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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

663 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Auto, Wald, Vermisstenfall ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

11.07.2023 um 08:33
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Das ist aber nicht gesagt, dass die Schriftstücke wegen ausgebliebener Zahlungen verschickt wurden. Wir wissen ja nicht, was in diesen Briefen stand.
Das ist richtig. Die Schreiben sind von der Unterhaltsvorschussstelle, also ging es vermutlich darum zu klären, wie und wann er den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen muss.

Generell finde ich es ungewöhnlich, dass man schon im Februar eine öffentliche Zustellung veranlasst. Das ist ein nicht ganz unaufwendiger Verwaltungsakt. Also vermutlich ist da vorher schon etwas vorgefallen, weil er nicht zahlen wollte oder konnte oder nicht zu Hause war. Oder wir haben es hier wirklich mit einer sehr schnell arbeitenden Verwaltungsstelle zu tun, die ihre Rechtssicherheit wahren wollte.


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11.07.2023 um 08:52
Zitat von InspektorDeckInspektorDeck schrieb:Hier muss ich aber noch mal nachhaken. Ist das 100% sicher? In diversen Quellen wurde es nämlich auch so formuliert, dass das Auto bei Ankunft der Polizei noch brannte:
Im Grunde ergäbe es so mehr Sinn. Warum sollte die Polizei das ausgebrannte Auto noch einmal anzünden, um ein Foto zu machen? Es würde auch erklären, warum es dort so schnell in der Dunkelheit gefunden wurde.

Ich kann allerdings keinen Einsatzbericht der Feuerwehr dazu finden. Die Polizei wird ja nicht einfach daneben stehen und warten, bis das Feuer erloschen ist.

https://www.ff-wittlich.de/einsatzarchiv-2023/

Es könnte natürlich auch eine andere Feuerwehr zuständig gewesen sein. Die in Greimerath hat allerdings nur ein Einsatzfahrzeug und auch kein öffentliches Archiv.

http://ffw-greimerath.de/


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

11.07.2023 um 09:03
Wenn der Unterhalt für ein außereheliches Kind war und bereits Anfang Januar ausgeblieben ist (wovon auszugehen ist), ist es das Naheliegendste, daß sich die Kindsmutter an das Jugendamt wendet.

Fragt sich nur noch, ob SB mit ihr und dem Kind zusammengelebt hat, sie also von dem Vermißtenfall wußte, oder ob sie ganz woanders lebt und überhaupt nichts mitbekommen hat.
Zitat von cjellicjelli schrieb:Generell finde ich es ungewöhnlich, dass man schon im Februar eine öffentliche Zustellung veranlasst.
Immerhin eine Zeitspanne von 7 Wochen. Das finde ich nicht ungewöhnlich.
Der Kreisverwaltung war bestimmt der Vermißtenfall bekannt.


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11.07.2023 um 09:09
Zitat von cjellicjelli schrieb:Das ausgebrannte, nicht das brennende. Also das Auto war bereits ausgebrannt. Das Foto wurde offensichtlich nachgestellt.
Woraus schließt du das? Ich halte das für sehr unwahrscheinlich. Zunächst mal kann man auch zu einem schon brennenden Auto sagen es ist "ausgebrannt", wenn man es in einem Zustand antrifft wo der Brand so weit fortgeschritten ist, dass man nichts mehr retten kann. Einen Autobrand im Wald nachzustellen halte ich auch für nicht angebracht.


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11.07.2023 um 09:29
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:Wenn der Unterhalt für ein außereheliches Kind war und bereits Anfang Januar ausgeblieben ist (wovon auszugehen ist), ist es das Naheliegendste, daß sich die Kindsmutter an das Jugendamt wendet.
Dann wäre Steffen Braun tatsächlich sehr knapp bei Kasse gewesen, wenn sein Konto bereits Anfang Januar bereits knietief im Dispo war, so dass kein Dauerauftrag oder eine Lastschrift ausgeführt werden konnte. Theoretisch hätte er das natürlich auch jeden Monat manuell ausführen können. Aber wer macht so etwas schon?

Also mal angenommen, die Unterhaltszahlungen blieben seit Januar aus, das Jugendamt schießt dann den Unterhalt vor, damit das Kind nicht verhungert und versucht sich dann rechtlich abzusichern, indem es den Vermissten mit einer öffentlichen Zustellung in Verzug setzt. Theoretisch könnte es so gewesen sein, aber das wäre dann wirklich eine sehr effektiv arbeitende Behörde.


