Nathi13 schrieb:Ja, da gebe ich Ihnen Recht. Das ist wirklich menschlich nicht immer exakt das Gleiche zu wiederholen spricht eher für "Realität" als "Erfindung", so lang es sich nicht direkt widerspricht. Aber wenn meine Mutter mir sagen würde, Du hast mich doch angerufen. Spätestens da würde ich, genauso menschlich, doch sagen, "ja stimmt, das kann gut sein..!". Und würde vor dem Gericht sagen,".." meine Mutter sagte ich habe sie angerufen, daran hab ich mich nicht mehr erinnert." Naja Spekulation.
Das sehe ich anders, insbesondere wenn man sich in die Lage von Frau Knox reinversetzt. Kurz nach diesem Anruf bei ihrer Mutter strömten so viele Ereignisse auf einen ein, dass das das Gehirn fast schon überfordert ist. Nur wichtige Dinge werden in solch außergewöhnlichen Situationen gemerkt, alles andere gelangt in den Hintergrund. Dass sich Frau Knox daran nicht mehr erinnert, ist eigentlich genau das, was Sie wiederum glaubwürdig erscheinen lässt.
Nathi13 schrieb:Apropos Genauigkeiten, die eher "gegen einen sprechen", sie konnte in ihrem kurzen Telefonat ihrer Mutter genau aufzählen, was ihr in dem Haus aufgefallen ist.
Die Ungenauigkeiten entstehen eher, wenn längere Zeiträume dazwischen liegen. Was Frau Kox ihrer Mutter schilderte, war aber das gerade erlebte, was man in der Regel noch recht gut wiedergeben kann.
Nathi13 schrieb:Aber man wird wach und schaltet "zu zweit" sein Handy um halb sechs morgens an? Wozu um weiter gut schlafen zu können, wenn die verpassten Anrufe vom gestrigen Abend eintrudeln?
Wie kommen sie auf zu zweit? Dass man an einem Feiertag morgens, wenn man kurz aufwacht seine SMS liest um dann nochmal etwas weiter zu schlafen, ist nicht gerade ungewöhnlich.
Auf Sollecitos Laptop sollen dann noch ein paar MP3-Dateien abgespielt worden sein. Macht man das nach dem man einen Mord verübt hat?
Dass sind alles alltägliche Dinge, welche gerade nicht auf einen gerade ausgeführten Mord schließen lassen.
Dass eine StA und das Gericht der 1. Instanz solche Dinge dann als angeblichen Nachweis der Lüge darstellen, zeigt schlicht und einfach nur den Belastungswillen und damit das Fehlen einer in einem Rechtsstaat notwendige Neutralität.
Nathi13 schrieb:Wissen Sie näheres zu dem Wischmopp, den Amanda aus ihrer Wohnung geholt hat um Wasser zuhause bei Rafaele auf zu wischen? Was wurde aus dem?
Das weiß ich nicht. Bestandteil der Urteilsbegründung wurde es nicht. Ich gehe davon aus, dass die StA diesen Mop akribisch untersucht hatte, schließlich ging sie davon aus, dass die Angeklagten Blutspuren weggewischt haben sollten. Die Untersuchung dürfte unergiebig gewesen sein, so dass sie nicht in das Verfahren eingeführt wurde.