matula73 schrieb:Wenn man am Haus Bonner Str. 74 rodet, dann müsste man aber konsequenterweise auch an den anderen Gebäuden entlang des roten Felsens roden, wenn man die gleichen Maßstäbe anlegt. Bei dem Haus der Studentenverbindung ist doch beispielsweise eine ähnliche Bewaldung vorhanden.
wer ist 'man'?
nochmal:
da ist ein grundstück, auf dem stehen hohe bäume und gestrüpp
gründe der rodung:
- es geht eine gefahr auf angrenzende grundstücke aus
- der bewuchs widerspricht dem nachbarschaftsrecht (zu hoch, zu nah am nachbargrundstück,...)
- pflegehieb durch den eigentümer, rodungsarbeiten wegen anschließenden bauaktivitäten
der grundstückseigentümer kann die rodung aus eigenen stücken veranlasst haben oder er wurde aufgefordert die rodungen auszuführen oder, bei gefahr in verzug, wurde die rodung von einem anderen in auftrag gegeben (aber das muss begründet angeordnet werden)
der bewuchs auf anderen grundstücken muss nicht die gleiche gefahr aufzeigen, und bei anderen grundstückseigentümern besteht dann auch nicht die notwendigkeit die gleichen rodungsarbeiten wie nebenan durchzuführen.
@MissMary
Vielleicht wollte in der Höhle schlafen umd ist dann versehentlich abgestürzt. In diesem Fall hätten die Anwohner aber den Aufprall hören müssen.
stellt euch bitte nicht immer wieder eine höhle im fels vor, das ist nur ein kleiner überhang in dem kein mensch sitzen oder liegen kann!