@DEFacTo @lupenrein Hier der Auszug zu den Grundstücksgrenzen
„Wo es sich um städtischen Felsen handelt, liegt die Haftung bei der Stadt und die Verantwortung in vollem Umfang bei uns, wenn es darum geht, Gefahren abzuwenden“, konnte Baudezernent Peter Dietze die Betroffenen beruhigen. Denn prinzipiell hafte der Eigentümer, und in den meisten Fällen lägen die Grenzen der privaten Grundstücke dort, wo der Fels beginnt. Einfach ist es nicht, diese Eigentumsverhältnisse festzulegen. Das letzte offizielle Dokument, in dem dies festgehalten wurde, ist das Kataster von 1857. 1902 gab es noch einmal Vermessungen.
Damals seien die Messverfahren zwar andere gewesen, aber es wurde festgelegt, dass der Fuß des Felsens die Grenze sein sollte. „Es ist schlimm, dass wir vorher nicht gehört haben, wie gefährlich es ist, dort zu wohnen. Im Gegenteil, für uns war es ein Sicherheitsgefühl, im Schutz des Felsens zu wohnen“, sagt Renate Schmidt-Meineke, die bislang ahnungslos unterhalb des Trierer Wahrzeichens lebte. „Wir haben früher als Kinder schon gelernt, den Felsen zu beobachten und dass die Nähe der Felswand für uns Tabu ist.
Das war ein ungeschriebenes Gesetz. Der hintere Bereich unserer Grundstücke war immer Brachland. Wir haben nicht verstanden, dass dann doch dort gebaut wurde. Menschen, die neu in dieses Gebiet ziehen, müssten über die Gefahren informiert werden“, sagt Christine Reiter-Ehrmann, Nachbarin des Ehepaars B., dessen Werkstätten und Garagen unter den Felsblöcken begraben wurden.