BL schrieb:Nachweisen konnnte man ihm diesen Einbruch in die Kanzlei allerdings nicht.
Es wurde hier nie Anklage von Seiten der StA erhoben, so dass man das nicht wissen kann.
Im vorliegenden Fall spielt das auch erst mal keine Rolle. Ein solcher Einbruch wäre für die Angeklagten ein entlastendes Moment. in einem Rechtsstaat ist im vorliegenden Fall nicht die Frage zu klären, ob Guede diesen Einbruch ausgeführt hat, dass begründete Zweifel nicht mehr vorliegen. Nein hier ist es umgekehrt, hier hätte die Anklage die begründete Zweifel nennen müssen, dass Guede diesen Einbruch nicht ausgeführt hat. Die Bringschuld hierzu hätte die StA gehabt. Aber dies ist nie erfolgt, sie selber dürfte in Wirklichkeit davon ausgegangen sein, dass Guede der Einbrecher gewesen war. Und daher muss dieser Einbruch - so wie es auch von Hellmann erfolgt war - als entlastendes Moment im Urteil erwogen werden.
BL schrieb:@ atlasman, danke für die Hinweise. Es war nur eine Antwort für RicoNova. Scheinbar lesen wir von diesem vorgetäuschten Einbruch wieder in der neuen Urteilsbegründung, womit diese Auslegung der Spuren an Filomenas Fenster dann immer noch im Raum steht.
Zum einen hat hier das Gericht keinerlei Expertenwissen. Die Bewertung eines Einwurfs einer Fensterscheibe ist ein schwieriges physikalisches Problem. Hier wären Gutachter gefordert, die dann durch Simulationen auch versuchen müssen, den Wurf nachzustellen.
Ein in dem 1. Instanz Befragter, hatte das auch entsprechend gesagt, als er von Massei befragt wurde, ob der Stein nicht auch von außen geworfen werden konnte.
Da ein Gericht einen solchen Wurf nicht selber beurteilen kann und falls ein Gericht das als entscheidenserheblich erachtet, hat er von Amts wegen ein solches Gutachten erstellen zu lassen, selbst wenn die Angekllagten ein solches nicht verlangen aber ein Einwurf von außen behaupten, andernfalls ist die Entscheidung willkürlich.
Zusätzlich vermute ich, dass die Angeklagten ein solches Gutachten beantragt hatten, es ist ja letztendlich von zentraler Bedeutung, dass das von der Seite der Angeklagten nicht erfolgt war, ist kaum anzunehmen. Dann wäre die Entscheidzung nicht nur willkürlich sondern hätte rechtliches Gehör verletzt.
Hier ist - allein weil bisher immer noch kein Gutachten erstellt worden ist - offensichtlich, dass von den Gerichten willkürliche Entscheidungen getroffen werden. Ein faires Verfahren ist hier daher offensichtlich nicht gegeben. Die Häufung dieser Entscheidungen in dieser Richtung lässt befürchten, dass Italien kein Rechtsstaat ist.
Soweit zum rein rechtlichen Problem.
Zum anderen muss man den Einbruch auch im Kontext sehen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen normalen Einbruch handelt, ist auch deutlich höher, weil es unstrittig ist, dass ein Einbrecher im Hause ware und ausgerechnet nur von ihm finden sich die entsprechenden deutlichen Spuren im Tatzimmer und nur von ihm sind eindeutige Fußspuren in Blut zu finden.
Die Alternative, dass die Angeklagten beteiligt waren ist vor einem solchen Hintergrund natürlich nicht ausgeschlossen, die Wahrscheinlichkeit ist jedoch nahezu 0.