@kcefiak: Der Widerspruch, den ich angesprochen habe ist Folgender: Man kennt ungefähr die Vermögensaufstellung und die durch verschiedene Erbfälle zu bezahlenden bzw. durch Mitgift des K.G.s eingebrachte Beträge. Zudem sind ja durch Funde der Polizei, die Geldspende und Einschätzungen mind. zweier Zeugen für die damaligen Verhältnisse recht hohe Geldsummen im Umfeld der Bewohner Hinterkaifecks im Umlauf. Man kennt auch noch die Kriegs- und Waisenrente bzw. das Friedensgeld von zusammen 568 Mark jährlich - das einzige regelmäßige Einkommen, das momentan bekannt ist. Hieraus auf ein aus eigener Kraft erwirtschaftetes Vermögen zu schließen ist ohne eine Betrachtung der Kaufkraft und der Möglichkeiten zum Gelderwerb nicht möglich. Wenn man also davon ausgeht, dass es eh nicht mehr abschätzbar ist, worauf der Wohlstand der HKler beruhte, dann führt man diese Diskussion an den Anfang zurück.
Ist es im Übrigen soo furchtbar schlimm, einen Widerspruch anzusprechen, den man entdeckt hat? Gerade hierdurch lebt doch dieses Forum hier: da eine Frage, hier ein paar Fakten, dort eine Theorie, dann die Widerlegung....
Ich gehe - wie mind. zweimal schon gesagt- nicht zwingend davon aus, dass HK aufgrund von kriminellen Machenschaften vermögend war. Aus eigenen Erzählungen kenne ich die Geschichten während des Zweiten Weltkrieges, wo Mütter mit ihren Kindern einige hundert Kilometer weit zu Fuss unterwegs waren, nur um bei den Bauern - gegen Geld oder Arbeit- etwas zu Essen zu bekommen. Für die Landwirt war dies garantiert eine Zeit, in der es ihnen gut ging.
Auf HK fehlt mir aber noch die Vorstellung, womit man zum einen sich selbst versorgen konnte (inkl. Vorratshaltung für den Winter) und zum anderen noch an Dritte Produkte verkaufen konnte. Ein Schwein pro Jahr, eventuell einige Säcke Kartoffeln, 10 Kg Butter pro Woche ... reicht das aus, um einen gewissen Wohlstand auszubauen und nebenbei noch diverse Vater- bzw. Muttergüter auszubezahlen? Und anzubauen?
Das sind meine Fragen.
@topfsekret hat ja mit einem Fakt schon weitergeholfen: dass bis vor Kurzem nicht der gesamte Immobilienwert veranschlagt wurde, wenn es um die Auszahlung erbberechtigter Geschwister ging. Genau solche Infos können helfen, die Beträge miteinander in Einklang zu bringen.