@XY_ungeloest Die Aussage „ keine Hinweise auf Fremdeinwirkung“ wird in der Regel nach der sogenannten Leichenschau getroffen. Das bedeutet einfach, wenn man sich den Leichnam von allen Seiten ansieht, und die Gesamtsituation, sieht man nirgendwo etwas, was darauf hindeutet, dass die Person von fremder Hand zu Tode kam. Also kein Messer im Rücken, keine erkennbaren Stich- oder Schussverletzungen etc.
Solche Aussagen werden auch vor einer Obduktion getroffen.
Nach einer Obduktion weiss man es auch nicht zwingend genau. Bei einem Sturzgeschehen wird auch eine Obduktion nicht sicher belegen können, ob jemand vom der Treppe gefallen ist oder gestoßen wurde zum Beispiel. Man kann auch da am Ende sagen „keine Hinweise auf Fremdeinwirkung“, das heißt nicht, dass es keine Fremdeinwirkung gab. Das heißt eben nur, dass es keine Hinweise darauf gibt. Je nach Zustand kann man bei einer Obduktion eine genaue Todesursache feststellen, oder auch nicht. An einem Skelett sieht man Weichteilverletzungen nicht mehr, einen Schuss durch das knöcherne Schädeldach schon.
Todesursache ist aber nicht die Frage nach Fremdeinwirkung, das sind zwei völlig verschiedene Fragestellungen.
Wenn nach einer Obduktion das Ergebnis lautet, dass todesursächlich ein Schuss in den Kopf war, sagen nur die Gesamtumstände etwas darüber aus, ob das von fremder oder eigener Hand erfolgt ist.
Zum Zeitpunkt einer solchen Aussage bedeutet es eben nur, dass bei den bisherigen Erkenntnissen nichts dabei ist, was auf die Beteiligung eines Dritten hindeutet. Darum heißt es auch nicht „keine Fremdeinwirkung“ weil man das eben nicht beurteilen kann, sondern neutral „ keine Hinweise auf“. Und nicht mehr.