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11.07.2023 um 09:41
Zitat von cjellicjelli schrieb:Dann wäre Steffen Braun tatsächlich sehr knapp bei Kasse gewesen, wenn sein Konto bereits Anfang Januar bereits knietief im Dispo war, so dass kein Dauerauftrag oder eine Lastschrift ausgeführt werden konnte. Theoretisch hätte er das natürlich auch jeden Monat manuell ausführen können. Aber wer macht so etwas schon?
Da kann auf dem Konto noch soviel Guthaben gewesen sein, mit Bekanntwerden des Vermißtenfalls hat die Bank das Konto "eingefroren".

Oder wenn er mit der Kindsmutter und dem Kind einen gemeinsamen Haushalt hatte, hat er vielleicht "automatisch" für den Unterhalt gesorgt und es floß nie eine "extra" Unterhaltszahlung, weil es nicht nötig war.
Plötzlich ist aber SB verschwunden und die Frau steht ohne Geld da.

Diese beiden öffentlichen Zustellungen erklären irgendwie die bis jetzt für uns so kryptisch kommunizierten "Familienverhältnisse".


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11.07.2023 um 09:43
Zitat von InspektorDeckInspektorDeck schrieb:Falls das Auto bei Ankunft der Polizei bereits völlig ausgebrannt war, kann das Auto dort ja schon seit Tagen gestanden haben, oder?
Die Polizei ist aufgrund eines Hinweises auf ein brennendes Auto dort hingefahren. Es ist also möglich, dass beide Aussagen (brennend und ausgebrannt) stimmen. Beim Anruf stand das Auto noch in Flammen und bei Eintreffen der Polizei war es bereits völlig ausgebrannt. Möglicherweise hat auch der Anrufer das Foto vom brennenden Auto gemacht.
Zitat von cjellicjelli schrieb:Theoretisch könnte es so gewesen sein, aber das wäre dann wirklich eine sehr effektiv arbeitende Behörde.
Wenn es darum geht, Vorschusszahlungen wieder zu bekommen, dann geht die Zustellung der Forderung meist recht schnell. Der Vater des Kindes ist ja in der Pflicht zu bezahlen, der Staat springt nur ein. Da wird sich im Regelfall recht schnell drum gekümmert, dass der Vater seinen Pflichten nachkommt.


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11.07.2023 um 09:54
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:Da kann auf dem Konto noch soviel Guthaben gewesen sein, mit Bekanntwerden des Vermißtenfalls hat die Bank das Konto "eingefroren".
Das ist nicht so. Zu dem Zeitpunkt hätte er ja auch immer noch freiwillig verschwunden sein können. In einem Vermisstenfall dürfen immer noch Zugriffsberechtigte, die über eine Bankvollmacht verfügen, auf das Konto zugreifen. Zusätzlich kann man eine/n AbwesenheitskuratorIN bestellen. Aber gesperrt wird das Konto nicht direkt, nur im Todesfall.


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11.07.2023 um 10:10
Zitat von Laredo36Laredo36 schrieb:In einem Vermisstenfall dürfen immer noch Zugriffsberechtigte, die über eine Bankvollmacht verfügen, auf das Konto zugreifen.
Und? War wer zugriffsberechtigt?
Ich hatte das bereits weiter oben angesprochen, daß SB vielleicht als einziger über sein Konto verfügen konnte.


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11.07.2023 um 10:18
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:Und? War wer zugriffsberechtigt?
Ich hatte das bereits weiter oben angesprochen, daß SB vielleicht als einziger über sein Konto verfügen konnte.
Genau, wir wissen es nicht. Du schreibst ja auch VIELLEICHT. Dennoch wird das Konto nicht eingefroren. Und selbst wenn niemand zugriffsberechtigt ist, werden im Vermisstenfall und sogar Todesfall weiter wichtige Zahlungen geleistet. Und dazu gehört auch der Kindesunterhalt. Vorausgesetzt das Konto ist gedeckt. Aber auch dieses weisst weder Du noch ich.
Bei einem Todesfall in unserer Familie wurden die Rechnungen aus dem Krankenhaus und für die Beerdigung vom Konto des Verstorbenen beglichen ohne Zugriffsberechtigung.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

11.07.2023 um 10:29
Zitat von Laredo36Laredo36 schrieb:werden im Vermisstenfall und sogar Todesfall weiter wichtige Zahlungen geleistet. Und dazu gehört auch der Kindesunterhalt.
Das setzt voraus, daß für den Kindesunterhalt bereits ein Dauerauftrag eingerichtet war. War aber ganz offensichtlich nicht der Fall, denn sonst hätte das Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuß geleistet.

