@alleBayerisches Staatsarchiv Augsburg, Bericht Teil 1
Klasse, es istschon lange her, dass ich so begehrt war wie heute ;-))!!
Nachdem ich nun meineZettelchen und vorallem meine Gedanken etwas sortiert habe, hier mein Resümee desgestrigen Tages:
Hauptsächlich werden im Augsburger Staatsarchiv Akten aus den1950er Jahren bis hin zu den 1970er Jahren (Wiederaufnahme der Ermittlungen) aufbewahrt.Vorkriegsakten finden sich kaum, höchstens als Abschriften der Originale (teilweise nur"Abschriften der Abschriften"). Die Originalakten aus der Zeit vor 1945 verbranntenallesamt bei den alliierten Luftangriffen auf Augsburg im Jahre 1944.
Neuigkeiten, dienun explizit auf einen Täter schliessen lassen, finden sich daher in diesem Bestand kaum,da sämtliche Spuren und Indizien mit dem Abriss des Hofes bekanntermassen vernichtetwurden.
Ich gehe davon aus, dass die Akteneinsicht des Münchener Bestands nach derFreigabe für die Öffentlichkeit in dieser Hinsicht weitaus lohnender sein könnte.
InAugsburg können also Akten eingesehen werden, die in erster Linie die Polizeiarbeit derBereiche Augsburg, Neuburg/D. und Schrobenhausen aus der Zeit nach 1945 dokumentieren.
Folgenden Aktenbestand konnte ich ausmachen:
Verhöre Zeitzeugin Fuchs,Sophie 1951 u. 1980
Verhör Pöll, Michael 1922 (Abschrift)
Verhöre Schlittenbauer,Lorenz 1922 u. 1931 (Abschrift, nur Auszüge?)
Verhör Schlittenbauer, Johann1951
Verhöre Schwaiger, Andreas 1951 u. 1980
Verhöre diverser Zeitzeugen ausGröbern u. U. 1951
Verhöre Gump, Anton 1952 (ca. 50 Seiten!)
Abschrift derAbschrift des original Ermittlungsprotokolls mit (modifizierterTatortskizze)
Diverse original Zeitungsausschnitte
DiverseAktennoten
Ablichtungen von Einträgen aus den Büchern der Standesämter(Sterbeeinträge, etc.)
Gute Kopien der 5 original Tatortfotos
Diverse Fotosvon Anton Gump
Diverser Schriftverkehr (Anträge zur Akteneinsicht,etc.)
@AngRaAus den oben beschriebenen Gründen liess sich leider keinHinweis finden, der die "Ermittlungsrichtung" der damaligen Staatsanwälte auch nur imAnsatz hätte erklären können. Das hat mich selbst sehr interessiert. Ich denke, auch hierhat das Münchner Archiv evtl. mehr zu bieten.
Auffällig erschien mir nur, dass derermittelnde KOI Reingruber sich nicht auf die Annahme versteift hatte, es handle sichzwingend um einen Raubmord. Vielmehr gab er die Einschränkung zu Protokoll, dass eskeinen eindeutigen Hinweis dafür gäbe, dass es sich um einen Raubmord handle, da nichtersichtlich war, dass überhaupt etwas gestohlen wurde.
Hinweise, es wäre ein Raubmordgewesen, finden sich hauptsächlich in der Aussendarstellung der damaligen Polizeiarbeit(Presse, Plakate, etc.).
Wer war dafür verantwortlich? Der Leiter derKriminalabteilung, Dr. Ramer? Die Staatsanwaltschaft?
Fortsetzungfolgt!
Bis bald,
Kai