@AngRa +
@lesmona:
Nochmal auf den Hund gekommen.
Ich hab´ mal weitergebuddelt. Das mit der Erlaubnis zur Haltung von ( mehreren ) Hunden und der Versteuerung derselben hängt und hing wahrscheinlich eng zusammen.
Irgendein findiger Finanzbeamte war 1810 auf die Idee gekommen, dass Hundehaltung Luxus sei, die Hundesteuer war also ursprünglich eine Luxussteuer. Mehr Hunde = mehr Luxus = höhere Steuer.
Heute wird die Hundesteuer als Aufwandssteuer der Gemeinden bezeichnet.
Der Zweithund wird damit auch heute teurer als der Erste.
Zusätzlich wollte und will man die Zahl der Hunde begrenzen und ein Verbot ist ja viel langweiliger als eine Steuer, wo man dem Bürger in die Tasche langen kann, da kommt doch erst Freude auf.
Es gibt aber Steuerbefreiungen und hier liegt ( und lag damals wahrscheinlich auch ) "der Hund begraben."
Befreit sind heute u. a. z. B. Blindenhunde und "die erforderliche Anzahl an Herdenhütehunden".
Der bäuerliche Hofhund wird damals "in erforderlicher Anzahl" ( hier "1" ) als Gebrauchshund steuerfrei gewesen sein.
Die Erlaubnis zur "sicherheitssteigernden Hundnachrüstung", die den alten Schwaiger so amüsierte, war also ein echt menschenfreundlich gedachter Verwaltungsakt.
Ich habe hier von den heutigen Bestimmungen auf die damaligen geschlossen, so ein superinteressantes Gebiet scheint "die Geschichte der Hundesteuer in Deutschland" allgemein nicht zu sein.
MfG
Dew