@emz Hab es mal des besseren Verständnisses wegen etwas komprimiert:
§ 239b
Geiselnahme
Wer einen Menschen entführt ... um ihn oder einen Dritten durch die Drohung ... zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, ...
Danke für die Aufklärung!
Ich halte es nicht wirklich realitätsfern daß ein Täter FL entführt hat um Sie "zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen".
Ich kann mir nicht vorstellen daß Täter in solchen Schubladen denken und sich daran halten so daß Deffinitionen irgendwie eine Rolle spielen würden.
Sicher, viele Menschen handeln oft nach einem Programm, wie einer Maschine. Aber einersetis ist das evtl. komplexer als es den Anschein macht andererseits selbst eine Maschine hat Toleranzen und verändert sich mit der Zeit. Es gibt eine ganze Branche (QS) die davon lebt.
Egal wie man es nennt, zählt ist daß FL tot ist und man -hoffentlich erfolgreich- versucht herauszubekommen wer dafür verantwortlich ist.
Ich benutze bekannte Fälle nicht weil ich anderen weiß machen will daß es exakt dieser Täter war. Denn selbst wenn in zwei Fällen bis aufs kleinste Detail alles gleich abliefe kann es ja immer noch sein daß einige exakt gleich kranke *** auf der Welt rumlaufen.
Sondern um mir selbst in Form von Prototypen zu zeigen welche abstrusen Handlungsweisen so vorkommen.
Oder wenn scheinbare Abweichungen mir nicht nachvollziehbar erscheinen um von einem ganz anderen MO zu reden.
Und hier finde ich interessant daß y-rays Ansatz vom dummdreisten Täter mit mehr Glück als Verstand der zur falschen Zeit am falschen ort war für mich gar nicht mehr so weit hergeholt klingt. Egal wer das nun war.