fischersfritzi schrieb:Üblicherweise sind die sorgeberechtigten Eltern die rechtlichen Vertreter:innen der Kinder.
Wer sollte also klagen?
emz schrieb:Du behauptest, Eltern könnten rechtlich belangt werden, wenn sie über die Todesursache ihres Kindes sprechen.
Dazu müsstest du schon mal mit irgendwelchen Gesetzen aufwarten. Woher sollte jetzt irgendein Anwalt hier wissen, worauf du diese Behauptung aufbaust.
ich schrieb
Foxie123 schrieb:ich bezweifel dass sie da jemand verklagen würde,
weil wer könnte das sein? Angehörige... wen hätten wir da? Großeltern, den Bruder? Bezweifel ich das sie dies tun würden. Die Staatsanwaltschaft schützt die Interessen des toden Kindes und ich bin mir sicher, dies ist im Interesse der Eltern.
Rein rechtlich betrachtet fällt die Todesursache in das Persönlichkeitsrecht des Jungen.
Das er vermisst wurde ist eine Information die im öffentlichen Interesse verbreitet werden darf (z.B. Presse)
Macht ja auch Sinn und ist richtig.
Das der Junge nun gefunden wurde und das er tod ist, ist ebenfalls im öffentlichen Interesse eine Information über die berichtet werden darf.
Das es keine Hinweise auf ein Gewaltverbrechen gab, ebenfalls.
Aber ob er nun erfroren, verdurstet, an Verletzungen verstarb oder was giftiges gegessen hat (ist jetzt allg. als Bsp genannt) das ist nicht mehr wichtig im öffentlichen Interesse und wird der Privatsphäre des Jungen zugeordnet.
Beispiel:
Kinderrechtskonvention, Artikel 16
Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
Jedes Kind hat ein Recht auf Privatsphäre.
Informationen zum Persönlichkeitsrecht in DE findet ihr z.B. hier :
Wikipedia: Persönlichkeitsrecht (Deutschland)Die UN Kinderrechtskonvention findet iher hier
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93140/78b9572c1bffdda3345d8d393acbbfe8/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdfZunächst schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die enge persönliche Lebenssphäre und gewährt damit die Befugnis jedes Einzelnen, sich individuell zurückzuziehen, abzuschirmen oder für sich zu bleiben.
Ferner wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährt, das jedem Einzelnen die Entscheidung selbst überlassen soll, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Lebenssachverhalte offenbart oder eben verheimlicht
Letztlich gewährt das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz vor Fragen im Berufsleben über persönliche Lebensumstände
Quelle:
https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/allgemeines-persoenlichkeitsrecht/Aber ja, ich bin kein Anwalt und hätte meinen Satz anders formulieren müssen.
Ich kann den Satz nicht mehr löschen oder ungeschehen machen, aber ihr könnt ihn gern ignorieren oder überlesen. Das hätte ich so nicht schreiben dürfen, ich bin ja kein Richter.
Die Staatsanwaltschaft schützt die Privatsphäre des Jungen und seiner Familie. Ob die Familie später in einem Interview oder dergleichen Auskünfte über genauere Umstände macht, ist dann wohl ihre Entscheidung. Abseits von der Gesetzleslage würde ich annehmen, dass man sowas vorab eh innerhalb der Familie abstimmt und erst nach Zustimmung aller veröffentlicht.