"Bodensee-Mord" von 1969
21.11.2009 um 23:25@kf1801
Und ich mag "Neuzugänge" die gleich so toll loslegen und sich mit interessanten Fakten einbringen! Hallo und Herzlich Willkommen, geschätzte Lilly...
..."Neuzugang" bin ich übrigens auch seit vergangener Nacht und auch durch die "Hinterkaifecker" dazugestoßen. Ich glaube übrigens n i c h t daran, daß der so viel zitierte "LTV" L.Sch. das Einöd-Massaker angerichtet hat...
Wenn von Seiten der eidgenössischen Justiz aufgrund der Rechtslage die Ermittlungen eingestellt wurden, ist es bedauerlich, daß die Akten vernichtet wurden. Deine Kenntnisse diesbezüglich und speziell auf den Fall Josef L. bezogen, entstammen eigenen Recherchen und Nachfragen. So habe ich Dich jetzt jedenfalls verstanden. Magst Du uns verraten, warum Du solche Aktivitäten entwickelt hast...?
Die deutschen Behörden mögen die Ermittlungen auch (vorläufig) eingestellt haben; hier ist allerdings die Rechtslage bekannterweise anders. Eine "Verjährung" bei Mord gibt es nicht. Insofern müßten auch noch Akten vorhanden sein; möglicherweise nicht viele und aussagekräftige, da ja die ermittelnden Beamten aus der Schweiz (Auffindeort) kamen und dort wohl auch ihre Unterlagen geführt haben. Denkbar, daß es überlassene Kopien gibt... - allerdings mag ich das eigentlich nicht so recht glauben. Will Dir nicht zu nahe treten und weiß auch nicht welcher Nationalität Du bist. Aber die Schweizer sind in mancherlei Hinsicht schon etwas eigen. Da würde ich gut hinpassen... ;-)
Ab dem 1. September 1970 wird Homosexualität in Deutschland straffrei - das beschließt der Deutsche Bundestag am 9.5.1969. Insofern mag das eine strafrechtliche Rolle im Aussageverhalten der Frau L. gespielt haben. Andererseits war ihr Mann verstorben...
Das mit der Familie auf der Uferpromenade kann sicherlich so erklärt werden, wie Du es geschildert hast. Allerdings mit der gleichen Logik auch genau andersherum... ;-)
Den Begriff "Besserwisserei" will ich überlesen haben. Du hast uns sehr geholfen und wir freuen uns auf weitere tolle Denkanstöße von Dir! Dankeschön!
Und ich mag "Neuzugänge" die gleich so toll loslegen und sich mit interessanten Fakten einbringen! Hallo und Herzlich Willkommen, geschätzte Lilly...
..."Neuzugang" bin ich übrigens auch seit vergangener Nacht und auch durch die "Hinterkaifecker" dazugestoßen. Ich glaube übrigens n i c h t daran, daß der so viel zitierte "LTV" L.Sch. das Einöd-Massaker angerichtet hat...
Wenn von Seiten der eidgenössischen Justiz aufgrund der Rechtslage die Ermittlungen eingestellt wurden, ist es bedauerlich, daß die Akten vernichtet wurden. Deine Kenntnisse diesbezüglich und speziell auf den Fall Josef L. bezogen, entstammen eigenen Recherchen und Nachfragen. So habe ich Dich jetzt jedenfalls verstanden. Magst Du uns verraten, warum Du solche Aktivitäten entwickelt hast...?
Die deutschen Behörden mögen die Ermittlungen auch (vorläufig) eingestellt haben; hier ist allerdings die Rechtslage bekannterweise anders. Eine "Verjährung" bei Mord gibt es nicht. Insofern müßten auch noch Akten vorhanden sein; möglicherweise nicht viele und aussagekräftige, da ja die ermittelnden Beamten aus der Schweiz (Auffindeort) kamen und dort wohl auch ihre Unterlagen geführt haben. Denkbar, daß es überlassene Kopien gibt... - allerdings mag ich das eigentlich nicht so recht glauben. Will Dir nicht zu nahe treten und weiß auch nicht welcher Nationalität Du bist. Aber die Schweizer sind in mancherlei Hinsicht schon etwas eigen. Da würde ich gut hinpassen... ;-)
Ab dem 1. September 1970 wird Homosexualität in Deutschland straffrei - das beschließt der Deutsche Bundestag am 9.5.1969. Insofern mag das eine strafrechtliche Rolle im Aussageverhalten der Frau L. gespielt haben. Andererseits war ihr Mann verstorben...
Das mit der Familie auf der Uferpromenade kann sicherlich so erklärt werden, wie Du es geschildert hast. Allerdings mit der gleichen Logik auch genau andersherum... ;-)
Den Begriff "Besserwisserei" will ich überlesen haben. Du hast uns sehr geholfen und wir freuen uns auf weitere tolle Denkanstöße von Dir! Dankeschön!