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Amanda Knox

11.100 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Medien, Prozess ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Amanda Knox

09.05.2013 um 19:11
Zitat von Nathi13Nathi13 schrieb:Ich komme auf "zu zweit" weil es hieß dass sie beide etwas um die gleiche Zeit gegen halb sechs ihr Handy angeschaltet haben.
Außerdem meinte ich dass wenn man nachts so aktiv Dinge macht, Handies anschalten, Musik hören, dann erinnert man sich besser daran, als wenn man Dinge so automatisiert macht. Wie ich es ihnen beschrieben habe bzgl "Wecker ausmachen nachts" und direkt weiter schlafen.
Nur das Handy von Herrn Sollecito wurde morgens um 6:00 eingeschaltet.

Und um ehrlich zu sein, wenn ich in der Nacht aufwache, setze ich mich auch an den Computer um dann wieder ins Bett zu gehen, will meine Frau ja noch nicht wecken. Wann das genau das letzte mal war, kann ich nicht sagen. Der Log des PCs würde mir aber eine Antwort geben.
Zitat von Nathi13Nathi13 schrieb:Sie sagen es "alltäglich", ich finde es schon ungewöhnlich das so früh morgens zu machen. Ich kenn das Studentenleben recht gut und würde nicht auf so ne Idee kommen. Was aber letztlich auch nichts heißen kann.
Eben, was eben letzlich nichts heißt. Es kommt immer drauf an, wie ruhig man schläft. Herr Sollecito gab jedenfalls an, dass er in der Zeit der Parnerschaft nicht so gut schlafen konnte, weil das Schlafen zu Zweit in einem Bett für ihn ungewohnt war.

Sollte Herr Solletico unschuldig sein, wären die späteren Erlebnisse dieses Tages auch so überwältigend, dass man sich an solche Banalitäten nicht mhr erinnert.
Zitat von Nathi13Nathi13 schrieb:Es könnte genauso darauf hindeuten, dass sie bis dahin wach gewesen sind.
Das mag sein. Dieser Schluss ist jedoch in keiner Weise zwingend und daher nicht - wie es die StA und das Gericht der 1. Insanz sehen wollte, der Nachweis der Lüge. Und hier stolpern wir schon wieder über die fehlende Neutralität des Gerichts. Das Gericht der 2. Instanz hat diese Annahmen gerade gerückt und hat plausibel begründet, warum man daraus nicht ableiten kann, dass das Alibi der beiden unglaubwürdig ist.


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Amanda Knox

09.05.2013 um 19:12
Zitat von MoshikoMoshiko schrieb:Aber jetzt ist echt genug.. Entweder man versteht mich jetzt, oder nicht.. :)
Das war doof ausgedrückt... sorry ;)


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Amanda Knox

09.05.2013 um 19:12
@Moshiko
Ok, das habe ich jetzt verstanden. Du meinst, dass das gegenseitige Einvernehmen auf die Unverbindlichkeit bezogen war. Stimmt, das wäre eine andere Perspektive und würde in dem Fall Sinn machen, es auf die Art zu betonen. Dass für beide klar ist, da wird nicht "mehr" draus. Müsste dann die genaue englische Formulierung kennen..


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Amanda Knox

09.05.2013 um 19:12
@Nathi13
Zitat von Nathi13Nathi13 schrieb:Genau. Sie wollte das klar stellen, dar ihr Intimleben an die Öffentlichkeit gezerrt wurde. Es ist letztlich ihre Privatsphäre, aber sie war durch die Verdächtigungen ausgebreitet worden. Deswegen begründet sie ihr Verhalten. Die Formulierung an sich, wie sie ONS beschreibt..macht für diese Begründung keinen Sinn.
Ich halte die Formulierung - wenn sie denn tatsächlich so auch original im Buch steht - keineswegs für seltsam, wenn man bedenkt, was ihr seit mittlerweile bald sechs Jahren vorgeworfen wird. Sie möchte klarmachen, daß sie nie daran gedacht hat, jemanden gegen dessen Willen zum Sex zu zwingen.


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Amanda Knox

09.05.2013 um 19:13
@Moshiko
Leider nicht nur das :D


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Amanda Knox

09.05.2013 um 19:13
Ja, ist nicht so einfach sich zu konzentrieren und zu schreiben, wenn ein Kleinkind neben einem rumturnt...sorry ;)


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Amanda Knox

09.05.2013 um 19:15
Zitat von QuironQuiron schrieb:Sie möchte klarmachen, daß sie nie daran gedacht hat, jemanden gegen dessen Willen zum Sex zu zwingen
Oder etwa genau das Gegenteil? Das eine wurde langweilig, da musste mal Abwechslung her?
BTW: Wer ist eigentlich "wir"?