Hattest Du nicht weiter oben den Vorschlag gemacht, eine Gehaltspfändung zu veranlassen?
Ein solcher Vorschlag ist absurd und zeugt nicht gerade von viel Ahnung.
Eine Gehaltspfändung geht erstens über ein Gericht und zweitens welches Gehalt denn läßt sich pfänden, wenn das Krankenhaus keines mehr überweist.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

11.07.2023 um 11:21
Ich frage mich warum die Leiche des Opfers so nah (6 km) am Wohnhaus verbracht wurde.
Zeitdruck? Überforderung oder Planlosigkeit des/der Täter?
Sicher, in der Regel will ein Täter die Leiche schnell loswerden, aber 6 km zum Wohnraum eines Opfers kommt mir überstürzt vor.
Für das Verbrennen des Autos ist man ja schließlich knapp 50 km gefahren.
Und einen Leichnam legt man praktisch vor die Türe ?

Haben die Täter mit der nahen Ablage etwas bezweckt?


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11.07.2023 um 14:19
@Serecato
Das ist eine interessante Frage: eventuell sind die Täter bzw. eine von ihnen zeitlich beschränkt, etwa weil die Kinder aus der Schule kommen oder man sich um kranke Angehörige kümmern muss. Eventuell hat die Person ein sehr kleines Netzwerk, um diese Verantwortung vorübergehend abzugeben


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

11.07.2023 um 15:49
@Bandini
Ich denke mal,man wollte den Fund der Leiche hinauszögern,weil niemand den Leichnam in nächster Nähe des Wohnortes erwartet,darum hat man das Auto 50 km vom Wohnort von Steffen B verbrannt.
Auch ist zu bedenken daß der Tattag eventuell der 31 Dezember war,eventuell hatte man Angst vor Fahrzeugkontrollen,und wollte das Risiko einer längeren Fahrt mit der Leiche im Auto nicht auf sich nehmen.Oder jemand wollte den Verdacht bewußt auf die nächsten Angehörigen lenken?!


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

11.07.2023 um 16:28
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:Das setzt voraus, daß für den Kindesunterhalt bereits ein Dauerauftrag eingerichtet war. War aber ganz offensichtlich nicht der Fall, denn sonst hätte das Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuß geleistet.
In beiden öffentlichen Bekanntmachungen heißt es wörtlich: "gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat"

Das sagt nun nichts anderes aus, als dass erst einmal gegen ihn entschieden wurde ("Entscheidungen getroffen").

Das sagt aber nicht, das er gemahnt wird, den Unterhalt zu zahlen der nicht (mehr) gezahlt wurde.

Irgendwelche Spekulationen ob das Konto gedeckt war, ob er einen Dauerauftrag eingerichtet hatte usw. lassen sich daraus nicht ableiten.

Und auch wenn es jetzt immer wiederholt wird: Es ist damit nicht gesagt, dass er überhaupt vorher Unterhalt gezahlt hat und dieser wegen seines Verschwindens ausgeblieben ist.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

11.07.2023 um 16:51
Zitat von cjellicjelli schrieb:Also vermutlich ist da vorher schon etwas vorgefallen, weil er nicht zahlen wollte oder konnte oder nicht zu Hause war. Oder wir haben es hier wirklich mit einer sehr schnell arbeitenden Verwaltungsstelle zu tun, die ihre Rechtssicherheit wahren wollte.
Es ist zeitlich kaum möglich, dass es sich bei den Schreiben zu Unterhaltszahlungen um die ehelichen Kinder aus der Beziehung mit seiner aktuellen Frau handelt, da überall kommuniziert wurde, dass SB mit seiner Familie in Gerolstein gelebt hat. Unterhalt für die Kinder aus dieser Verbindung kann nicht schon im Februar vom Jugendamt eingefordert worden sein, oder sehe ich das falsch? Da hätte man doch bei einer intakten Familiensituation nicht wegen des Verschwindens des Vaters schon im ersten Monat so zügig eine Entscheidung über die Unterhaltspflicht gefällt, und diese dann auch noch umgehend vollstreckt und wegen Nichtbeachtung als öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Das alles schon kaum einen Monat nach dem Verschwinden? Wohl eher nicht!

Das finde ich dann in soweit interessant, da es bedeutet, dass es neben einer Frau ggf. wohl auch noch eine Ex-Frau geben müsste. Wenn das Schreiben vom Jugendamt Daun kommt, scheint das unterhaltsberechtigte Kind auch im Kreis Vulkaneifel zu leben.

