Vermisstenfall Vanessa Huber (39) aus Unterhaching
21.07.2024 um 10:30WM schrieb:Hätte Vanessa Huber ihrem Mann eine solche Vollmacht eigentlich ohne Einverständnis der Mutter einräumen koennen?Ich bin kein Experte für so etwas, aber im XY-Film sagt Vanessas Mutter, das Anlagekonto sei ein „gemeinsames Konto“ von ihr und Vanessa gewesen. Daher nehme ich an, dass das Anlagekonto als sog. Gemeinschaftskonto geführt wurde. Ein Gemeinschaftskonto gehört zwei Personen, die gleichberechtigt frei über das Konto verfügen können. Sie sind auch beide gesamtschuldnerisch haftbar, z.B. für aufgenommene Kredite.
Die Kontoinhaber können für dritte Personen eine Vollmacht (Verfügungsberechtigung) ausstellen. Da die Kontoinhaber gleichberechtigt sind, müsste Vanessa dazu auch ohne ihre Mutter in der Lage gewesen sein. Die Rechte und Möglichkeiten des Bevollmächtigten sind zwar eingeschränkt, allerdings kann er z.B. den vollen Kreditrahmen ausschöpfen. Haftbare Schuldner sind in jedem Fall die Kontoinhaber. Sollte einer der Kontoinhaber dazu nicht in der Lage sein, haftet automatisch der andere Inhaber.
Diese gesamtschuldnerische Haftung ist natürlich ein großes Risiko. Im Fall von Vanessa würde ich daher vermuten, dass Vanessas Mutter nach Vanessas Verschwinden Tobias die Kontovollmacht wieder entzogen hat (dazu ist sie jederzeit berechtigt). Aber die Mutter hat natürlich gehofft bzw. hofft bis heute, dass Vanessa wieder zurückkommt, und will ihr sicher die Eigentumswohnung erhalten. Daher nehme ich an, dass die Mutter oder auch die Eltern gemeinsam die Kreditraten für die Wohnung übernommen haben (evtl. vom Anlagekonto) und Tobias dann weiter dort wohnen konnte.