meermin schrieb:Bezüglich der illegalen Teilentleerungen der Parkautomaten stellt sich die Frage ob es auch möglich gewesen wäre, die Automaten derart zu manipulieren, dass eine Zwischenentleerung gar nicht aufgefallen wäre.
Nein, die Frage stellt sich nicht. Hat ich auch vor Gericht nicht gestellt.^^ Bence und der GF gaben beide eine Aussage zu Protokoll. Die daraufhin erfolgte Rückzahlung durch Bence von Fraukes Konto, bestätigen eindeutig die Schuld des Mörders. Daran gibt es auch nichts zu rütteln. Es ist ein Fakt!
meermin schrieb:Es stellt sich die Frage, wie mit den Kassenbelegen verfahren wurde? Wurden sie aufgehoben oder kamen sie mit ins Kassenbuch als Tagesbeleg?
Und wenn Du noch 10 x versuchst, durch die Hintertür dem Opfer kriminelle Machenschaften zu unterstellen, fingierte Entnahmen durch Bence, um den GF zu belasten...
Was meinst Du denn, was das Finanzamt wohl so sagt? Was ist das bloß für eine Frage, die sich Dir da stellt? Ob eingenommenes Geld ins Kassenbuch eingetragen werden muss, als Tagesbeleg? Diese Frage wird Dir einfach nur jeder Steuerberater mit Ja beantworten. Wenn Du das alleine auf die Jetztzeit mal überlegst, dass Dir jeder Bäcker einen Kassenbeleg geben muss, für ein gekauftes Brötchen, jeder Kioskbesitzer für 10 Cent Weingummi - werden wohl Parkhauseinnahmen auch vor ein paar Jahren in einem Geschäftsbetrieb buchhalterisch erfasst worden sein.