Mordfall Rimbach in Lüttgenrode/Harz
04.09.2015 um 20:47@Aggie
Der Besuch bei Fam..B. am Montagmorgen, zur Geburtstagsfeier, ist sicher Fakt.
A. Petermann schreibt, laut Aussage Frau R., der jüngere Sohn sei am Montagabend ca. 17:00 h im Wohnhaus eingetroffen.
Ich hatte vorher keine Kenntnis davon, dass der jüngere Sohn Frau R. mitgeteilt hatte, dass Heike R. nicht anwesend ist. Er war jedoch angeblich schon um ca. 17:00 h vor Ort und hat sich offensichtlich nicht im Obergeschoss aufgehalten.
Wir werden nicht ergründen, wann, wo, wie, warum, welche Person sich nach Heikes Ermordung in ihrem Zimmer aufgehalten hat. Es wurden lediglich Spuren von Tatort-Berechtigten ermittelt.
Es gab keine Zeugen für den „Wohnbereich“, an diesem Abend, welche die Aussagen der Familie stützen könnten.
Die Aussagen der Familie R. sind eingehend überprüft worden. Selbst wenn Ungereimtheiten nach wie vor im Raum stehen, besteht offensichtlich kein Anlass zu einer nochmaligen Befragung.
Der Besuch bei Fam..B. am Montagmorgen, zur Geburtstagsfeier, ist sicher Fakt.
A. Petermann schreibt, laut Aussage Frau R., der jüngere Sohn sei am Montagabend ca. 17:00 h im Wohnhaus eingetroffen.
Ich hatte vorher keine Kenntnis davon, dass der jüngere Sohn Frau R. mitgeteilt hatte, dass Heike R. nicht anwesend ist. Er war jedoch angeblich schon um ca. 17:00 h vor Ort und hat sich offensichtlich nicht im Obergeschoss aufgehalten.
Aggie schrieb:Der ältere Sohn rief demnach Heikes Mutter extra nach oben. Das klingt, als ob ihm etwas Ungewöhnliches aufgefallen war - was war das Ungewöhnliche? Die offene Zimmertür und das Fehlen von Heikes Jacke?Der ältere Bruder, welcher um ca. 20:00 h zu Hause war, beorderte seine Mutter sicher aus wichtigem Anlass ins Obergeschoss.
Denn dass Heike nicht da war, hatte Frau R. ja bereits von dem jüngeren Sohn erfahren.
Wir werden nicht ergründen, wann, wo, wie, warum, welche Person sich nach Heikes Ermordung in ihrem Zimmer aufgehalten hat. Es wurden lediglich Spuren von Tatort-Berechtigten ermittelt.
Es gab keine Zeugen für den „Wohnbereich“, an diesem Abend, welche die Aussagen der Familie stützen könnten.
Die Aussagen der Familie R. sind eingehend überprüft worden. Selbst wenn Ungereimtheiten nach wie vor im Raum stehen, besteht offensichtlich kein Anlass zu einer nochmaligen Befragung.