eingestiegen sein?
wäre sie dabei zur talstation gelangt?


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 14:33
@Funkmaster

t727f26 030add skizzeOriginal anzeigen (0,2 MB)



Erkenntnisse:

- TG hatte nicht vor mit dem Bus zu fahren, da sie sich von den Shuttles weg bewegte
- sie hatte vor das Festival zu verlassen


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 14:34
Zum Motiv eines Toetungsdeliktes: Am wahrscheinlichsten ist mir eine Sexualstraftat, danach kommt fuer mich Eifersucht/gestoertes Verhaeltnis zu Frauen, wobei es da natuerlich auch Ueberlappungsmoeglichkeiten gibt. In beiden Faellen koennte es auch Ex Freundinnen geben, die schlechte Erfahrungen mit dem Taeter gemacht haben koennten. Das muesste nicht unbedingt strafrechtlich relevant gewesen sein.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 14:38
@AnnaKomnene

Ein gestörtes Verhältnis zu Frauen geht oftmals mit einem Sexualdelikt einher, da ein solches für verschiedene Zwecke genutzt wird.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 14:47
können WIR (kann man) davon ausgehen, dass TG NICHT in einem fahrzeug nach unten an die gondelstation verbracht wurde?

kann man den sichtungen, mantrail-spuren,... soweit vertrauen?


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

06.07.2015 um 14:56
@DEFacTo

Ein Fahrzeug ist nicht auszuschließen.
Sichtungen sind immer problematisch, deshalb würde ich eher noch den Mantrail-Spuren vertrauen.


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