Der Mordfall Weimar
28.05.2012 um 23:50MinnieMaus schrieb:1. M. W. hätte ihre Strafe mindern können, wenn Sie beim dritten Verfahren die Tat zugegeben hätte.Warum sollte sie? Sie war doch im zweiten Verfahren mit ihrer Nachtversion freigesprochen worden? Warum auf weniger als einen erneuten Hauptgewinn warten.
Übrigens kann ich die Argumentation von Richter Gehrke nicht nachvollziehen. Denn selbst wenn Monika Weimar eine Tochter "versehentlich" getötet haben sollte - es bleibt der Mord an der anderen Tochter. Der wäre dann zur Verdeckung einer Straftat geschehen. Die Gesamtfreiheitsstrafe hätte diesbezüglich ebenfalls Lebenslänglich heißen müssen. Ich werde den Gehrke diesbezüglich bei Gelegenheit mal befragen.
MinnieMaus schrieb:Es wurde lt. Bericht auf der Anwaltsseite keinerlei Sandanhaftung an den Füßen und Schuhen der Kinder gefunden. Sie sollen aber lt. Zeugenaussagen vormittags auf dem Spielplatz gespielt haben. Das ist doch seltsam, oder?Der Spielplatz besteht weitestgehend aus Rasen. Ob es da zwangsläufig zu Sandanhaftungen kommen muss, weiß ich nicht.
MinnieMaus schrieb: Auch die dicken hellen Fasern, die bei den Kindern an Armen und Beinen gefunden wurden - die sollen die ganze Zeit beim Spielen haften geblieben sein?Auch n gutes Indiz, was man nicht einfach wegwischen kann. Ich hatte mal so einen Passat, wie die Familie Weimar und im Heck war der Kofferraum mit so einem furchtbaren Teppich ausgelegt, der bevorzugt weiße, dicke Fasern absonderte. Es wäre denkbar, dass die Kinder auf der Fahrt auf der Rücksitzbank spielten und dabei in den Kofferraum griffen, so dass hiervon die Fasern rühren.
Da ich aber keine Ahnung habe, ob es solche Fasern sein könnten, ist das höchst spekulativ