Der Yogtze-Fall
29.12.2015 um 01:15@Nightrider64
Nightrider64 schrieb:man wollte ihn so schnell wie möglich in ein Krankenhaus bringen, nachdem man ihn nackt auf der Strasse liegend unabsichtlich überfahren hat.In seinem eigenen Auto ? Weil der Zünschlüssel zufällig steckte und man sich nicht selbst verdächtig machen wollte ? Das klingt schon ziemlich merkwürdig. Ich würde natürlich nicht soweit gehen, diesen Ansatz auszuschließen. Dennoch stellt sich auch die Frage, warum er bereits nackt überfahren wurde ? Man könnte natürlich mutmaßen, dass jemand der unter akuter Psychose -genauer- einem Verfolgungswahn leidet, sich auch die Klamotten vom Leib reißt und auf einer Straße herumtorkelt. Doch ganz so einfach erscheint mir die Lösung der Bekleidungsfrage dann doch nicht. Zumal ein Unfallfahrer auch einfach hätte Hilfe holen können. Außerdem hätte er ja wieder zurück zu seinem Fahrzeug gelangen müssen. Allso den Verletzten am Krankenhaus in die Notaufnahme bringen, wegrennen und mit dem "geklauten" Auto zurück zum Unfallort ? Alles möglich. Aber schlüssig klingt das nicht.
Nightrider64 schrieb:Es wurde sowohl im xy Beitrag wie auch in anderen Presseartikeln immer davon gesprochen, das die Verletzungen, die zum Tode des Stoll geführt haben vom Überrollen her rührten und nicht von dem 2. Unfall.Ja das ist korrekt. Allerdings wurde nicht gesagt, welche der möglicherweise letalen Verletzungen gemeint war. Es ist schließlich auch möglich, dass Hr. Stoll durch das Überolltrauma schwere innere Verletzungen zusätzlich davon trug, die Armverletzung erst durch den 2. Unfall auf der BAB geschah.
Nightrider64 schrieb:Stoll muss also schwer verletzt in sein Auto verbracht worden sein und dann ist der Fahrer mit dem bereits schwer veletzten Stoll die Böschung runter und ist offensichtlich anschließend abgehauenZumindest sieht es im Moment so aus. Frage ist nur, wie schwer verletzt war Stoll zum Zeitpunkt der Verbringung in sein Auto ? Das würde den Aktionsradius des Fahrers schließlich ggf. erheblich einschränken. Immerhin war das Opfer bei Eintreffen der Helfer noch bei Bewustsein und ansprechbar.