@BadesalzIch kann sagen, dass ein Staatsanwalt aufgrund der zahlreichen Indizien gegen L.S. hätte weitere Ermittlungen anordnen müssen, vor allem um das Motiv klar offenzulegen.
Es hätte unmittelbar nach der Tat geprüft werden müssen, was genau in letzter Zeit zwischen L.S. und den Opfern vorgefallen ist. Das hätte ich als StA sofort im April 1922 veranlasst, wenn ich gehört hätte, dass L.S. eines der Opfer heiraten wollte, wahrscheinlich der Vater eines anderen Opfers war und ein weiteres Opfer die Heirat verhindert hat. Es war offensichtlich, dass kein Raubmord vorliegt, da Geld und Schmuck im Haus waren, also kommt als Motiv nur Rache, Eifersucht, Hass etc. in Frage, auf jeden Fall etwas Persönliches.
Befragt hätte ich in erster Linie Angehörige der Opfer, wie Cäzilia Starringer und weitere Verwandte, die es angesichts der Erbenliste gegeben haben muss. Dann hätte ich die Chormitglieder, den Lehrer, den Postboten und auch die Familie Gabriel vernommen. Mit Pfr. Haas hätte ich mich ausgiebig informatorisch unterhalten. Das alles ist aber auch einfaches Handwerk eines Staatsanwalts.
Da diese Ermittlungen nicht unmittelbar angeordnet wurden, konnten im Laufe der Zeit Zeugen beeinflusst und eingeschüchtert werden, so dass sich ein klares Bild nicht mehr ergeben hat.
Da nicht genug ermittelt wurde, kann im Nachhinein niemand sagen, dass die Staatsanwaltschaft hätte Anklage erheben müssen bzw. U-Haft anordnen müssen. Die bisher vorliegenden Indizien jedenfalls reichen nach heutigen Maßstäben ganz klar nicht zur Anklageerhebung aus.
Es fragt sich nur, warum StA Renner weitere Ermittlungen unterlassen hat. Da gehen unsere Meinungen hier im Forum auseinander. Ich denke, dass er die Ermittlungen nicht aus Blödheit unterlassen hat. M.E. ist es möglich, dass er den LTV geschützt hat. Damit hat er die Weichen m.E. gestellt.