simie schrieb:Eine lebenslange Haftstrafe kann nur zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Prognose keine Gefährdung durch die betroffene Person mehr sieht
Das ist richtig. Von Bewährung hat auch keiner gesprochen.
Ich glaube aber auch, dass in seinem Fall eine anschließende Sicherungsverwahrung (ist doch meist in anderen Einrichtungen dann oder?) gar nicht nötig ist, da ja auch nur eine lebenslange Freiheitsstrafe je nach Einzelfall unbefristet sein kann.
Geht weiterhin in eine Gefahr von jemandem aus bzw. ist die Prognose schlecht, würde selbst nach 30 Jahren kein Bewährungsantrag stattgegeben werden.
Wenn man es so sieht, sehe ich in seinem Fall nicht mal die Feststellung der Besonderen Schwere der Schuld unbedingt für nötig, die eine zu vorzeitige Haftentlassung (also nach mindestens abgesessenen 15 Jahren) von vornherein ausschließt.
Da bin ich auch mal gespannt, ob das Gericht da auch der Anklage folgt. Diese ergibt sich ja aus der Gesamtschau des Einzelfalls, einer Tat wie die eines Mordes.
Aber ich meine mal gelesen zu haben, dass zum einen eine lebenslange Freiheitsstrafe, die bei Mord und in diesem Fall des Mordes auch nur als einzige Strafe verhängt werden kann + mit anschließender Sicherungsverwahrung eine doppelte Absicherung für den Staat ist und dann auch die Hürden für eine spätere irgendwann mal mögliche Entlassung erschwert sind.