Mordfall Hinterkaifeck
21.04.2012 um 14:34@mrcreasaught
@AngRa
Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft es verpennt, es zu prüfen, kann ich nicht sagen, dass er kein Alibi hat. Denn er macht ja Angaben. Sollte eine Prüfung statt gefunden haben und sein Alibi nicht gestimmt hat, warum hören wir davon denn nichts?
Also, wegpacken.
Ein Zeitungsbricht, der von einem "Nachschlag" berichtet, ist keine geänderte Rechtssprechung.
2.) Und selbst wenn... Um ein Indiz zu basteln, fehlt uns die unumstößliche Tatsache eines Vorfalls. D.h., der Wille von Vik. (oder Gruber) genau dies auch in Anspruch zu nehmen. Wo bitte finde ich einen Punkt, der mir belegt, dass Vik. (und Gruber) mehr wollte(n)?
Hast Du da mehr zu bieten als eine Mutmassung? Nein - dann weg packen.
Der Mann Stand unter Schock, beweise ihm das Gegenteil.
Einpacken.
Wo bitte finde ich an den Toten ein Hinweis, dass ihr Tod mit einem Gottesurteil in Verbindung steht? Allein die Tatsache, dass sie tot sind, reicht da leider nicht. Ups, schon hat Rammelmeier ein Problem.
Packs weg.
Wenn Sigl die Schlüsselgeschichte jedes Jahr immer wieder neu erfindet, bleibt die schriftliche Aussage aus 1922 ein Fakt. Und die sagt definitiv nichts Negarives für den Lenz aus.
Einpacken.
Wo finde ich etwas am Tatort, an den Leichen, im Haus, "um die Tage" der Morde, das eindeutig dem Lenz zugeortnet werden kann (Reuthaue haben wir oben schon durch)?
Wenn das Motiv Hass war, wo ist der "springende Punkt", der das Fass 1922 zum überlaufen brachte?
mrcreasaught schrieb: Also, nach meiner Kenntnis ist ein Indiz ein Anscheinsbeweis.Im Zivilprozess (nicht im Strafprozess, wie @AngRa schon gesagt hat). wird er schon mal hergenommen. Meinen Kenntnissen nach beruft man sich damit auf Erfahrungen und Ähnliches.
@AngRa
Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand... Formal begründen kann man eine Indizienkette schnell.Langsam, wir sind ja nicht im wilden Westen und das hat ja schon was von Willkür.
AngRa schrieb: 1.Er hat kein Alibi.Das wäre mir neu. Lenz sagt (Verhör 1931), dass er bei seiner Frau war. Er gibt also ein Aufenthalt zum mutmasslichen Tatzeitpunkt an. Wenn er gesagt hätte: "Ich weiss nicht wo ich war" oder "Ich gebe meinen Aufenthaltsort nicht an". DANN hätte er kein Alibi.
Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft es verpennt, es zu prüfen, kann ich nicht sagen, dass er kein Alibi hat. Denn er macht ja Angaben. Sollte eine Prüfung statt gefunden haben und sein Alibi nicht gestimmt hat, warum hören wir davon denn nichts?
Also, wegpacken.
AngRa schrieb: 2.Er hatte jahrelang Streit mit den Hinterkaifeckern und hat Gruber und Viktoria 1919 wegen Inzests angezeigt. Das zeugt 1919 schon von Hass und Rache. Ein klassisches Motiv. Er wollte keinen Unterhalt für den kleinen Josef zahlen. 1919 schien alles erledigt zu sein durch den erzwungenen Abfindungsvertrag. Im März 1922 kam alles wieder hoch durch die geänderte Rechtsprechung zum Unterhalt für uneheliche Kinder wegen der Inflation ( Stichwort: Wegfall der Geschäftsgrundlage) .1.) Ach? Die Rechtssprechung wurde geändert und alle Papas mussten nachzahlen? Quelle bitte.
Ein Zeitungsbricht, der von einem "Nachschlag" berichtet, ist keine geänderte Rechtssprechung.
2.) Und selbst wenn... Um ein Indiz zu basteln, fehlt uns die unumstößliche Tatsache eines Vorfalls. D.h., der Wille von Vik. (oder Gruber) genau dies auch in Anspruch zu nehmen. Wo bitte finde ich einen Punkt, der mir belegt, dass Vik. (und Gruber) mehr wollte(n)?
Hast Du da mehr zu bieten als eine Mutmassung? Nein - dann weg packen.
AngRa schrieb:3.Sein Verhalten am Tatort. Lt. Freundl und Sigl hat er alle Spuren verwischt , die zu verwischen waren.Spuren hat Jeder verwischt, der im Haus rum getappt ist. Die Zeit zwischen Tat und Fund war lange genug, um dem Täter die Möglichkeit zu geben, Spuren zu verwischen.
Der Mann Stand unter Schock, beweise ihm das Gegenteil.
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AngRa schrieb: Er hat den Mord im Nachhinein als Gottesurteil gerechtfertigt. Wer macht denn so etwas?Ein Christ, der das Wort Gottes in ausgeprägten Masse fürchtet und Dinge, die Gott verbietet, bei anderen Leuten an ihrer Lebensweise entdeckt. Solche Leute sagen so etwas. Das ist aber kein Nachweis.
Wo bitte finde ich an den Toten ein Hinweis, dass ihr Tod mit einem Gottesurteil in Verbindung steht? Allein die Tatsache, dass sie tot sind, reicht da leider nicht. Ups, schon hat Rammelmeier ein Problem.
Packs weg.
AngRa schrieb: Die Liste kann um die Schlüsselgeschichte etc.beliebig erweitert werden.Zum Schlüssel gibt es zwei Aussagen: Sigl und Pöll, April 1922.
Wenn Sigl die Schlüsselgeschichte jedes Jahr immer wieder neu erfindet, bleibt die schriftliche Aussage aus 1922 ein Fakt. Und die sagt definitiv nichts Negarives für den Lenz aus.
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AngRa schrieb: .beliebig erweitert werden.Deine Verdachtsmomente können beliebig erweitert werden, von Indizien bis jetzt keine Spur.
Wo finde ich etwas am Tatort, an den Leichen, im Haus, "um die Tage" der Morde, das eindeutig dem Lenz zugeortnet werden kann (Reuthaue haben wir oben schon durch)?
Wenn das Motiv Hass war, wo ist der "springende Punkt", der das Fass 1922 zum überlaufen brachte?