Donina G. tot aus der Isar geborgen
19.03.2023 um 21:34Stumpf schrieb:Ich frage mich jedoch, wie genau dieser Unterschied aussehen sollte, wäre es möglich ganz ohne Gewalteinwirkung einen Menschen ins Wasser zu befördern?Ich nehme an, das meint alles, was keine Spuren hinterlässt, die man bei einer Obduktion sehen könnte: Blutergüsse, Schürfwunden, Abriebe..
Wenn ich jemanden grob packe, dass Blutergüsse bleiben, wäre das eine Gewalteinwirkung.
Wenn ich jemanden schubse oder überraschend hochhebe, ohne allzu grob zu sein und ihn ins Wasser werfe, ohne, dass dadurch sichtbare Spuren bleiben (bei einem wattierten Wintermantel möglich, wenn es kein Gerangel und keinen Kampf gab), dann wäre das m.M. nach keine Gewalteinwirkung. Schließlich kann das bei der Obduktion keiner "sehen".
Fremdverschulden wäre es aber schon.
Versteht ihr das auch so oder bin ich da auf dem Holzweg?