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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

285 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Köln, Aktenzeichen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

07.02.2024 um 06:00
Danach noch 26.02., 29.02. und 01.03.24


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

07.02.2024 um 18:03
@XXX123
Auch 9:15h?


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

07.02.2024 um 19:59
Ja immer zur gleichen Uhrzeit.


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

07.02.2024 um 20:11
Stellt jetzt bitte wieder die Einzeiler ein. Datum und Uhrzeiten wurden geklärt. Beim nächsten Mal klärt ihr die Einzelheiten bitte per PN oder direkt.


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

16.02.2024 um 21:49
Dieser Artikel ist vom 7.2.24, der ja ein verhandlungstag war.

Ich verstehe auch dem Artikel allerdings nicht ganz, ob er nur ergänzt wurde (es steht das "Stand: 7.2.24") oder ob er sich konkret darauf bezieht, was am 7.2.24 verhandelt wurde.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/prozess-koelner-karnevalsmord-petra-nohl-100.html

Tatsächlich verstehe ich auch den Inhalt dieses Artikels nicht... Da ist in der Unter-Überschrift von "mehr als 4000 Hautschuppen - Spuren führen zum Angeklagten" die Rede. Aber man hat ja offensichtlich nicht 4000 Hautschuppen von ihm, sondern von verschiedenen Personen an ihre gefunden. Von den über 4000 dürfte ein großer Anteil ja schon einfach von ihr selber stammen.


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

23.02.2024 um 23:23
Ich frage mich, ob nicht mehr Spuren vom Angeklagten am Körper hätten gefunden werden müssen wenn er sie so brutal getötet haben soll.
„Der Täter trampelte auf ihr herum “, betonte die Staatsanwältin. Dreißig Mal sei massive Gewalt angewandt worden. Dabei ging die Anklägerin auch auf das Gutachten eines Rechtsmediziners (66) zum Tathergang ein. Der Experte hatte von schweren Verletzungen Nohls berichtet. Nohl habe massive innere Verletzungen erlitten und sei schwerer stumpfer Gewalt gegen den Schädel ausgesetzt gewesen. Der Rechtsmediziner hatte von einem „Overkill“, also einer „Übertötung“, gesprochen. „Das waren die massivsten Verletzungen der Halsweichteile, die ich in meiner Laufbahn gesehen habe“, sagte der 66-Jährige. Auch der Unterkieferknochen des Opfers sei mehrfach gebrochen gewesen. Verletzungen im Bauchbereich deuteten zum einen auf Tritte hin, zum anderen aber auch darauf, dass der Täter auf ihr gekniet habe.
Hier nochmal der Link von der Rundschau Online vom 21.02.2024

https://www.rundschau-online.de/koeln/karnevals-mord-in-koeln-staatsanwaltschaft-fordert-lebenslange-haftstrafe-im-fall-petra-nohl-743769


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

23.02.2024 um 23:38
Zitat von MrsXMrsX schrieb:ch frage mich, ob nicht mehr Spuren vom Angeklagten am Körper hätten gefunden werden müssen wenn er sie so brutal getötet haben soll.
Die Frage ist halt, von wem die anderen ca. 3995 Hautschuppen sind, die gefunden wurden. Wenn das alles Schuppen vom Opfer selbst sind (weil man nunmal ständig Hautschuppen verliert, die dann in der eigenen Kleidung hängen bleiben) sagen die 5 vom Täter gefundenen Spuren meiner Meinung nach etwas anderes aus, als wenn 5 Spuren vom Täter stammen, 100 vom Opfer und die anderen von 3890 von z.B. 500 verschiedenen Personen, weil man in einer Karnevalsdisko halt relativ leicht und häufig von anderen Personen berührt wird.

Ich denke, dass auch die Lokalisation in die Bewertung eingeht. Es wurden ja Hautschuppen des Angeklagten auf der Strumpfhose gefunden und da ist schon schwerer zu erklären, wie sie dorthin gekommen sein sollen.+

Leider ist die Berichterstattung da ziemlich dünn, aber ich denke, dass die Gutachter dazu, wie das Spurenbild entstanden sein kann und wie es zu bewerten ist, recht ausführlich Stellung nehmen mussten.
Ich bin sehr gespannt auf das Urteil!


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

23.02.2024 um 23:49
Mich würde interessieren, ob man vor 36 Jahren auch unter den Fingernägeln nach Material gesucht und sichergestellt hat.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass es nichts zu finden gab.


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

24.02.2024 um 12:14
Am 21.2. wurden die Plädoyers gehalten.

Die Staatsanwältin hat eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert:
Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft, soll der 57-Jährige lebenslang hinter Gitter. Sie hat keine Zweifel, dass der Angeklagte die Frau getötet hat, hieß es im Plädoyer. Das Motiv: Habgier aus niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte habe es auf die Handtasche und den Brustbeutel der jungen Frau (24) abgesehen.
Der Verteidiger des Angeklagten hat dagegen einen Freispruch gefordert:
Verteidiger Uwe Krechel kann den Äußerungen der Staatsanwältin nicht folgen und forderte einen Freispruch. Die DNA-Spuren an der Kleidung der Frau seien kein Beleg für die Täterschaft seines Mandanten. Sie könnten nach Ansicht der Verteidigung auch an die Kleidung der Frau gelangt sein, weil zuvor in einer Diskothek die Jacken der beiden übereinander gelegen haben könnten.
Der Angeklagte, dem in einem Strafprozess ja die letzten Worte zustehen, bevor das Gericht mit der Urteilsfindung beginnt, hat darin seine Unschuld beteuert.

