Mordfall Gitta Schnieder (1989)
22.03.2023 um 23:31sören42 schrieb:Sollte die andere Person GS und Hund gekannt haben und eine Person (der Täter) entfernt sich, das ist etwas, was die meisten Hunde gar nicht mögen. Hunde haben es meist gern, wenn die Gruppe zusammen bleibt, wenn sich die Menschen trennen, können sie das oft nicht verstehen und laufen dann, wenn sie nicht angeleint sind, zwischen den beiden Personen und her, so weit es geht.
darkstar69 schrieb:Bei einer Beziehungstat, obwohl sie den Täter wohl nicht kannte, sie keinen Liebhaber gehabt habe, die anderen Alibis hatten, finde ich es auffällig, dass der Hund dann wohl gerade abgelenkt war. Und dass er erst sehr viel später, als die Jogger die Polizei riefen, wieder kam. Wo waren der Beziehungsmensch und Moritz dann da?Ja, das Verhalten des Hundes war auffällig, und es wurde keine plausible Erklärung dafür angeboten. Schon im Moment des Angriffs auf Frau Schnieder war vom Hund nichts zu sehen und zu hören, obwohl es Kampfgeräusche gab und Frau Schnieder u.a. auch laut „Moritz!“ schrie. (Zumindest wurde es im Film so dargestellt.)
Als Frau Schnieder zuvor den Hund im Wald von der Leine ließ, sagte sie zwar: „Jetzt lauf! Nicht so weit!“. Demnach entfernte Moritz sich wohl auch gern mal weiter. Aber beim Angriff auf Frau Schnieder müsste er dann ja ganz außer Hörweite gewesen sein.
Auch als die beiden Jogger die Tote fanden, war der Hund noch nicht da. Erst als die Polizei und die Sanitäter kamen, saß er neben seinem Frauchen. Wo war er die ganze Zeit? Wenn er im Wald z.B. Wild gejagt hätte, hätte Frau Schnieder ihn doch wahrscheinlich gar nicht von der Leine gelassen. Sie schien doch ein sehr korrekter Mensch zu sein. Aber wie es hieß, machte sie ihn im Wald „immer“ los.
Warum kam Moritz nach dem Angriff auf Frau Schnieder dann erst so spät zu ihr zurück? Kannte er den Täter vielleicht? Lief er evtl. sogar zunächst dem Täter nach / mit dem Täter mit, und der schickte den Hund dann zurück zu seinem Frauchen? Das wäre eine mögliche Erklärung für seine lange Abwesenheit am Tatort.