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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 21:17
@Andante: Außerdem hat die Staatsanwaltschaft sicher auch Ihre Übezeugungsarbeit geleistet. So möchte der Verteidiger, wie auch der Staatsanwalt natürlich die Schöffen ins Boot holen und mit den Argumenten überzeugen.

Viele Grüße

RPLer7


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 21:29
Zitat von RPLer7RPLer7 schrieb:Herr Petermann zählt zu den bekanntesten und besten Profilern europaweit.
Ich denke, seine Prognosen sind als sehr fundiert anzusehen.
Herr Petermann ist gewiss bekannt. Er sorgt in seiner Freizeit als Pensionär intensiv dafür, einem großen Publikum bekannt zu sein. Daraus aber eine wie auch immer geartete Qualifikation ableiten zu wollen, halte ich für naiv.

Ob er einer der "besten Profiler europaweit" ist, kann Herr Petermann gerne von sich behaupten, feststellbar ist es aber nicht. Zudem war Herr Petermann während seiner aktiven Laufbahn kein sog. Profiler. Er war Kriminalbeamter der Mordkommission in Bremen. In Deutschland gibt es keine "Profiler". Es gibt Fallanalytiker, die gebietsübergreifend eingesetzt werden, wenn die Mordkommission vor Ort nicht (mehr) weiter kommt. Eine solche Funktion hatte Petermann auch nicht inne. Insofern ist es falsch, was Du schreibst.

Du kannst seine "Prognosen" auch gerne als "fundiert" bezeichen. Dann aber musst Du dir die Frage stellen lassen, was Herrn Petermann in die Lage versetzen soll, es besser zu wissen, als fünf Richter, zwei Staatsanwälte und drei Rechtsanwälte, die tatsächlich bei dem 94 Verhandlungstage dauernden Prozess anwesend waren.

Hinzu kommt: Kriminalbeamte, wie es Herr Petermann vor etwa hundert Jahren gewesen ist, haben in dem Fall ermittelt. Sie haben - zugegebenermaßen - noch keine Bücher geschrieben, haben sich nicht in Talkshows wichtig gemacht und sonstwie Interviews gegeben. Aber bitte: Sie alle zusammen haben doch mehr Einblick und Kenntnis über die Fakten in dem Fall, als es Herr Petermann als Privatperson jemals bekommen könnte.

Was Du machst: Du stellst eine Dir bekannte Person, dessen Bücher Du behauptest gelesen zu haben, in seinen Fähigkeiten über die Fähigkeiten jener, die TATSÄCHLICH den Fall bearbeitet, ermittelt und letztlich gerichtet haben.

Ich halte das für naiv und für albern.

Konkret auf den Fall Bence T. bezogen, hat Petermann zwar eine starke und bemerkenswerte Meinung, aber er hat wirklich gar nichts zu dem Fall beizutragen. Außer in der Öffentlichkeit, wo sich die Menschen für Petermann total begeistern können.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 21:40
Zitat von RPLer7RPLer7 schrieb:@BoobSinclar: Bitte setze Dich mit dem Fall erst einmal ganz intensiv auseinander, bevor Du hier so etwas schreibst.
Das ist der Klassiker, Leute, die zu anderen Schlüssen kommen, als uninformiert zu bezeichnen. Danke dafür.
Zitat von RPLer7RPLer7 schrieb:Bence Toth soll aus Habgier gehandelt haben, um sich das Millionenerbe zu sichern.
Ja, ganz genau. Das Motiv war also nicht, zu verhindern, dass die Tante mitbekommt, dass er nicht mehr studiert, sondern zu verhindern, dass sie daraus Konseqenzen zieht. Die bestätigst also genau das, was ich sage.
Zitat von RPLer7RPLer7 schrieb:Da die Tante aber längst vom Abbruch des Studiums wusste, gab es dieses angenommene Motiv nicht mehr.
Nein. Nein. Nein. Lies Dein Motiv nochmal. Das Motiv war, wie Du selbst schreibst "Habgier, um sich das Millionenerbe zu sichern". Sie wusste vom Nichtstudium und hat ihm eine Woche vor der Tat Hausverbot erteilt. Da war Gefahr im Verzug. Das schlimme für ihn war nicht, dass sie seine Lügen kannte, sondern, dass seine Lügen Konsequenzen haben werden in Bezug auf das Erbe.
Zitat von RPLer7RPLer7 schrieb:Man fand kein weiteres Motiv, deshalb wurde es anscheinend beibehalten.
Du lehnst Dich mit Deinen Anschuldigungen gegenüber mehreren Instanzen ziemlich weit aus dem Fenster.
Zitat von RPLer7RPLer7 schrieb:Es reicht doch gesunder Menschenverstand aus, um zu sehen, dass hier im Namen des Volkes ein Unschuldiger verurteilt wurde.
Entweder es stimmt was mit Deinem gesunden Menschenverstand nicht oder mit dem von dutzenden Richtern, Polizeibeamten, Staatsanwälten.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 21:58
@BoobSinclar: Ich lehne mich gar nicht aus dem Fenster. Wie ich schon schrieb "anscheinend".
Wenn dem Gericht jetzt nur eine andere Faktenlage vorliegt, die damals als solche nicht zu erkennen war, dann kann man dem Tatgericht damals natürlich auch keinen Vorwurf machen.

