Mord an Frauke Liebs
21.10.2011 um 16:29@chrissi
ja, aber es spricht ja schon dafür, dass jemand, der genug Geld hat, im Umkreis von 50 km rumzukurven, für sein Geld auch arbeiten geht. Natürlich können wir das nicht WISSEN, aber wir können es kombinieren / logisch herleiten. Nichts anderes, was Profiler bei der Polizei auch machen: Fakten sammeln und so lange ein Gesamtbild darumbilden, bis ein mit höchster Wahrscheinlichkeit dazu passendes Bild entsteht.
Ich glaube auch nicht, dass hier jemand denkt, dass wir selbst den Fall hier lösen können, dazu fehlen uns wohl einige wichtige Details, die die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen für sich behält.
@Lorea
Natürlich ist Freiheitsberaubung strafbar, aber für einen "verliebten" Täter evtl. noch moralisch vertretbar in seiner eigenen verquerten Welt, wenn er sie nur durch "sanfte Gewalt" zum Bleiben gebracht hat wie eben Betäuben. Je nachdem, wie er tickt, könnte er sich auch einbilden, sie bleibt freiwillig, nicht wahrhaben wollen, dass sie lieber weg möchte. Wenn sich jemand einbildet, einer ist in ihn verliebt, nur weil er ihn mal freundlich gegrüßt hat, liegen solche verqueren Gedankengänge auch nicht viel ferner.
Wenn er zu dem Zeitpunkt nicht vorhatte, sie zu töten, dürfte er noch mit recht gutem Gewissen mit ihr unterwegs gewesen sein. Auch wenn er sicher nicht wollte, dass sie ihm bei so einer Tour abhanden kommt. Aber wohl eher, weil er sie behalten wollte, nicht weil er Strafen / Konsequenzen fürchtete. Täter denken selten an die Folgen ihrer Taten, mehr an das Ziel, das sie verfolgen.
ja, aber es spricht ja schon dafür, dass jemand, der genug Geld hat, im Umkreis von 50 km rumzukurven, für sein Geld auch arbeiten geht. Natürlich können wir das nicht WISSEN, aber wir können es kombinieren / logisch herleiten. Nichts anderes, was Profiler bei der Polizei auch machen: Fakten sammeln und so lange ein Gesamtbild darumbilden, bis ein mit höchster Wahrscheinlichkeit dazu passendes Bild entsteht.
Ich glaube auch nicht, dass hier jemand denkt, dass wir selbst den Fall hier lösen können, dazu fehlen uns wohl einige wichtige Details, die die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen für sich behält.
@Lorea
Natürlich ist Freiheitsberaubung strafbar, aber für einen "verliebten" Täter evtl. noch moralisch vertretbar in seiner eigenen verquerten Welt, wenn er sie nur durch "sanfte Gewalt" zum Bleiben gebracht hat wie eben Betäuben. Je nachdem, wie er tickt, könnte er sich auch einbilden, sie bleibt freiwillig, nicht wahrhaben wollen, dass sie lieber weg möchte. Wenn sich jemand einbildet, einer ist in ihn verliebt, nur weil er ihn mal freundlich gegrüßt hat, liegen solche verqueren Gedankengänge auch nicht viel ferner.
Wenn er zu dem Zeitpunkt nicht vorhatte, sie zu töten, dürfte er noch mit recht gutem Gewissen mit ihr unterwegs gewesen sein. Auch wenn er sicher nicht wollte, dass sie ihm bei so einer Tour abhanden kommt. Aber wohl eher, weil er sie behalten wollte, nicht weil er Strafen / Konsequenzen fürchtete. Täter denken selten an die Folgen ihrer Taten, mehr an das Ziel, das sie verfolgen.