@zweiterNicht jeder ist damals der Aufforderung (Fingerabdruck) nachgekommen.
Das 1. Phantombild (des Jungen) wurde zurückgenommen.
Das 2. Phantombild (Pferdeschwanz/Zopfmann) wurde nach dem Besuch (des vermeintlichen Täters)in einer Wirtschaftskanzlei, nach Aussagen der zwei Angestellten gefertigt.
Der ominöse Verdächtige, der hier des öfteren angeführt wurde (ebenfalls angeblich Narbe über der Oberlippe, Zopfträger) wurde bei der Polizei beschuldigt, überprüft und als UNSCHULDIG befunden, hat keine Ähnlichkeit mit dem Phantombild - sein Pech: Pferdeschwanz oder Zopf und Narbe.
Dabei muss man es auch mal belassen können. Es glaubt doch nicht wirklich jemand, das die Polizei einen "Hoch Verdächtigen" als "Unschuldig" entlässt, nicht mal "Fluchtgefahr" in Betracht zieht??
Die Kriterien Pferdeschwanz/zopf und Narbe machen noch lange niemanden zum Täter und "Quellen" die nicht genannt werden können/dürfen - sind mehr als suspekt. Auf jeden Fall macht jeder, der solche Behauptungen weiterhin, was diese von der Polzei als unschuldig bezeichnete Person, aufstellt, sich der Verleumdung strafbar und das ist Fakt.