Es entscheidet das Landgericht in Augsburg.

Bisher ist keine Entscheidung ergangen, also warten wir alle gespannt ab.

Viele Grüße

RPLer7


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 22:00
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:RPLer7 schrieb:
Da die Tante aber längst vom Abbruch des Studiums wusste, gab es dieses angenommene Motiv nicht mehr.
Nein. Nein. Nein. Lies Dein Motiv nochmal. Das Motiv war, wie Du selbst schreibst "Habgier, um sich das Millionenerbe zu sichern". Sie wusste vom Nichtstudium und hat ihm eine Woche vor der Tat Hausverbot erteilt. Da war Gefahr im Verzug. Das schlimme für ihn war nicht, dass sie seine Lügen kannte, sondern, dass seine Lügen Konsequenzen haben werden in Bezug auf das Erbe.
RPLer7 schrieb:
Das sagt doch rein gar nichts, was Du schreibst.
Die Tante hätte es genauso hingenommen haben können, dass er sein Studium abgebrochen hat.
Fakt ist, dass das angenommene Motiv damals wie heute auf sehr wackeligen Beinen steht.
Oder möchtest Du das leugnen?

Viele Grüße

RPLer7


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 22:04
Wenn ein Mensch über so viele Jahre seine Unschuld beteuert, dann muss man davon ausgehen, dass er unschuldig sein kann, insbesondere dann, wenn kein direkter Tatnachweis zu führen ist.
Im Verfahren wurde BT auch ein Angebot gemacht.
Hätte er sich darauf eingelassen, wäre er womöglich "nur" wegen eines Totschlags verurteilt worden und heute bereits wieder frei.
BT lehnte jedoch ab.
Er trat auch in einen Hungerstreik.

Es gibt zig Dinge anzuführen.

Ich glaube im Großen und Ganzen, dass die Justiz in Deutschland gut funktioniert.

Aber wenn in manchen Fällen im Namen des Volkes Unschuldige verurteilt werden und es Fälle mit Spuren gibt, die nicht zur Ergreifung eines Täters führen, dann läuft etwas schief.

Viele Grüße

RPLer7


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 22:12
@RPLer7

Vielleicht magst du ja nochmal auf Axel Petermann zurückkommen.
Wenn du dich so sehr mit ihm befasst und seine Bücher gelesen hast, dann kannst du doch bestimmt den ein oder anderen Fall anführen, wo sich deine Aussage
Zitat von RPLer7RPLer7 schrieb:Und er hat immer den richtigen Riecher.
schon mal gezeigt hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 22:25
RPLer7

Er hat den Totschlag nicht angenommen, weil er dann trotzdem nicht ans Erbe gekommen wäre.
Dieser Typ ist für mich der größte Heuchler!
Der ist sowas von sicher schuldig.
Ganz klar das ich sage ich bin unschuldig wenn ich meine Haut retten kann.
Ich kann auch nur noch mal sagen, bitte die Erschlagenen Indizien im wiki lesen.
Und bitte hört für heute wenigsten mit dem Petermann auf.
Hat der überhaupt schon irgendmal was geklärt?


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 22:28
Zitat von Ede2006Ede2006 schrieb:Ganz klar das ich sage ich bin unschuldig wenn ich meine Haut retten kann.
Ich kann auch nur noch mal sagen, bitte die Erschlagenen Indizien im wiki lesen.
Und bitte hört für heute wenigsten mit dem Petermann auf.
Hat der überhaupt schon irgendmal was geklärt?
Nochmal: Indizien sind keine Beweise.
Beweise sind unausweichliche Tatsachen!
Die neue Analyse von Axel Petermann zeigt, dass die DNA-Spuren damals nicht hätten so bewertet werden dürfen.

Ich hoffe, dass Bence Toth - wegen erwiesener Unschuld - freigesprochen wird.

Viele Grüße

RPLer7


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 22:33
Ok jeder hat so seine Anschauung zu dem Fall.

