@topfsekretNein, das Grundbuch wurde nicht mehr berichtigt. Das Anwesen wurde verkauft, nach einer Vormerkung usw wurde einfach der neue Eigentümer eingetragen.
Eine Berichtigung wäre doch nur mit Kosten verbunden gewesen, was sollte es bringen im September 22 kurz vor dem Verkauf und so hat man vermutlich deshalb darauf verzichtet. Man wusste Bescheid und man hat sich außergerichtlich geeinigt.
Es hat natürlich unterschiedliche Erbscheine gegeben. Wie sollte es anders sein. Die von
@tanja078 eingestellte Erbenliste betraf den Erbschein von Victoria Gabriel.
Josef Gruber wurde nur von seiner Tante Cäzilia St.beerbt.
Sein "Vater" L. Schl. hatte keine Erbansprüche, da uneheliche Kinder damals als nicht mit dem Vater verwandt galten.Seine Eltern und Großeltern mütterlicherseits waren tot.Nur seine Großmutter Cäzilia hatte eine Tochter. Sein Großvater Andreas hatte keine Kinder außer Victoria Ga.
Cäzilia Gruber wurde von ihrer Tochter C. St. beerbt. Andreas Gruber von seinen Geschwistern bzw. im Todesfall von deren Kindern.
Cäzilia Ga. wurde von ihren Großeltern Ga. und ihrer Tante C. St. beerbt.
Das Gut folgt dem Blut. Das ist nicht immer ganz einfach. Einfach ist es nur, wenn Erben der 1. Ordnung, also Abkömmlinge vorhanden sind. Diese verdrängen alle anderen Verwandten.
Cäzilia Ga. hatte aber weder Kinder, noch haben ihre Eltern und die Eltern ihrer Mutter überlebt. Es geht dann nach Stämmen. Es wird auf die Großeltern geschaut. Vorhanden waren die Großeltern Ga. Auch wenn die Großeltern der Mutter tot waren, so hatte die Großmutter Cäzilia Gr. noch eine Tochter, nämlich Cäzilia St.
Beide ( Großeltern Ga und Cäzilia St) haben nebeneinander geerbt.
Schöner als das dröge Erbrecht sind allerdings @elfeees Bilder.