Nia777 schrieb:Die Örtlichkeiten dort kenne ich. War früher selbst ab und an im Eiskeller. Vom Eiskeller bis zu dem Parkplatz sind es zu Fuß vielleicht maximal 5 Minuten. Und es ist genau die Strecke, die sie auch für ihren Heimweg gehen hätte müssen
Ok, danke!
Das heisst, wenn sie tatsächlich um 2:30 Uhr den Eiskeller verlassen hat und die Uhr tatsächlich dem Täter gehört und zum Tatzeitpunkt stehen blieb (durch Aufprall o.ä.), gibt es ein extrem kleines Zeitfenster für die Tat.
Ist 2:30 Uhr bestätigt, weiss das jemand?
Am Anfang hiess es immer
gegen 2:30
Der zitierte Beitrag von lightbride wurde gelöscht. Begründung: Es herrscht eine Belegpflicht bei Behauptungen und vermeintlichen Feststellungen, keine Widerspruchspflicht
Wer soll dem denn widersprechen?
Es ist nicht belegt, der "Abholer" hat sich auch nicht selbst zu Wort gemeldet.
Bild Geschwätz, niemand weiss, ob etwas wahres dadran ist.