Das Urteil soll am 1. März um 11 Uhr verkündet werden.

Quelle: https://www.rundschau-online.de/koeln/karnevals-mord-in-koeln-staatsanwaltschaft-fordert-lebenslange-haftstrafe-im-fall-petra-nohl-743769


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

29.02.2024 um 23:11
Der Prozess geht zu Ende: morgen will das Kölner Landgericht das Urteil sprechen.

Die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen weit auseinander,...
Während die Staatsanwaltschaft für den heute 57-jährigen Kölner eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes aus Habgier und niederen Beweggründen fordert, will die Verteidigung einen Freispruch. 
...der Angeklagte beteuerte seine Unschuld.
Doch ist der Angeklagte der Mörder der jungen Frau? Zwar wurden an der Kleidung des Opfers einige seiner Hautschuppen gefunden, doch er bestreitet die Tat. Auch im sogenannten letzten Wort beteuerte er laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ weinend: „Ich bin unschuldig.“
Kölner Mordfall Petra Nohl (†24): Wird ihr Tod nach 36 Jahren endlich gesühnt? (Express)

Anlässlich der Urteilsverkündung hat der "WDR" ein Interview mit Petra Nohls Tochter geführt:
Im Oktober 2022 meldete sich die Kölner Mordkommission bei der Tochter. Die Ermittlungen würden intensiviert, hieß es damals. Wenig später dann der Durchbruch: Die Ermittler der Cold-Case-Abteilung der Kölner Polizei kündigten die Festnahme eines dringend Tatverdächtigen an: "Ich bin aus allen Wolken gefallen", sagt die Tochter im Interview. Nach einem Bericht zu dem Fall bei Aktenzeichen hatte sich ein Zeuge gemeldet, der die Spur auf den Angeklagten richtete.

Im September 2023 begann dann der Prozess gegen den Mann, der Petra Nohl getötet haben soll. Die erste Begegnung im Gerichtssaal sei "grausam" gewesen, sagt die Tochter. "Ich habe ihn gesehen und hatte einen Schock." Sie habe gezittert und dachte, er würde etwas sagen, doch er hat geschwiegen. "Es war schlimm, ihn zu sehen."

(...)

Die Polizei habe tolle Arbeit geleistet. "Die alten Fälle auszukramen und im besten Fall auch zu lösen, würde den Familien sehr helfen", erklärt Petra Nohls Tochter. Sie freut sich auch über die Menschen, die Anteil nehmen an dem Fall. "Das es Leute gibt, die in Gedanken bei mir sind und hoffen, dass es gut für mich ausgeht, das freut und berührt mich."
Nach 36 Jahren: Tochter der getöteten Petra Nohl erwartet Urteil in Köln (WDR)

Der "WDR" kündigt für morgen eine Berichterstattung in Funk (WDR 2) und Fernsehen (WDR Lokalzeit aus Köln) an.


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

01.03.2024 um 11:24
Das Urteil im "Karnevalsmord"-Prozess ist gefallen: lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten.
Um 11 Uhr fällt am Kölner Landgericht das Urteil gegen Norbert K. Der Kölner muss lebenslänglich Jahre in den Knast. Die Richterin erklärt: „Wir sind überzeugt, dass sie den Mord begangen haben. Möglicherweise haben Sie die Tat verdrängt. Vergessen haben Sie die Tat nicht.“
ER tötete Petra Nohl - Karnevalsmörder muss lebenslang in den Knast! (RTL)


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

01.03.2024 um 13:53
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wenn ein Fall nach so langer Zeit noch zum Abschluss kommen kann.

Ein grosses Lob an die Ermittler und natürlich auch den im Endeffekt entscheidenen Zeugen. Ich bin mir sicher dass das nicht einfach war, seinen Freund/Bekannten bei der Polizei zu melden.

Bedauerlich finde ich dass der Täter sein Leben bis hierhin quasi "normal" weiterführen konnte, wie kann man mit sowas leben? Eiskalt muss man da sein, genauso eiskalt wie er sich bei der Tatausführung gezeigt hat. Aber nun ist der Hammer gefallen und dieses tragische Kapitel kann nun endlich geschlossen werden.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/urteil-angriff-mutter-koeln-100.html


