@Kailah Viele Deiner Punkte betreffen ja ausschließlich die Inzestproblematik, übrig bleibt dann lediglich
"wiederholter Inzest zwischen Vater und Tochter" ( Inzest unter dem gemeinsamen Dach mit der Ehefrau, Mutter und den Enkeln, - Betrug des Ehemannes durch andauernde sexuelle Beziehung mit dem eigenen Vater, - Betrug der Ehefrau durch andauernde sexuelle Beziehung mit der eigenen Tochter
- Betrug des Schwiegersohns durch andauernde sexuelle Beziehung mit dessen Frau, - Betrug und Gesundheitsgefährdung von eigenen Kindern die zeitgleich Enkel und Geschwister sind)
gehört alles zu
"wiederholtem Inzest zwischen Vater und Tochter"Kailah schrieb: Kindesmissbrauch
Das ist mir jetzt zu heftig, wir wissen weder wann der erste GV zwischen AG und VG statt fand noch ob der AG so direkt pädophil veranlagt war. Einerseits stellt der Umstand das er seine Machtposition ausspielte und mit der Tochter was illegales tat schon eine Art Missbrauch dar. Aber wie gesagt von
Kindesmissbrauch zu reden halte ich mangels Wissen für zu extrem.