Interessant finde ich überdies die Tatsache, dass der Fundort der Leiche in Rockeskyll liegt, da es bedeuten könnte, dass die Täter (ich gehe wegen der Verbringung des Autos von mehr als einem Täter aus) dorthin einen Bezug haben könnten. Andernfalls wäre es ja fast schon nahe liegend, dass man die Leiche genau wie das Auto weiter entfernt vergraben hätte.

Da ich davon ausgehe, dass die Staatsanwaltschaft genau über alle Umstände bestens informiert ist, denke ich, dass es in den nächsten Wochen auch Festnahmen und Anklagen geben wird. Ich vermute stark, dass die Täterschaft längst geklärt ist, so dass es nur noch darum geht, handfeste Beweise zu sammeln vor einer Anklage, zumal es sich offenbar um mehrere Täter handeln könnte, so dass auch zweifelsfrei geklärt werden muss, wer welchen Tatanteil hat.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

11.07.2023 um 18:36
Zitat von eifel49eifel49 schrieb:Es ist zeitlich kaum möglich, dass es sich bei den Schreiben zu Unterhaltszahlungen um die ehelichen Kinder aus der Beziehung mit seiner aktuellen Frau handelt, da überall kommuniziert wurde, dass SB mit seiner Familie in Gerolstein gelebt hat. Unterhalt für die Kinder aus dieser Verbindung kann nicht schon im Februar vom Jugendamt eingefordert worden sein, oder sehe ich das falsch?
Wie hier bereits ausgeführt wurde, wenn das Amt schnell arbeitet und die Umstände bekannt sind, scheint das durchaus möglich zu sein.

Es geht hier um den Unterhaltsvorschuss, den man beantragen kann, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet. Steffen Braun war verschwunden (ermordet wie wir heute wissen) und konnte keine Zahlungen mehr leisten. Wenn seine Frau nun auf Geld angewiesen war und dies schnell beim Amt gemeldet hat und dies tätig wurde, könnte es also durchaus möglich sein, dass sie Unterhaltsvorschuss bekommen hat und das Amt den Betrag bei Steffen Braun wieder eingefordert hat. Dies ist ein Automatismus, damit der Anspruch auf die Rückzahlung gewährt bleibt, falls er wieder auftaucht.

Aber wie auch bereits erwähnt, müsste die Behörde dafür wirklich sehr schnell agiert haben. Möglich ist das sicher, auch wenn viele Erfahrungen mit Behörden eher anderes vermuten lassen.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/was-ist-unterhaltsvorschuss--125226


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11.07.2023 um 18:40
@Bandini das ist möglich.
Zitat von Garfield66Garfield66 schrieb:Oder jemand wollte den Verdacht bewußt auf die nächsten Angehörigen lenken?!
Diesen Gedanken hatte ich auch.
Aber der Grund der nahen Ablage kann tatsächlich vielfältig sein.

Es wurden Formuliengen gebraucht wie "hier lebte SB mit seiner Familie" zb beim Foto vom Wohnhaus.
Kann mit "seiner Familie" auch seine Eltern gemeint sein ?
Manche haben ja in dem Wohnhaus eine Einliegerwohnung vermutet
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb am 15.06.2023:Mglw. ist er auch gleich am 30.12.22 mittags nach der Arbeit zu seiner Verabredung gefahren.
Das könnte ich mir auch gut vorstellen.
Zitat von sören42sören42 schrieb am 15.06.2023:Und würde dann nicht wenigstens der Ort der Verabredung genannt
Und wenn man den Ort nicht weiß?
Handy weg, Opfer tot ...


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

11.07.2023 um 18:50
Zitat von SerecatoSerecato schrieb:Aber der Grund der nahen Ablage kann tatsächlich vielfältig sein.
Der Grund ist vermutlich ganz einfach und trivial, wer fährt schon gerne kilometerweit mit einer Leiche durch die Gegend? Mit einem Auto traut man sich das vermutlich eher, vor allem wenn man die Fahrzeugpapiere dabei hat. Wenn man dann gesehen oder gar angehalten wird, ist das auch doof, aber weit weniger dramatisch als wenn ein Toter im Kofferraum liegt.

Außerdem kennt man sich in der näheren Umgebung besser aus und weiß eher, wo man unbeobachtet ist.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

11.07.2023 um 18:51
Mal angenommen das Schriftstück über die Unterhaltzahlungsforderungen wurde von jemandem abgefangen,der bis dato noch keine Ahnung davon hatte daß SB noch einmal Vater wurde!?
Vielleicht kam dieses Thema dann um den 31 Dezember zur Sprache und die Situation eskallierte,oder man traf sich mit der Person die diese Unterhaltszahlungen forderte,um sich auszusprechen vielleicht ein letztes mal?


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