Anhang: Ansichten_ueber_HK.pdf (48,1 KB)@VercingetorixVercingetorix schrieb:Ganz ernsthaft: Wie viele von denen die solche Zusammenhänge vermuten haben einen Vater gefragt wie man sich in einer solchen Situation fühlt und ob es möglich wäre in dieser Gefühlslage das Verlangen zu entwickeln die Nachbarfamilie auszulöschen?
Das ist tatsächlich schwer zu überprüfen. Auch das Befragen anderer Väter in ähnlicher Situation wird nicht viel dazu beitragen können.
Ich halte es aber für keinesfalls ausgeschlossen, dass die Gesamtsituation bei einer möglicherweise auch tendentiell labilen Person durchaus in der Lage wäre, eine entsprechende überwiegend irrationale Kurzschlusshandlung auszulösen. Wenn ich von Gesamtsituation spreche, meine ich:
* Die Tatsache, dass die Verpflichtung zur Zahlung einer größeren Summe als Inflationsausgleich hinsichtlich der unterhaltsbezogenen Abfindungssumme droht.
@Vercingetorix hat hierzu unlängst die Frage gestellt, inwiefern dies ein Tatmotiv begründen kann. Meine Antwort darauf wäre: Das ist abhängig davon, wie hoch die zu erwartende Summe ist und wie stark die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Würde der potentiell Verpflichtete diese Summe als existenzbedrohlich einstufen und sieht er selbst für sich (unabhägig von den realen Begebenheiten) keine weitere Handlungsalternative, dann kann dies für sich genommen durchaus ein rational begründetes Tatmotiv darstellen.
* Erschwerend mag hier hinzukommen, wie der potentiell Verpflichtete die Auswirkungen eines etwaigen Prozesses oder aber auch die stillschweigende Zahlung (sofern selbige eben eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreitet, dh im Haushalt des Verpflichteten bemerkbar wird) auf sein Familienleben einschätzt. Man bedenke, dass der Verpflichtete hier eine Zahlung für ein Kind leisten muss, dass möglicherweise gar nicht von ihm ist, eine Zahlung die zugleich seine eigene Familie möglicherweise in der Existenz bedroht oder aber doch zumindest vor erhebliche Schwierigkeiten stellt. Und das zu einem Zeitpunkt, wo gerade das eigene Kind gestorben und die familiäre Situation deshalb angespannt ist. Dabei kommt es immer auf die Einschätzung des Täters ein, die selber keinesfalls objektiv sein muss (Ausführungen zu der Frage, ob es so etwas wie Objektivität überhaupt geben kann, lass ich mal außen vor).
* Dazu mag auch noch kommen: Der Neid darüber, dass die Nachbarfamilie, die einen betrogen hat, um die Heirat und viel Geld, zugleich ein Kind angehängt hat, das möglicherweise gar nicht von einem selbst ist und für das nunmehr erneute Zahlungen drohen in einer Situation, in der man selber als "mittel situiert" beschrieben wurde, zwei Kinder hat, während das eigene sterben musste. Zugleich Gedanken der Rache und der Wut.
* Ferner kann es sein, dass Lorenz Schlittenbauer tatsächlich etwas labil war. Er wurde bereits zu Anbeginn der Untersuchung ua als "sonderbar" beschrieben. Er selbst wies sich als gläubiger Christ aus, der Viktoria schon auf den rechten Weg hätte bringen wollen und der mehrfach Äußerungen sinngemäß dahingehend tätigte, dass die Familie letztlich vom Herrgott gerichtet wurde. Seine Anschuldigungen, insbesondere hinsichtlich der Kindesmisshandlungen, die er der Familie auf HK vorwirft, sind soweit ich die online gestellten Akten überblicke auch einmalig.
Dies alles lässt mE durchaus die Möglichkeit zu ein (überwiegend aber nicht ausschließlich) irrationales, nichtsdestotrotz plausibles Tatmotiv bei Lorenz Schlittenbauer zu sehen. Womit ich einmal mehr nicht gesagt haben will, dass er der Täter war.
Vercingetorix schrieb:Deshalb: Aus den Ausführungen oben und noch vielem anderen was zu schreiben wäre, ergibt sich ganz Zwangsläufig das Postulat eines anderen Vaters von Josef. Tatsächlich darf aus dem Umfeld, wenn nicht bei diesem Vater selbst, der/die Täter vermutet werden.
Auch wenn ich vieles, was Du hier schreibst für logisch nachvollziehbar und interessant halte: Dieser Schluss ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich sehe zwar die Möglichkeit eines Dritten als Josefs Vaters, aber warum ein Dritter
zwingend Josefs Vater sein soll, erschließt sich mir nicht. Noch weniger, warum dieser selbst der Täter sein soll, oder aus seinem Umfeld stammen. Da LS die Vaterschaft bereits anerkannt hatte, drohte einem dritten "wahren" Vater da kein Unterhaltsanspruch mehr. Beweise, wie ein genetischer Vaterschaftstets, waren damals nicht bekannt. Dazu kam, dass als Alternativvater von allen anderen Andreas Gruber angesehen wurde. Allenfalls mag also die Gefahr eines Gerüchtes bestanden haben. Ob dies als Tatmotiv ausgereicht haben mag, halte ich da für viel zweifelhafter. Was würdest Du denn hier als potentielles Tatmotiv bei einem dritten als Vater des Josef sehen?
@allHinsichtlich der Einschätzung der Familie auf HK durch andere Personen ergibt sich folgendes Bild:
* arbeitsam und fleißig
* vermögend
* sparsam bis hin zu geizig
* letzteres mehrfach unterstrichen durch die Behauptung schlechtes oder gar kein Essen erhalten zu haben
* Ausnahmen hinsichtlich von Hilfsbereitschaft werden aber erwähnt (Beerenpflücker, Kinder, die zu essen bekommen)
* zurückgezogen und keinen Verkehr mit anderen Personen pflegend (außerhalb der ortsüblichen Nachbarschaftshilfe, die im Rahmen eines "do ut des" praktiziert wurde, wie hier schon mehrfach erwähnt)
* der letzte Punkt scheint auch auf die eigene Familie zuzutreffen
* die Blutschande wird zumindest von einem Teil der Aussagen meist eher neutral erwähnt
Im Anhang eine diesbezügliche Zusammenstellung aus Auszügen der Aussagen einzelner Personen, die zu dem Mordfall vernommen wurden oder ihre Einschätzung abgaben. Dies ist keinesfalls abschließend (aufgrund Zeitmangels).
Im Übr
Beste Grüße,
G.