Mordfall Hinterkaifeck
20.06.2012 um 03:28Heike,. Verfahrenseinstellungh muss auch begründer werden,es kann ich sang- und klanglos einstellen. wenn es keine Anhakltspunkten gibt dann ist dies das Ergebniss, aber es gibt immer ein Ergebnis.
Zum Ls. Der zieht seine Anklage zurück,erklärt sie also für null und nichtig. Das verfahren geht aber trotzdem weiter, wenn ausser der Aussage des LS kein Verdachtsmomente vorliegen wird wird er freigesprochen. Wenn es aber noch andere Verdachtsmomente gibt wird in dieser Richtung weiterermittelt. wenn die anderen Punkte für eine Verurteilung wird derjenige tritzdem bestraft.
dER LS hat augenscheinlich aus seiner Aussage nichts gehabt, sonst wäre der Gruber nicht freigesprochen
@Heike75
Das konnte ere nicht.Aus welchen Gründen immer der LS die Anzeige zuruckzog war für das Gericht nicht wichtig. ZEUGENRÜCKZUG IST zEUGENRÜCKZUG das Verfahren läuft in jeden Fall weiter bis irgend ein Ergebnis da ist. Wenn das Ergebnis zum Beispiel wegen geringen öffentliches Interesse eingestellt wird ist das das ergebnis. Aber es wird nicht allein dadurch eingestellt weil der eine Die Anzeige zurückzieht.
Mit welcher Begründung hätte der LS die Anzeige wieder aufnehmen können? die Anzeige wurde weiterverfolgt und als zu dünn eingestuft. Sonst wäre der Gruber nie aus dem Gefängniss herausgekommen, da muss es eine Entscheuidung gegeben haben
Das eine Verfahren hat mit den anderen nichts zu tun. Das sie dem Lez Geld vorgestreckt hat hat mit der Alimenteforderung nicht zu tun. Wenn ich wem Geld schuldig bin und der mir kann ich das vor Gericht auch nicht gegenrechnen
Wegen der Zeitung. Ich nehme nicht an das der Zeitungsausträger diese Seite vorsorglich herausgenommen hat das der Gruber es nicht gelesen hat, oder das die Alte Gruberin das Blatt versehentlich eingeheitzt hat. Ich schätze die Wahrscheinlichkeit das die HK ler das Grundsatzurteil kannten und draufhin nach SOB gefahren sind realistisch ein. Nur. neben den Grubers gestanden und in der bewussten Zeitung mitgelesen hab ich natürlich nicht. Ich binzwar schon alt, aber nicht SO alt. Ich hab gesehen das iich oben einige Sachen fehlerhaft geschrieben habe. Ich bitte dich um Verzeihung, das war der Alkohol....
Zum Ls. Der zieht seine Anklage zurück,erklärt sie also für null und nichtig. Das verfahren geht aber trotzdem weiter, wenn ausser der Aussage des LS kein Verdachtsmomente vorliegen wird wird er freigesprochen. Wenn es aber noch andere Verdachtsmomente gibt wird in dieser Richtung weiterermittelt. wenn die anderen Punkte für eine Verurteilung wird derjenige tritzdem bestraft.
dER LS hat augenscheinlich aus seiner Aussage nichts gehabt, sonst wäre der Gruber nicht freigesprochen
@Heike75
Das konnte ere nicht.Aus welchen Gründen immer der LS die Anzeige zuruckzog war für das Gericht nicht wichtig. ZEUGENRÜCKZUG IST zEUGENRÜCKZUG das Verfahren läuft in jeden Fall weiter bis irgend ein Ergebnis da ist. Wenn das Ergebnis zum Beispiel wegen geringen öffentliches Interesse eingestellt wird ist das das ergebnis. Aber es wird nicht allein dadurch eingestellt weil der eine Die Anzeige zurückzieht.
Mit welcher Begründung hätte der LS die Anzeige wieder aufnehmen können? die Anzeige wurde weiterverfolgt und als zu dünn eingestuft. Sonst wäre der Gruber nie aus dem Gefängniss herausgekommen, da muss es eine Entscheuidung gegeben haben
Das eine Verfahren hat mit den anderen nichts zu tun. Das sie dem Lez Geld vorgestreckt hat hat mit der Alimenteforderung nicht zu tun. Wenn ich wem Geld schuldig bin und der mir kann ich das vor Gericht auch nicht gegenrechnen
Wegen der Zeitung. Ich nehme nicht an das der Zeitungsausträger diese Seite vorsorglich herausgenommen hat das der Gruber es nicht gelesen hat, oder das die Alte Gruberin das Blatt versehentlich eingeheitzt hat. Ich schätze die Wahrscheinlichkeit das die HK ler das Grundsatzurteil kannten und draufhin nach SOB gefahren sind realistisch ein. Nur. neben den Grubers gestanden und in der bewussten Zeitung mitgelesen hab ich natürlich nicht. Ich binzwar schon alt, aber nicht SO alt. Ich hab gesehen das iich oben einige Sachen fehlerhaft geschrieben habe. Ich bitte dich um Verzeihung, das war der Alkohol....