sallomaeander schrieb:Genau für solche Fälle wollen aber offenbar namhafte Juristen den Mordtatbestand ändern, wie man hier nachlesen kann:
In diesem Fall gab es ja keine Ehefrau, sondern eine ehemalige Lebensgefährtin, die in seinem Haus wohnte, oder?
Ihr hätte also eine Beendigung der behaupteten schwierigen häuslichen Konstellation jederzeit frei gestanden, indem sie schlicht aus dem Haus auszieht. Bei Ehepartnern mit gemeinschaftlichen Eigentum mag die Konstellation schwieriger sein, da beide Partner Kosten tragen müssen und die Aufgabe des ehelichen Wohnsitzes anderweitige Konsequenzen zur Folge haben kann.
Wenn sie aber kein Eigentum an Haus hat, man sowieso getrennt ist und das Zusammenleben so nicht funktioniert, warum bitte bleibt Frau da wohnen?