Mal ganz kurz: der Angeklagte entscheidet nicht selbstständig darüber welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden oder nicht.
Jedoch kann er durchaus darum bitten, ob der Justizbeamte dem nachkommt ist hingegen eine völlig andere Frage.
Genauso kann Justizbeamter X es für Notwendig erachten das Maßnahme X getroffen wird, Beamter Y zwei Wochen später dies aber völlig anders beurteilen.
Das ganze hat aber weder etwas mit Karrikaturen zutun, noch mit irgendwelchen angeblichen schlechten aussichten, insbesondere da die Verteidigung das ganze wohl deutlich positiver betrachtet als so mancher User hier.
causa_y_efecto schrieb:Immerhin erfahren wir wie es am nächsten Freitag weitergehen soll:
Da bin ich persönlich sehr gespannt drauf, ich vermute das es hier wohl um die belastbarkeit der Aussage von Hazel B. gehen wird?
causa_y_efecto schrieb:Die schweren Fesseln wirken irgendwie übertrieben. Obwohl man ihm alles Mögliche an Schlechtigkeiten zutraut, rechnet man doch nicht damit dass er vor Gericht plötzlich ausrasten und der StA an die Gurgel springen könnte.
Wenn aber die schweren Fesseln unnötig erscheinen, dann ist vielleicht auch die U-Haft gar nicht nötig? Also, vielleicht soll diese Argumentation aufgebaut werden.
Per se ein durchaus Plausibler Gedankengang - es ist ja kein Geheimnis das ich C.B. in den hier vorgeworfenen Taten teils für unschuldig halte - aber weder C.B. noch seine Anwälte haben Einfluss darauf welche Sicherheitsmaßnahmen bzw. konkret welche art von Fesseln verwendet werden.