Der schwarze Mann/Soko Dennis
03.04.2011 um 01:43Leider Gottes muss man dieses als gegeben ansehen, dass der Täter tatsächlich noch einmal gewillt sein könnte, gegenüber sich und der Bevölkerung seine Taten auf zu zeigen, denn drängt man jemanden, um so weiter in einem Hinterhalt wird dieser sozusagen auch "beißen". Allein dieser Umstand stellt doch Thesen die man nachliest der Täter könnte seine Entführung entglitten sein (mehr als zweimal wohlgemerkt!!!), er wollte demnach doch im Grunde genommen kein Tötungsdelikt begehen usw. doch weit in den Schatten.
Ich habe selbst ganz zu anfangs von einer gewissen Kurzentschlossenheit des Täters gesprochen wie er sein Vorgehen weiter dokumentiert und erst, dann auch sein Opfer das Leben nimmt, wenn für ihn alle Umstandsfaktoren gegeben sind. (Alibierklärung, keine Zeugen beim Verlassen seiner Tatorte, Ruhe usw.) Kurzentschlossenheit deswegen, weil ich ihm zu jedem Zeitpunkt durchaus zutraue das er sein Opfer, wenn all seine Bedingungen nicht als erfüllt angesehen würden er es auch zurück lässt. Er wiegt sich der Täter unter dem Schutz seiner Maskierung für die er speziell seine Aufgaben vorgesehen hat.
Der Täter führt Maskierung, Fesselungsvorrichtungen an und mit sich. Der Täter wendet diese an!! Wir haben über das langfristige einsteigen - planen also ein sich auch hineinsteigern uns vor Augen gehalten. Sprechen wir über das "hineinsteigern" unmittelbar mit der Tatausführung und dem Missbrauch. Ab wann sprechen wir von einem "ENTGLEITEN" der Situation??
Unter entgleiten verstehe ich u.a. entgegen seinen Ursprungs Vorhaben spontan entgegen gesetzt Situationsabhängig zu handeln oder reagieren und in eine neue vorher nicht definierte Situation sich neu orientieren zu müssen.
Ich verstehe zu 100 % wie man sich hier über den Begriff "entgleiten" instruiert fühlte hierüber eine Form des Ableitens gewillt gewesen ist hier eine plausible Möglichkeit "auszuschmücken". Wäre der Täter kein Pädophiler, wäre allein diese Wortbeschreibung SOFORT hinfällig. Denn hier würde sich auch seine Personzugehörigkeit einer Tätergruppe mit ändern. Und jedes Handeln müsste neu geschlussfolgert werden.
Es ist für mich angemerkt keineswegs schlüssig wie ein Päderasten aus seinen als gewohnten Profil eines Päderasten sich heraus stellt durch eine Mordserie und hier ein ungewolltes Vorhaben (entgleiten) eine mögliche Situation bedingte Tötung beschreibt. Man bewertet eben so sehr eindringlichst das kein Erkennen sichtbar erscheint, ob die Opfer auch z.B. durch Schleimhautverletzungen im Mund, After oder Glied Verletzungen aufweisen. (Hier wird die Gerichtsmedizin sicherlich auch Abstriche zur Feststellung, ob über Speichel, Blut oder Schweiß des Täters hier eine fremde DNA vorzufinden gewesen wäre getätigt haben)
Der Täter handelt sehr wohl Sexuell Orientiert. Fotografie, Küssen, gegenseitiges anfassen. Dieses Vorgehen endet für den Päderasten üblich nicht in eine Tötung. Also schreibt man diesem Täter hier ein entgleiten zu. Für mich deckt sich dieser Umstand keineswegs mit der Gesamtsituation!! Zum einen ist der Täter gewollt nachts aktiv! Der Täter kundschaftet aus wie er sich einen Zugang zu seinem Opfer verschaffen kann, demnach muss er sich einschlägig eine Übersicht verschaffen wie er ebenso perfide unbemerkt und unerkannt die Situation wieder verlassen kann. Es fällt dem Täter doch nicht erst nach einigen km nach seiner Entführung auf, dass er sein Opfer nicht zurück bringen kann. Der Täter könnte sein Opfer einfach stehen lassen, es aussetzten an jeden x beliebigen Punkt, es einschüchtern und bedrohen.
Und jetzt passiert folgendes: Der Täter gibt seine Opfer Einsichten und Informationen, über seine Kleidung, mitgeführtes Fahrzeug, eingegangene Unterhaltungen, Fahrwege usw. das es für den Täter unter dem Strich aus Angst ermittelt zu werden einfach zu Risiko behaftet erscheint. Hier trifft jetzt der Täter seine Entscheidung sein Opfer zu ersticken und zu erwürgen. Selbst wenn aus Täter Sicht und Augen der Scheideweg und der Entschluss der Tötung aus Angst vor einer zu ihm zurück verfolgte Spur sein würde, BLEIBT der Begriff "entgleiten" für mich zu aller erst irreführend. Dieser Querdenkverweis ist um es ganz Korrekt zu beurteilen auf einen einzelnen Täter sicherlich auch mehr als einmal anwendbar.
Aber der Täter zeigt sich in der aller letzten Instanz sein Opfer zu Töten Situation eingestellt. Situation eingestellt in allen 5 auf ihn bezogenen Morden. Diese Beobachtung hält die Beurteilung er könnte seine Situation verkannt haben oder sie sei ihm entglitten beim besten Willen einfach nicht stand.
Der Ausgangspunkt war ja gewesen wie die Polizei den Täter besser verstehen lernen kann und zog Psychologische Beratungsgespräche zur Hilfe sehr sinnvoll mit ein. Der Täter muss zu Tage bringen sich dauerhaft über sich hinaus zu wachsen. Inwieweit sich der Täter innerhalb einer Familie integriert hat bleibt vorerst offen. In meiner Auffassung geht der Täter zu Frauen eher keine lang anhaltenden oder Dauerhaften Beziehungen ein.