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Amanda Knox

09.05.2013 um 19:18
@Moshiko
Ja, so viel zu den Verbindlichkeiten.

Ich muss auch mal wieder weg. Tschüss zusammen.

@JosefK1914
Danke für die Ausführungen. Ihnen waren ja die Unschuldsbegründungen des Gerichts in 2.Instanz ja aber immr noch nicht ausreichend, weil Sie meinten es gab noch mehr? Also wirklich klar Verwertbares, Erwähnenswertes was für deren Undschuld spricht? Können Sie mir eine Sache nennen, die beweist, dass A und R nachweislich nicht dort waren?


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Amanda Knox

09.05.2013 um 19:24
@Quiron
Sie schreibt aber über den GV mit Männern...generell. (Die 7 die ihr quasi sogar "vor gehalten" worden sind). Ich glaube nicht dass ihr unterstellt werden konnte, dass sie Männer dazu gezwungen habe..Hier besteht kein Rechtfertigungsbedarf. Sie wollte vielleicht eher erklären, wieso überhaupt ONS, deshalb erklärt sie wie sich dabei gefühl habe. Weil ihr das ja so einen Ruf eingebracht hat, obwohl das natürlich eigentlich ihre Privatsache ist..aber wie gesagt, wurde es Teil ihres Bildes.


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Amanda Knox

09.05.2013 um 19:29
@Nathi13
Zitat von Nathi13Nathi13 schrieb:Können Sie mir eine Sache nennen, die beweist, dass A und R nachweislich nicht dort waren?
Dazu müsste man sich doch erst einmal im Klaren sein, von welcher Uhrzeit wir ausgehen müssen.


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Amanda Knox

09.05.2013 um 19:38
@Quiron
Ich meine jede mögliche Tatzeit die eingeschlossen wurde. Also einen gewissen Tatzeitraum. Meinetwegen den kompletten Zeitraum (ein Gegenbeweis würde hier zumindest eine Lüge belegen) den A ausschließt im Cottage gewesen zu sein. Ist ja ein recht langer Zeitraum? Bevor Meredith um ca. 9 zurück kam,--bis sie morgens nachs 10? das Cottage wieder betreten hat.

So muss wirklich weg.


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Amanda Knox

09.05.2013 um 19:54
Zitat von Nathi13Nathi13 schrieb:Danke für die Ausführungen. Ihnen waren ja die Unschuldsbegründungen des Gerichts in 2.Instanz ja aber immr noch nicht ausreichend, weil Sie meinten es gab noch mehr? Also wirklich klar Verwertbares, Erwähnenswertes was für deren Undschuld spricht? Können Sie mir eine Sache nennen, die beweist, dass A und R nachweislich nicht dort waren?
Es geht hier nicht um den Nachweis, dass sie dort nicht waren, rein rechtlich braucht man nur die Zweifel an der Unschuld zerstreuen, dann kann ein Gericht die Angeklagten wegen erwiesener Unschuld freisprechen. Es gelten hier die gleichen Regeln wie für die erwiesene Schuld. 100%ig braucht die Schuld nie nachgewiesen werden, andernfalls könnte man nie jemand schuldig und auch entsprechend unschuldig sprechen.

Und für das Gericht war u.A. maßgebend, dass es keinerlei DNA-Spuren von Frau Knox im Tatraum gab und das Alibi der beiden nicht wirklich erschüttert werden konnte.

Aber was hätte das Gericht mehr tun können? Beispielsweise sind da die dubiosen Luminol-Spuren zu nennen. Hierzu muss man sich erinnern, dass die StA die fehlenden Spuren der Beiden mit einer Säuberungsaktion begründet. Als Nachweis, dass sie Blutspuren weggewischt haben, nannte der Staatsanwalt, dass hier Blutspuren durch Luminol sichtbar geworden seien. Da Luminol auch auf ander Substanzen reagiert, nicht nur auf Blut, war ein weiterer Test - der TMB-Test notwendig, der aber für die StA nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hatte. Sie behauptete dann nur, dass die Spuren für den anderern Test nur nicht ausreichend sein, aber trotzdem Blut durch Luminol sichtbar geworden sei.

Hier sollte man aber wissen, dass die Photos der Luminolspuren keinerlei Wischspuren gezeigt hatten. Wenn eine Säuberung stattgefunden hätte, hätte man aber zusätzlich, neben den Fußspuren noch Wischspuren erkennen müssen, die aber kein Photo des Luminoltests zeigen.

Hier hätte sich Hellman nicht allein auf den TMB-Test sich beziehen können, sondern auch auf die fehlenden Wischspuren, die ganz und gar nicht zu der Theorie des StA passen. Auch hätte er argumentieren können, dass Blutspuren in Fugen so gut wie überhaupt nicht wegwischbar sind. Sich nur auf den TMB-Test zu beziehen ist im Vergleich zu den Möglichkeiten mager.

