Ich möchte noch einmal kurz zum Thema Belohnung zurück, um dieses hoffentlich endgültig abzuhaken. In Deutschland ist die Rechtslage so, dass jedes Bundesland grundsätzlich selbst über eine juristische Grundlage von Belohnungen zur Aufklärung von Straftaten entscheidet. Daher weichen die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern leicht voneinander ab.
Prinzipiell jedoch ist es so, dass es eine rein politische Ermessensentscheidung des zuständigen Beamten ist (das kann ein Polizeiführer sein, ein Staatsanwalt, ein Generalstaatsanwalt oder ein Justizminister, je nach Land und Fall), ob eine Belohnung ausgelobt wird, und in welcher Höhe.
Juristisch wird da gar nichts überprüft, der juristischen Kontrolle obliegt lediglich, ob der Beamte sich an die gesetzliche Grundlage gehalten hat.
In Rheinland Pfalz ist diese im Amtsblatt des Ministeriums der Justiz zu finden, neueste Version ist in 67/6 vom 8.7.2013. Ich habe einen link dazu unten gesetzt.
Die Höhe der Belohnung kann bis zu 20000 Euro betragen, darüber hinaus gehende Belohnungen können vom Justizminister genehmigt werden. Bis 10000 Euro bleibt die Sache auf lokaler Ebene, beim leitenden Oberstaatsanwalt.
Also sind in RLP 10000 Euro keine ungewöhnlich hohe Belohnung. Natürlich hängt die Höhe immer von den Haushaltsmitteln ab, die man zur Verfügung hat.
Der Erlass des Justizministeriums RLP schreibt nicht vor, wie die Höhe bestimmt werden soll, überläßt das also ganz den Beamten. In NRW heisst es dagegen lapidar: "Die Höhe soll sich nach der schwere der Tat und der Gefährlichkeit des gesuchten Täters richten." Legt man diesen Grundsatz hier im Fall Tanja an, ist an der ausgelobten Höhe sicherlich nichts zu kritisieren.
Wie gesagt: unterm Strich ist das eine politische Entscheidung. Mit der Belohnung signalisiert man der Bevölkerung auch, wie engagiert man in diesem Fall ist.
Daraus aber auf bestimmte Tatmerkmale, Milieus etc. zu spekulieren ist m.E. Unsinn.
Hier das Amtsblatt des Justizministeriums RLP:
http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=0CDUQFjAD&url=http%3A%2F%2Fwww.mjv.rlp.de%2FMinisterium%2FService%2FJustizblatt%2F2013%2Fbinarywriterservlet%3FimgUid%3Da42bb8fd-61df-31e2-2fff-73077fe9e30b%26uBasVariant%3D11111111-1111-1111-1111-111111111111&ei=-GFVVMSbB8rvigL8qYDAAg&usg=AFQjCNHSUrTBpr9qW7RWfwQa7KRY0WWFJw&bvm=bv.78677474,d.cGE&cad=rja