Hanna W. tot aus der Prien geborgen
03.01.2023 um 01:55pannettone schrieb:müsste ich im kaffeesatz lesen würde ich vermuten, dass der haftrichter die eb zu nachermittlungen angewiesen hat.In diesem Stadium der Ermittlungen braucht kein Haftrichter due EB zu " "Nachermittlungen" anweisen. Die Ermittlungen sind ohnehin noch in vollem Gange.
orakel09 schrieb:warum der Strafverteidiger nicht in einer Haftprüfung darlegt, dass die Haftgründe (nicht mehr) bestehen. Das deutet doch sehr darauf hin, dass ein Mitwisser/Mittäter vermutet wird oderDas würde ich nicht sagen.
Es deutet eigentlich nur daraufhin, dass der Strafverteidiger eine Haftprüfung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht als erfolgsversprechend ansieht.
Das könnte am ehesten daran luegen, dass sich an den ursprünglichen Haftgründen bislang nichts geändert hat.
Mit einem möglichen Mitwisser muss das gar nichts zu tun haben
musikengel schrieb:dann aber so abgebrüht zu sein und sich nichts anmerken zu lassen..Das wissen wir ja gar nicht.
Vielleicht war er alles andere als abgebrüht.
Manche Menschen werden zum Beispiel eher sehr wortkarg, wenn sie total unsicher und nervös sind.
Ob er sich auffällig verhalten hat, kann man eigentlich nur beurtrilen, wenn man weiss, wie er normalerweise agiert.
Aber wir wissen ja ohnehin überhaupt nicht, wie er bei der Zeugenaussage ist.
pannettone schrieb:zu schweigen schafften in meiner berufserfahrungWas für ein Beruf ist das denn,bei dem du diese Erfahrung gemacht hast?
Eigentlich raten die meisten Strafverteidiger:innen dazu, zunächstmal vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
sallomaeander schrieb:Ob das auch in Bayern ein quasi Automatismus ist oder nicht - das wäre interessant, zu erfahrenGerade in Bayern gibt es Bestrebungen, wieder mehr nach Erwachsenen Strafrecht zu urteilen.
Ich hatte dazu weiter vorne im Thread mal einen Artikel verlinkt.
Ich schau morgen mal, ob ich den wieder finde.