Im Prinzip weiss es 100 % nur er selbst.

Guts Nächtle ;


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 22:35
Zitat von Ede2006Ede2006 schrieb:Ok jeder hat so seine Anschauung zu dem Fall.

Im Prinzip weiss es 100 % nur er selbst.

Guts Nächtle ;
Das denke ich auch.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 22:47
Zitat von RPLer7RPLer7 schrieb:Nochmal: Indizien sind keine Beweise.
In Mord- und Totschlagprozessen ist es die Regel, dass aufgrund von Indizien verurteilt wird. Du hingegen behauptest, das Gegenteil sei der Fall.

Wie kommst Du darauf?

Im Übrigen: Indizien sind Beweise.

Wenn Du behauptest, es sei anders, dann teil doch bitte mit, was im strafprozessualen Sinn "Beweise" sind.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 22:49
Zitat von RPLer7RPLer7 schrieb:Die Tante hätte es genauso hingenommen haben können, dass er sein Studium abgebrochen hat.
Fakt ist, dass das angenommene Motiv damals wie heute auf sehr wackeligen Beinen steht.
Oder möchtest Du das leugnen?
Ohne abgeschlossenes Jurastudium kein Parkhaus. das war schon immer ihre Vorgabe. Da hätte er vielleicht noch einen Job im Kassenhäuschen bekommen, geerbt hätte dann aber womöglich der Tierschutz.
Zitat von Ede2006Ede2006 schrieb:Und bitte hört für heute wenigsten mit dem Petermann auf.
Hat der überhaupt schon irgendmal was geklärt?
Komme ja schon wieder runter, aber der triggert mich.
Nein, seit er in Pension ist hat er nichts geklärt.
https://www.zeit.de/campus/2017/06/kriminalist-axel-petermann-mordfaelle/komplettansicht


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 22:57
Zitat von RinTinRinTin schrieb:In Mord- und Totschlagprozessen ist es die Regel, dass aufgrund von Indizien verurteilt wird. Du hingegen behauptest, das Gegenteil sei der Fall.

Wie kommst Du darauf?

Im Übrigen: Indizien sind Beweise.

Wenn Du behauptest, es sei anders, dann teil doch bitte mit, was im strafprozessualen Sinn "Beweise" sind.
Das ist falsch. Indizien sind nur Hinweise, die etwas wahrscheinlich werden lassen.
Ein Beweis ist eine unumstößliche Tatsache, die zu einer eindeutigen Überzeugung führt.
Ich behaupte nicht das Gegenteil.
Natürlich gibt es oft Indizienprozesse.
Aber es sind eben Indizienprozesse, die ja, wie wir wissen, auch immer wieder einmal zu Freisprüchen führen.
Ich finde, dass Indizienprozesse mit Vorsicht zu genießen sind.
Es müssen alle Seiten beleuchtet werden, es muss geschaut werden, ob auch alles anders gewesen sein kann.

In dem Fall waren sich die Richter jedoch sicher: BT war der Täter.
Aber warum?
Weil er gelogen haben und aus Habgier gehandelt haben soll.
Einen einzigen überzeugenden Beweis gibt es nicht.

Im Fall Toth gab es zahlreiche Indizien, von denen aber viele entlastend waren.
Auch die hat man als belastend gesehen.

Viele Grüße

RPLer7


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 23:15
Zitat von RPLer7RPLer7 schrieb:Das ist falsch. Indizien sind nur Hinweise, die etwas wahrscheinlich werden lassen.
Ok. Schauen wir, was Wikipedia dazu schreibt:

Das Indiz (von lateinisch indicare „anzeigen“) ist allgemein ein Anzeichen, von dem sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine Entwicklung, einen Sachverhalt, eine Situation oder einen Zustand schließen lässt.


Quelle: Wikipedia: Indiz

Wollen wir in der StPO schauen, was als Beweis gilt?

Oder möchtest Du eigentlich darauf hinaus, dass so oder so alles falsch ist, was das Gericht festgestellt hat?

Bei der Gelegenheit sei die Frage gestattet: Welche Beweise(!) hat denn Herr Pertersmann?


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 23:30
Zitat von RPLer7RPLer7 schrieb:Das ist falsch. Indizien sind nur Hinweise, die etwas wahrscheinlich werden lassen.
Ein Beweis ist eine unumstößliche Tatsache, die zu einer eindeutigen Überzeugung führt.
Indizien führen auch zu einer Überzeugung. Es ist ja bei den wenigsten Straftaten so, dass dabei eine Kamera mitläuft und/oder man eine Tonaufnahme davon hat. Zeugen sind auch nicht immer dabei. Ein Freispruch muss trotzdem nicht zwingend herauskommen, wenn die Indizienlage eine anderweitige Überzeugungsbildung ermöglicht.