Der Täter benötigt für seine Inhaftierung sicherlich eine Bettverlängerung!!
Ich habe selbst ganz zu anfangs von einer gewissen Kurzentschlossenheit des Täters gesprochen wie er sein Vorgehen weiter dokumentiert und erst, dann auch sein Opfer das Leben nimmt, wenn für ihn alle Umstandsfaktoren gegeben sind. (Alibierklärung, keine Zeugen beim Verlassen seiner Tatorte, Ruhe usw.) Kurzentschlossenheit deswegen, weil ich ihm zu jedem Zeitpunkt durchaus zutraue das er sein Opfer, wenn all seine Bedingungen nicht als erfüllt angesehen würden er es auch zurück lässt. Er wiegt sich der Täter unter dem Schutz seiner Maskierung für die er speziell seine Aufgaben vorgesehen hat.
Der Täter führt Maskierung, Fesselungsvorrichtungen an und mit sich. Der Täter wendet diese an!! Wir haben über das langfristige einsteigen - planen also ein sich auch hineinsteigern uns vor Augen gehalten. Sprechen wir über das "hineinsteigern" unmittelbar mit der Tatausführung und dem Missbrauch. Ab wann sprechen wir von einem "ENTGLEITEN" der Situation??
Unter entgleiten verstehe ich u.a. entgegen seinen Ursprungs Vorhaben spontan entgegen gesetzt Situationsabhängig zu handeln oder reagieren und in eine neue vorher nicht definierte Situation sich neu orientieren zu müssen.
Ich verstehe zu 100 % wie man sich hier über den Begriff "entgleiten" instruiert fühlte hierüber eine Form des Ableitens gewillt gewesen ist hier eine plausible Möglichkeit "auszuschmücken". Wäre der Täter kein Pädophiler, wäre allein diese Wortbeschreibung SOFORT hinfällig. Denn hier würde sich auch seine Personzugehörigkeit einer Tätergruppe mit ändern. Und jedes Handeln müsste neu geschlussfolgert werden.
Es ist für mich angemerkt keineswegs schlüssig wie ein Päderasten aus seinen als gewohnten Profil eines Päderasten sich heraus stellt durch eine Mordserie und hier ein ungewolltes Vorhaben (entgleiten) eine mögliche Situation bedingte Tötung beschreibt. Man bewertet eben so sehr eindringlichst das kein Erkennen sichtbar erscheint, ob die Opfer auch z.B. durch Schleimhautverletzungen im Mund, After oder Glied Verletzungen aufweisen. (Hier wird die Gerichtsmedizin sicherlich auch Abstriche zur Feststellung, ob über Speichel, Blut oder Schweiß des Täters hier eine fremde DNA vorzufinden gewesen wäre getätigt haben)
Der Täter handelt sehr wohl Sexuell Orientiert. Fotografie, Küssen, gegenseitiges anfassen. Dieses Vorgehen endet für den Päderasten üblich nicht in eine Tötung. Also schreibt man diesem Täter hier ein entgleiten zu. Für mich deckt sich dieser Umstand keineswegs mit der Gesamtsituation!! Zum einen ist der Täter gewollt nachts aktiv! Der Täter kundschaftet aus wie er sich einen Zugang zu seinem Opfer verschaffen kann, demnach muss er sich einschlägig eine Übersicht verschaffen wie er ebenso perfide unbemerkt und unerkannt die Situation wieder verlassen kann. Es fällt dem Täter doch nicht erst nach einigen km nach seiner Entführung auf, dass er sein Opfer nicht zurück bringen kann. Der Täter könnte sein Opfer einfach stehen lassen, es aussetzten an jeden x beliebigen Punkt, es einschüchtern und bedrohen.
Und jetzt passiert folgendes: Der Täter gibt seine Opfer Einsichten und Informationen, über seine Kleidung, mitgeführtes Fahrzeug, eingegangene Unterhaltungen, Fahrwege usw. das es für den Täter unter dem Strich aus Angst ermittelt zu werden einfach zu Risiko behaftet erscheint. Hier trifft jetzt der Täter seine Entscheidung sein Opfer zu ersticken und zu erwürgen. Selbst wenn aus Täter Sicht und Augen der Scheideweg und der Entschluss der Tötung aus Angst vor einer zu ihm zurück verfolgte Spur sein würde, BLEIBT der Begriff "entgleiten" für mich zu aller erst irreführend. Dieser Querdenkverweis ist um es ganz Korrekt zu beurteilen auf einen einzelnen Täter sicherlich auch mehr als einmal anwendbar.
Aber der Täter zeigt sich in der aller letzten Instanz sein Opfer zu Töten Situation eingestellt. Situation eingestellt in allen 5 auf ihn bezogenen Morden. Diese Beobachtung hält die Beurteilung er könnte seine Situation verkannt haben oder sie sei ihm entglitten beim besten Willen einfach nicht stand.
Der Ausgangspunkt war ja gewesen wie die Polizei den Täter besser verstehen lernen kann und zog Psychologische Beratungsgespräche zur Hilfe sehr sinnvoll mit ein. Der Täter muss zu Tage bringen sich dauerhaft über sich hinaus zu wachsen. Inwieweit sich der Täter innerhalb einer Familie integriert hat bleibt vorerst offen. In meiner Auffassung geht der Täter zu Frauen eher keine lang anhaltenden oder Dauerhaften Beziehungen ein.
Der Täter benötigt für seine Inhaftierung sicherlich eine Bettverlängerung!!