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

04.03.2024 um 18:25
Norbert K. geht gegen das Urteil vor und hat durch seinen Verteidiger Marc Piel Revision einlegen lassen. Dies begründet der Anwalt gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger" wie folgt:
"Das angenommene Mordmerkmal der niederen Beweggründe war ein Gemisch aus sexuellem Motiv, Habgier oder einem vorangegangenen Streitgespräch", sagte Verteidiger Piel am Montag, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete. Die Richterin habe lediglich Spekulationen angestellt, mit denen sich ein Mord nicht begründen lassen könne. Der Verteidiger von Norbert K. geht daher davon aus, dass das Urteil einer Überprüfung durch den BGH nicht standhalten werde, so der "Kölner Stadt-Anzeiger".
Petra Nohl: Anwalt des Angeklagten legt Revision ein (t-online)


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

04.03.2024 um 18:59
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Norbert K. geht gegen das Urteil vor und hat durch seinen Verteidiger Marc Piel Revision einlegen lassen.
Wenn ich es richtig verstehe, zieht der Verteidiger die Karte "Verjährung" (Totschlag, Mord nicht bewiesen) und nicht: Mein Mandat war es gar nicht.

Auch aufschlussreich, finde ich.


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

04.03.2024 um 23:43
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Wenn ich es richtig verstehe, zieht der Verteidiger die Karte "Verjährung" (Totschlag, Mord nicht bewiesen) und nicht: Mein Mandat war es gar nicht.

Auch aufschlussreich, finde ich.
Sehe ich genau wie Du.
Rechtlich auch nicht zu beanstanden und durchaus Aufgabe eines versierten Strafverteidigers.
Ich bin aber in Gedanken bei der Tochter des Opfers.
Es muss so unendlich schlimm für Sie sein, nach den ganzen Strapazen des Strafprozesses nun immer noch nicht abschließen zu können.
Verbunden auch mit der Angst, dass der mutml. Täter am Ende mit einem Freispruch den Gerichtssaal Richtung Freiheit verlässt,
da ihm der Mord nicht (mehr) nachzuweisen ist und andere Handlungen verjährt wären.


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

05.03.2024 um 13:44
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Mein Mandat war es gar nicht.

Auch aufschlussreich, finde ich.
Ui, solche Rückschlüsse sind aber eigentlich nicht zulässig.
Die Verteidigungsstrategie darf frei gewählt und nicht als (Teil-)Geständnis gewertet werden.
Das ist ein ähnlicher Grundsatz wie der, nach dem Aussageverweigerung nicht belastend gewertet werden darf.


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

05.03.2024 um 13:56
Zitat von 1899Ost1899Ost schrieb:Ui, solche Rückschlüsse sind aber eigentlich nicht zulässig.
Als Privatperson und Nicht-Richter darf ich mir meinen Teil denken. Juristisch mag das anders sein.


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

05.03.2024 um 14:05
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Als Privatperson und Nicht-Richter darf ich mir meinen Teil denken. Juristisch mag das anders sein.
Juristisch gesehen darfst du dir denken/hier schreiben, was du magst.
Allerdings kann öffentliche und mediale Vorverurteilung immer ein Urteil beeinflussen.
Deswegen ist mein Motto bei sowas: Wehret den Anfängen.


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

05.03.2024 um 14:32
@1899Ost Ich habe mich doch sehr zurückhaltend und vorsichtig geäußert- dass ich diesen Revisionsgrund, der da nicht lautet: "Mein Mandant ist unschuldig", sondern der strategisch darauf abzielt, die Nichtnachweisbarkeit eines Mordes zu reklamieren, aufschlussreich finde.

Als öffentliche Vorverurteilung sehe ich das nicht; mag das Urteil auch noch nicht rechtskräftig sein, hat doch immerhin ein Gericht den Angeklagten bereits schuldig gesprochen.

Sollte die Revisionsinstanz, die ja afaik keine neue Aufnahme von Beweisen vornimmt, sondern auf deren rechtsfehlerfreie Wertung hin prüft, zu dem Ergebnis kommen, dass Mordmerkmale, die einen Totschlag zum Mord qualifizieren, nicht vorliegen, bzw. nicht mit ausreichender Sicherheit nachweisbar sind, so ist der Angeklagte freizusprechen. Das entspricht unserem Recht.

Das geschähe dann aber doch mMn nicht wegen erwiesener Unschuld, oder Mangels an Beweisen, sondern wegen Verjährung.

Heißt für mich, dass die Tat, und von wem sie begangen wurde, als solche nicht in Frage steht.

Oder mache ich da einen Denkfehler?


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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)

05.03.2024 um 22:16
@sallomaeander

Sollte der BGH die Revision annehmen und dabei auf Totschlag entscheiden, dann ist sowohl das Urteil als auch der ganze Weg bis zur Urteilsfindung hinfällig. Ist vielleicht etwas schwierig zu verstehen, aber bei fehlenden Mordmerkmalen käme (theoretisch) nur eine Verurteilung wegen Totschlag oder einem minder schweren Tötungsdelikt in Frage. So ein Tatbestand ist aber verjährt. Die ganze Beweisführung wird damit, rechtlich gesehen, wertlos, da sie ins Nichts führt. Ebenso wenig darf sie in irgendeiner Form dem Angeklagten angelastet werden.

Mit Lolita Brieger gibt es diesbezüglich auch einen durchaus vergleichbaren Präzedenzfall.


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