Mord an Frauke Liebs
01.03.2020 um 23:53GreteLenz schrieb:Gefahr im Verzug liegt aber nur unter engen Voraussetzungen vor. Warum sollten die bei den Nachbarn vorliegen?Natürlich, das bezweifelt auch keiner. Gefahr im Verzug bedeutet, dass eventuell das Leben des Opfers gerettet (also ein Schaden abgewendet)werden kann und/oder Beweismittel sonst vernichtet werden würde.
Ohne konkreten Verdacht gegen eine Person ist dies natürlich im Nachhinein nicht zu rechtfertigen.
Deshalb habe ich auch geschrieben, wir wissen nicht ob es im Umfeld Durchsuchungen gab und ich glaube das auch nicht.