qwert987 schrieb:Nein, ein Beleg für einen bekannten Täter sind die Anrufe sicher nicht. Aber für mich ein Indiz darauf, dass sich Frauke und Täter gekannt haben. Generell ist es oft so, dass es sich bei Morden um Taten handelt, bei der es vorher eine Beziehung zwischen Täter und Opfer gegeben hat. Ich habe jetzt keine offizielle Verbrechensstatistik zur Hand, aber immerhin einen Link:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/frauenmorde-sind-haeufig-beziehungstaten-toedliche-zweisamkeit-1.1365223
Das Zulassen von Anrufen und sogar das Annehmenlassen eines Anrufs deuten meiner Ansicht darauf hin, dass es eine Art Vertrauensverhältnis zwischen beiden gegeben haben könnte.
Also wie gesagt, ich kann mich da nicht festlegen. Sollte der Fall mal doch geklärt werden und es würde sich rausstellen, dass es ein guter Bekannter war, würde mich das nicht wundern. Nur, ich tu mir schwer, mit so einer Bestimmtheit zu sagen, dass es ein Bekannter war.
Zum einen, der Begriff "Beziehungstat" ist nach meinen (oberflächlichen) Internetrecherchen nicht eindeutig. Manche benutzen ihn sehr eng (bei Ehepaaren u.ä.), manche fassen ihn sehr weit (wenn der Täter das Opfer
flüchtig von der Käsetheke im Supermarkt kannte, kann das auch schon als Beziehungstat gelten)
Ein Vertrauensverhältnis muss nicht, aber kann auch entstehen, wenn sich Täter und Opfer kaum oder gar nicht kennen, wenn der Täter sich z.B. zutraut, das Opfer gut einschätzen zu können.
Auch ein Täter, der Frauke nur deshalb telefonieren lässt, um sich an ihrer Verzweiflung oder der Irritation der Angerufenen zu "erfreuen", muss Frauke deswegen nicht zwangsläufig (gut) gekannt haben.
bura schrieb:Nun für alle noch einmal die entscheidende Frage,ihr seid Täter und habt Frauke.Was macht ihr?
Als unbekannter Fremdtäter den niemand kennt und keine Entdeckung zu befürchten hat,gibt es nicht einen einzigen Grund sie dann telefonieren zu lassen,zumal er dann Chris auch garnicht kennen würde.
Als ein Täter,oder Tätergruppe im engsten Kreis ihrer Familie,oder Freunde macht es Sinn.
1.Um sich selbst ein Alibi zu geben,indem man Frauke "künstlich" durch Fake Anrufe am Leben hält.
2.Macht es selbst für einen engen Freund oder Familienangehörigen keinen Sinn,wenn sie von dieser Personengruppe festgehalten wurde und sie noch die folgende Woche gelebt hat,sie telefonieren zu lassen.
Würde ich als Täter so ein Risiko eingehen.Sie kann mich in einer Zehntel Sekunde verraten.
Die letzte Möglichkeit wäre,Frauke sah sich nicht selbst in Gefahr,hatte ein geheimes Verhältnis und wollte es nicht öffentlich machen.Dagegen sprechen aber sämtliche vorliegende Fakten,auch die Aussagen von 2006.
zu 1) Grundsätzlich kann auch ein Bekannter überzeugt sein, nicht entdeckt zu werden und sich somit die Anrufe sparen. Die Anrufe können für ihn sogar ein höheres Risiko darstellen, denn wenn Chris ihn auch kennt, ist es für Frauke leichter, Hinweise zu geben, die Chris verstehen könnte. Umgekehrt kann ein Unbekannter fürchten, doch entdeckt zu werden und sich so ein Alibi verschaffen ("Als die SMS aus Nieheim kam, da war ich ganz woanders, X kann es bezeugen, ich kann da also gar nicht mit dieser Heike oder wie sie heißt zusammen gewesen sein.")
2) Sinn macht es weder für einen bekannten, noch für einen unbekannten Täter. Jedenfalls keinen für uns ersichtlichen:
Für sind und bleiben sie sinnlos, unabhängig, ob bekannt oder unbekannt.
Das ist der springende Punkt. Irgendeinem Zweck müssen sie gedient haben, wenn der Täter nicht einfach völlig durchgeknallt war. Das ist es, was diesen Fall so besonders macht und hierüber wird man dem Täter am ehesten auf die Schliche kommen.
Dem kann ich nichts hinzufügen.