Mordfall Hinterkaifeck
18.03.2008 um 09:24@kcefiak
Der Blutschandeprozess ist mit Sicherheit durch eine Anzeige in Gang gebracht worden.
Aus dem Aktenzeichen: 105/15 ist zu entnehmen, dass die staatsanwaltschaftliche Akte Anfang des Jahres 1915, vermutlich Ende Januar/Februar angelegt wurde, somit muss die Anzeige in diesem Zeitraum erstattet worden sein.
Selbstverständlich reicht es aus, wenn ein Zeuge glaubhaft aussagt, dass Inzest stattgefunden hat.
Er muss dieses jedoch aus eigener Wahrnehmung wissen, d.h. eigentlich kommt als Anzeigeerstatter für diesen langen abgeurteilten Zeitraum nur jemand in Frage, der länger im Haushalt gelebt hat und deshalb regelmäßig entsprechende Beobachtungen machen konnte.
Ich gehe nicht davon aus, dass während des Zeitraums 1907-1910 der Inzest regelmäßig in der Öffentlichkeit ausgeführt wurde, so dass auch regelmäßig Außenstehende ihn beobachten konnten.
Mehrere belastende Zeugenaussagen sind natürlich nicht notwendig. Wir befinden uns nicht im Zivilprozess. Es gilt nicht das Prinzip Ausssage des Klägers gegen Aussage des Beklagten, also nichts bewiesen.
Der Strafprozess funktioniert anders. Der Zeuge muss vor dem Richter einen glaubwürdigen Eindruck machen und seine Aussage muss auf den Richter glaubhaft wirken. Dann reicht sie zur Verurteilung des Angeklagten aus. Es kommt allein darauf an, wie er auf den Richter wirkt. Dem Richter traut man diese Entscheidungskompetenz aufgrund seiner Ausbildung und seiner Unabhängigkeit zu.
Anders wären doch Strafprozesse beispielsweise in Vergewaltigungsfällen gar nicht zu führen. Dort gibt es meist nur eine Zeugin mit deren Aussage der Täter überführt werden muss.
Eine anonyme Anzeige würde nur ausreichen, wenn die Angezeigten ein umfassendes Geständnis abgelegt hätten. Daran habe ich früher mal gedacht, dieses jedoch inzwischen völlig verworfen. Warum sollten Gruber und Victoria gestehen, wenn ihnen ansonsten nichts nachzuweisen ist? Aus Gewissensgründen haben sie es bestimmt nicht gemacht.
Inzwischen gehe ich mit einiger Sicherheit davon aus, dass die Anzeige von Martin Asam erstattet wurde und dass dieser vor seiner Einberufung richterlich vernommen wurde. Seine Aussage konnte dann im Prozess verlesen werden.
Sein Motiv könnte m.E. Rache gewesen sein, weil er bei der Hofübergabe übergangen wurde.
Der Blutschandeprozess ist mit Sicherheit durch eine Anzeige in Gang gebracht worden.
Aus dem Aktenzeichen: 105/15 ist zu entnehmen, dass die staatsanwaltschaftliche Akte Anfang des Jahres 1915, vermutlich Ende Januar/Februar angelegt wurde, somit muss die Anzeige in diesem Zeitraum erstattet worden sein.
Selbstverständlich reicht es aus, wenn ein Zeuge glaubhaft aussagt, dass Inzest stattgefunden hat.
Er muss dieses jedoch aus eigener Wahrnehmung wissen, d.h. eigentlich kommt als Anzeigeerstatter für diesen langen abgeurteilten Zeitraum nur jemand in Frage, der länger im Haushalt gelebt hat und deshalb regelmäßig entsprechende Beobachtungen machen konnte.
Ich gehe nicht davon aus, dass während des Zeitraums 1907-1910 der Inzest regelmäßig in der Öffentlichkeit ausgeführt wurde, so dass auch regelmäßig Außenstehende ihn beobachten konnten.
Mehrere belastende Zeugenaussagen sind natürlich nicht notwendig. Wir befinden uns nicht im Zivilprozess. Es gilt nicht das Prinzip Ausssage des Klägers gegen Aussage des Beklagten, also nichts bewiesen.
Der Strafprozess funktioniert anders. Der Zeuge muss vor dem Richter einen glaubwürdigen Eindruck machen und seine Aussage muss auf den Richter glaubhaft wirken. Dann reicht sie zur Verurteilung des Angeklagten aus. Es kommt allein darauf an, wie er auf den Richter wirkt. Dem Richter traut man diese Entscheidungskompetenz aufgrund seiner Ausbildung und seiner Unabhängigkeit zu.
Anders wären doch Strafprozesse beispielsweise in Vergewaltigungsfällen gar nicht zu führen. Dort gibt es meist nur eine Zeugin mit deren Aussage der Täter überführt werden muss.
Eine anonyme Anzeige würde nur ausreichen, wenn die Angezeigten ein umfassendes Geständnis abgelegt hätten. Daran habe ich früher mal gedacht, dieses jedoch inzwischen völlig verworfen. Warum sollten Gruber und Victoria gestehen, wenn ihnen ansonsten nichts nachzuweisen ist? Aus Gewissensgründen haben sie es bestimmt nicht gemacht.
Inzwischen gehe ich mit einiger Sicherheit davon aus, dass die Anzeige von Martin Asam erstattet wurde und dass dieser vor seiner Einberufung richterlich vernommen wurde. Seine Aussage konnte dann im Prozess verlesen werden.
Sein Motiv könnte m.E. Rache gewesen sein, weil er bei der Hofübergabe übergangen wurde.