cjelli schrieb:Also vermutlich ist da vorher schon etwas vorgefallen, weil er nicht zahlen wollte oder konnte oder nicht zu Hause war. Oder wir haben es hier wirklich mit einer sehr schnell arbeitenden Verwaltungsstelle zu tun, die ihre Rechtssicherheit wahren wollte.
Es ist zeitlich kaum möglich, dass es sich bei den Schreiben zu Unterhaltszahlungen um die ehelichen Kinder aus der Beziehung mit seiner aktuellen Frau handelt, da überall kommuniziert wurde, dass SB
mit seiner Familie in Gerolstein gelebt hat. Unterhalt für die Kinder aus dieser Verbindung kann nicht schon im Februar vom Jugendamt eingefordert worden sein, oder sehe ich das falsch? Da hätte man doch bei einer intakten Familiensituation nicht wegen des Verschwindens des Vaters schon im ersten Monat so zügig eine Entscheidung über die Unterhaltspflicht gefällt, und diese dann auch noch umgehend vollstreckt und wegen Nichtbeachtung als öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Das alles schon kaum einen Monat nach dem Verschwinden? Wohl eher nicht!
Das finde ich dann in soweit interessant, da es bedeutet, dass es neben einer Frau ggf. wohl auch noch eine Ex-Frau geben müsste. Wenn das Schreiben vom Jugendamt Daun kommt, scheint das unterhaltsberechtigte Kind auch im Kreis Vulkaneifel zu leben.
Interessant finde ich überdies die Tatsache, dass der Fundort der Leiche in Rockeskyll liegt, da es bedeuten könnte, dass die Täter (ich gehe wegen der Verbringung des Autos von mehr als einem Täter aus) dorthin einen Bezug haben könnten. Andernfalls wäre es ja fast schon nahe liegend, dass man die Leiche genau wie das Auto weiter entfernt vergraben hätte.
Da ich davon ausgehe, dass die Staatsanwaltschaft genau über alle Umstände bestens informiert ist, denke ich, dass es in den nächsten Wochen auch Festnahmen und Anklagen geben wird. Ich vermute stark, dass die Täterschaft längst geklärt ist, so dass es nur noch darum geht, handfeste Beweise zu sammeln vor einer Anklage, zumal es sich offenbar um mehrere Täter handeln könnte, so dass auch zweifelsfrei geklärt werden muss, wer welchen Tatanteil hat.