Hier etwas von einem Fachmann zum Thema:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-09/strafprozess-beweis-indiz-fischer-im-recht


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.05.2020 um 23:32
Zitat von RPLer7RPLer7 schrieb:Bisher ist keine Entscheidung ergangen, also warten wir alle gespannt ab.
Dass BT rechtskräftig und letztinstanzlich verurteilt wurde, ist Dir offensichtlich also entgangen.
Zitat von RPLer7RPLer7 schrieb:Fakt ist, dass das angenommene Motiv damals wie heute auf sehr wackeligen Beinen steht.
Oder möchtest Du das leugnen?
Eben war es noch widerlegt bzw gab es das Motiv schlicht nicht mehr, jetzt steht es auf wackeligen Beinen. Ja, was denn nu?

Ich erkläre das auch gerne nochmal zum dritten Mal: Das - angenommene - Motiv geht davon aus, dass BT mit der Ermordung der Tante seine Enterbung verhindern wollte. Das - angenommene - Motiv geht NICHT davon aus, dass BT mit der Ermordung der Tante verhindern wollte, dass sie seine Studienlüge erfährt. Das ist nicht deckungsgleich.

Fakt ist: Selbst wenn sie von seiner Studienlüge bereits wusste, hat sie ihm eine Woche vor der Tat Hausverbot erteilt und ihm den Schlüssel entzogen. Es hat sich also etwas an der Gesamtsituation geändert, von dem das Gericht - einigermaßen begründet - ausgeht, dass es ihn zum Handeln trieb. Das kriegst Du nicht so einfach wegdiskutiert.

Zumal Du sämtliche anderen Indizien einfach so beiseite schiebst, aber nicht weiter erklärst. Es muss aber für die ganzen Zufälle, Fahrrad, 500er, Fahrt nach Augsburg, Telefondaten etc. Erklärungen geben. BT konnte die nicht liefern. Vielleicht hilfts Du uns.


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.05.2020 um 00:07
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Es hat sich also etwas an der Gesamtsituation geändert, von dem das Gericht - einigermaßen begründet - ausgeht, dass es ihn zum Handeln trieb. Das kriegst Du nicht so einfach wegdiskutiert.
Das Gericht nimmt es an, kann es aber nicht belegen. Z .B. etwas Schriftliches oder eine Aussage an den Bruder mit dem Vorhaben BT enterben zu wollen. BT hätte sich auch fügen können, da die Hemmschwelle zum Mord im Sinne der selbst gewählten Lösung einfach zu gross ist.
Mich interessiert noch die Ansicht des Gerichts bei der Rekonstruktion des Tatablaufs anzunehmen, BT hätte mit dem Fahrrad eine Strecke in einer Zeit zurückgelegt, die praktisch gar nicht realisierbar ist.
Wie unprofessionell ist das denn?


