@AngRaLassen wir die Details des Jugendstrafrechts von 1922 ruhig beiseite - daß den jugendlichen Täter eines 6-fachen Mordes etwas Schlimmeres erwartet hätte als ein paar Arbeitsstunden im Altersheim, liegt auf der Hand ...
@schatten69Ich stelle mit folgendes Szenario vor: die Ermittler werden zum Tatort gerufen. Schon nach kurzer Zeit ist klar, daß ein Jugendlicher die Tat verübt hat. Du schreibst selbst, daß es eine unvorstellbar schwere Tat gewesen ist: selbst mit Gnadenrecht wäre das Minimum wohl eine langjährige Freiheitsstrafe gewesen. Ist es wirklich unvorstellbar, daß ein Staatsanwalt mit einem weichen Gemüt hier einen solchen Ausweg sucht, um das ganze irgendwie zu vertuschen? Noch dazu, wenn er erfahren hat, um was für Leute es sich bei den Grubers gehandelt haben soll? Konnte er nicht darauf spekulieren, daß das ganze als unaufgeklärter Raubmord in die Geschichte eingeht, und nach ein paar Jahren in Vergessenheit gerät ...? Vielleicht sind ja auch hierdurch die Parallelen zu den anderen Raubmorden, auf die oben hingewiesen wurde, zu erklären? Und könnte es nicht sogar sein, daß der Vater sich selbst dem Staatsanwalt und den Kommissaren als Täter "angeboten" hat, die davon jedoch keinen Gebrauch machen wollten, solange es auch ohne ein solches Opfer irgendwie ging?
Obwohl ich ein entschiedener Gegner aller Arten von Verschwörungstheorien bin, könnte ich mir vorstellen, daß es so war ... (ich weiß, daß ich mit dieser Ansicht [noch] ganz allein bin). Demgegenüber kann ich mir nicht vorstellen, daß irgendwelche anderen Gründe Polizei und StA dazu gebracht haben könnten, die Ermittlungen nachlässsig zu führen.
Irgendjemand hier im Forum hatte mal eine Quelle genannte, aus der sich ergab, daß ein ganz bestimmter Jugendlicher nach der Tat überhaupt nicht wiederzuerkennen gewesen sein soll ...