Der tragische Tod von Tanja Gräff
25.10.2014 um 11:34@latte3
Durch den zusätzlich eingeschalteten RA von seiten der Mutter wäre hier vielleicht der Zeitpunkt gekommen, dass Diejenigen, die damals verunsichert und zurückgeschreckt wurden, ihren Verdacht/ ihre Vermutungen nochmal vertraulich äußern und zwar sowohl bei Polizei als auch beim RA.
Bei einer solchen "Vermutungsäußerung", also wenn man diese bei Polizei und RA äußert, würde ich, wäre ich diejenige, die das täte, auch einen Nachweis von Seiten Polizei/RA einfordern, dass diese Äußerung meinerseits getätigt wurde. (Bzw. Faxbericht aufheben, wenn man es schriftlich tätigt.)
Einfach aus dem Grund: damit hier nichts unter den Tisch fällt. Selbst wenn die Verdachtsäußerung wacklig und unsicher ist. Wenn man da sehr unsicher und wacklig ist, kann man das ja auch so ausdrücken und nochmal ausdrücklich um Vertraulichkeit bitten. Aber ernst genommen sollte so etwas trotzdem werden.
Dein Beitrag beinhaltet viele "evtl.", "wahrscheinlich", "möglicherweise". Das ist nachvollziehbar.
latte3 schrieb:...So wurden evtl. Mitwisser oder besser gesagt, Leute die einen Verdacht hatten, verunsichert, zurück geschreckt sich bei der Polizei zu melden
latte3 schrieb: nur leider passte der Peugeot und die Farbe des Nummernschild nicht, um einen Verdacht zu erhärten.Aber der Peugeot entstammt doch der BZH Zeugenaussage. Und diese ist offiziell nur eine "eventuell" Zeugenaussage, da nicht mal sicher ist, ob es Tanja war, die da mit einem jungen Mann im Streit war.
Durch den zusätzlich eingeschalteten RA von seiten der Mutter wäre hier vielleicht der Zeitpunkt gekommen, dass Diejenigen, die damals verunsichert und zurückgeschreckt wurden, ihren Verdacht/ ihre Vermutungen nochmal vertraulich äußern und zwar sowohl bei Polizei als auch beim RA.
Bei einer solchen "Vermutungsäußerung", also wenn man diese bei Polizei und RA äußert, würde ich, wäre ich diejenige, die das täte, auch einen Nachweis von Seiten Polizei/RA einfordern, dass diese Äußerung meinerseits getätigt wurde. (Bzw. Faxbericht aufheben, wenn man es schriftlich tätigt.)
Einfach aus dem Grund: damit hier nichts unter den Tisch fällt. Selbst wenn die Verdachtsäußerung wacklig und unsicher ist. Wenn man da sehr unsicher und wacklig ist, kann man das ja auch so ausdrücken und nochmal ausdrücklich um Vertraulichkeit bitten. Aber ernst genommen sollte so etwas trotzdem werden.
Dein Beitrag beinhaltet viele "evtl.", "wahrscheinlich", "möglicherweise". Das ist nachvollziehbar.