Dass hier Kerchers unzufrieden mit der Beantwortung der Fragen waren, kann man da schon nachvollziehen.


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Amanda Knox

09.05.2013 um 20:05
Fortsetzung:

Ein besser begründetes Urteil in dieser Richtung - auch wenn es rein rechtlich nicht unbedingt erforderlich ist - hätten Kerchers vielleicht von einer Revision abgehalten. Bei einem Streitwert von 5.000.000 entstehen ihnen - würde das Verfahren in D sein, ich vermute in Italien sind die Kosten ähnlich - pro Instanz Kosten von 150.000€ entstehen. Dieses Geld würden sie nur zurückerhalten, wenn die Beiden schuldig gesprochen werden.


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Amanda Knox

09.05.2013 um 20:08
Streitwert von 5.000.000€? Was ist das denn für eine utopische Zahl? Es kann jawohl nicht sein, dass Angehörige eines Mordopfers vom Prozess wegen der Kosten abgehalten werden. Dafür hätte ich auch gerne mal einen Beleg. Ich glaube, hier werden Straf- und Zivilprozess verwechselt. Soviel wieder zum Thema Recherche! :D Das sind ja echt harte Fakten hier. Wenn das alles so schlampig recherchiert ist, dann gute Nacht.


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Amanda Knox

09.05.2013 um 20:24
Zitat von CleoWinterCleoWinter schrieb:Streitwert von 5.000.000€? Was ist das denn für eine utopische Zahl? Es kann jawohl nicht sein, dass Angehörige eines Mordopfers vom Prozess wegen der Kosten abgehalten werden. Dafür hätte ich auch gerne mal einen Beleg. Ich glaube, hier werden Straf- und Zivilprozess verwechselt. Soviel wieder zum Thema Recherche! :D Das sind ja echt harte Fakten hier. Wenn das alles so schlampig recherchiert ist, dann gute Nacht.
Ganz einfach, Die Familie Kercher hat in Ihrer Nebenklage eine Entschädigung von 5.000.000€ von den Beklagten verlangt, daher der hohe Streitwert.

Hier wurde die Familie Kercher von ihrem Anwalt vollkommen falsch beraten.

Sie hätten die Klage in Form einer Zivilklage in einem Parallelverfahren einbringen sollen. Dann wäre ihnen bis heute - außer den Anfangskosten - keine weiteren Kosten entstanden. Der Zivilprozess würde bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruhen.

Wenn die Angeklagten freigesprochen werden hätten Kerchers durch diese Fehlberatung in Summe mindestens 600.000€ verloren. Je nach der Anzahl der noch ausstehenden Instanze u.U. noch mehr.


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Amanda Knox

09.05.2013 um 20:25
@JosefK1914
Beleg mir das doch einmal bitte. Dass ein Anwalt so einen bekloppten Fehler macht, kann ich mir nur sehr schwer vorstellen.
Des Weiteren vermute ich, dass nicht nur die Familie von M., sondern ebenso die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat.


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Amanda Knox

09.05.2013 um 20:32
Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar Berufung gegen das Urteil eingelegt, weil sie Knox und Sollecito des Mordes an der Britin Meredith Kercher für schuldig hält.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/italien-amanda-knox-erschuettert-von-entscheidung-1.1633549

Man, man, man, was hier für ein Mist verzapft wird. Offensichtlich ist es keine Revision, sondern eine Berufung und diese soll laut Artikel von der Staatsanwaltschaft eingelegt worden sein.

Soll ich euch was sagen? Die Knox juckt mich gerade gar nicht. Mir tut lediglich die arme M. leid und euer Wichtiggetue geht mir ordentlich auf die Nerven. Schade finde ich, dass Allmystery dem eine Plattform bietet.

BTW: Wer ist eigentlich "wir"?


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Amanda Knox

09.05.2013 um 20:33
hier ein Ausschnit aus dem Urteil bzgl. der Nebenklage:
The defender of the civil parties: Attorney Perna for the civil party Stephanie Arline Kercher requesting compensation for patrimonial damages and non, to be liquidated in the amount of 5,000,000 euros or a higher or lower amount deemed appropriate, in the alternative to sentence the accused to the payment of a provisional amount deemed appropriate, in addition to the payment of procedural costs.
Es ist traurig, was hier dann noch alles durch Fehlberatung den Kerchers angetan worden ist.


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Amanda Knox

09.05.2013 um 20:34
Und die Quelle? Ein bisschen was in Englisch schreiben kann ich dir auch.


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Amanda Knox

09.05.2013 um 20:39
Mann mann, Sie schein mir offensichtlich nichts glauben zu wollen. Aber meinetwegen hier der Link:

http://truejustice.org/ee/documents/perugia/TheMasseiReport.pdf


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