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.05.2020 um 00:38
Zitat von durant12durant12 schrieb:Mich interessiert noch die Ansicht des Gerichts bei der Rekonstruktion des Tatablaufs anzunehmen, BT hätte mit dem Fahrrad eine Strecke in einer Zeit zurückgelegt, die praktisch gar nicht realisierbar ist.
Wie unprofessionell ist das denn?
Wenn dich die Ansicht des Gerichts interessiert, musst du halt im wiki das Urteil nachlesen, da findest du die Antwort. Natürlich hat sich das Gericht mit Frage befasst, wann und wie wie BT mit dem Fahrrad hat wegkommen können. Ich stelle jetzt zum letzten Mal etwas aus dem Urteil ein, der Thread ist nicht dazu da, häppchenweise für die, die das Urteil nicht lesen mögen, es aufzubereiten.
(1.)
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass die Wegstrecke von der Parkgarage zur Wohnung des Angeklagten realistischerweise am schnellsten mit dem Fahrrad in etwa 13 Minuten zurückzulegen ist.
Der Polizeibeamte KHK M. führte in der Hauptverhandlung glaubhaft aus, er habe eine Weg/Zeitüberprüfung zwischen der Wohnung des Angeklagten und dem Tatortanwesen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto gemacht. Er habe dabei zwei verschiedene Fahrwege mit der U-Bahn bzw. U-Bahn und S-Bahn überprüft. Unter Einrechnung der Dauer von Fusswegen sei die Strecke mit der U-Bahn unter der Voraussetzung von sofortigen Anschlüssen in 17 Minuten zu bewältigen. Mit Wartezeiten könne sich die Fahrzeit jedoch auf bis zu 26 Minuten ausdehnen. Kombinie-(S. 99) re man U-Bahn und S-Bahn, sei die Strecke unter der Voraussetzung von sofortigen Anschlüssen in 14 Minuten zu bewältigen. Mit Wartezeiten könne sich die Fahrzeit jedoch auf bis zu 25 Minuten ausdehnen. Mit dem Auto habe er bei geringem bis mittlerem Verkehrsaufkommen für die Strecke 11 Minuten 30 Sekunden benötigt.
(b.)
POM U .führte glaubhaft aus, er habe den Weg von der Wohnung des Angeklagten zur Parkgarage mit dem Fahrrad auf zwei verschiedenen Routen zurückgelegt. Dabei habe reger Fahrzeug- und Fussgängerverkehr geherrscht. Er habe auf beiden Routen mehrmals an Ampeln warten müssen. Er habe auf der schnelleren Route über die Barerstrasse 12 Minuten 41 Sekunden benötigt.
(c.)
Zwar ist nach der Messung die Strecke am schnellsten mit dem Auto zurückzulegen. Allerdings sind dabei weder zeitliche Verzögerungen durch Verkehrsbehinderungen, die in der Münchner Innenstadt an der Tagesordnung sind, noch eine zeitaufwändige Suche nach einem Parkplatz am Zielort berücksichtigt. Ein Einfahren in das Parkhaus wäre wegen der Gefahr des Erkennens nicht möglich gewesen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist das Fahrrad das schnellste Verkehrsmittel, um die Strecke zwischen der Wohnung des Angeklagten und dem Tatortanwesen zurückzulegen.
(2.)
Der Wege von der Wohnung des Angeklagten zur Tatwohnung war in zeitlicher Hinsicht ohne jegliche Eile zu bewältigen. Die Verlobte des Angeklagten traf spätestens um 17.00 Uhr bei ihrer Freundin T. ein, so dass der Angeklagte jedenfalls ab diesem Zeitpunkt alleine war. Der Angeklagte hatte somit ab 17.00 Uhr ausreichend Zeit, um sich bis etwa 19.00 Uhr, dem zeitlichen Bereich der Tatbegehung, vor die Wohnungstüre des Opfers zu begeben.
(3.)
Den Rückweg musste der Angeklagte spätestens um etwa 19.17 Uhr antreten, so dass er um 19.34 Uhr wieder in seiner Wohnung telefonieren konnte. Dieser Zeitpunkt ergibt sich aus einer Gesamtdauer für den einfachen Weg von der Wohnung des Opfers zur Wohnung des Angeklagten von ca. 17. Minuten. Diese Dauer setzt sich zusammen aus einer reinen Fahrzeit von ca. 13 Minuten mit dem Fahrrad sowie geschätzte 4 Minuten Wegezeit von der Wohnung des Opfers zum Ausgang des Anwesens (S. 100) Baaderstrasse 6 und vom Hauseingang (…)strasse (…) hinauf zur Wohnung des Angeklagten in den vierten Stock.
(4.)
Der Angriff auf das Opfer fand bereits vor 19.10 Uhr oder jedenfalls um 19.10 Uhr statt (vgl. oben Teil E.6.b). Selbst bei Annahme der spätesten Angriffszeit – also 19.10 Uhr – reichte die verbliebene Zeit für den Angeklagten aus, um seinen Rückweg spätestens um ca. 19.17 Uhr anzutreten. Die Tötung des Opfers war kein zeitaufwändiger Vorgang, weil ca. 24 Schläge auf den Kopf sehr schnell gesetzt werden können. Danach begab sich der Täter nur noch ins Büro. Er riss vor und im Büro ein paar Schubläden heraus, kippte den Stuhl um, überprüfte das Vorhandensein und den Inhalt des kurz gefassten Testaments, steckte vier 500 € Scheine ein und verliess die Wohnung wieder. All dies ist innerhalb ganz weniger Minuten durchführbar. 5-7 Minuten sind dafür allemal ausreichend
.


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.05.2020 um 00:40
Zitat von durant12durant12 schrieb:Das Gericht nimmt es an, kann es aber nicht belegen.
Ja. Und wo genau ist jetzt das Problem? BT gibt an, sich am Muttertag mit seiner Tante ausgesöhnt zu haben. Das kann er allerdings nu so gar nicht belegen. Und den Schlüssel hatter auch nicht zurück bekommen. Spricht also so gar nichts für. Für die Theorie des Gerichtes spricht dagegen eine ganze Menge.


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